Zusammenfassung
- Ofcom hat am 23. Oktober zusätzliche Ku- und Ka-Uplink-Frequenzen für Satellitenterminals auf britisch registrierten Schiffen und Flugzeugen beschlossen. Orbit und Einsatzort entscheiden darüber, welche Zeile der Genehmigung gilt.
- Überarbeitete Lizenzen erwartet die Behörde Anfang 2027. Bei Heathrow soll ein Netzlizenzinhaber künftig vor dem Einsatz die Flughafenbehörde einbeziehen; Stellungnahmen zur Änderung sind bis 14. Dezember möglich.
Ein Frachter läuft aus, ein Flugzeug hebt ab. Für beide kann derselbe Himmel zum Satelliten führen, doch das Funkrecht sitzt in verschiedenen Aktenordnern. Ofcoms Entscheidung vom 23. Oktober erweitert die Uplink-Frequenzen für bewegliche Satelliten-Bodenstationen an Bord britisch registrierter Schiffe und Flugzeuge. Wer die neue Kapazität nutzen will, muss Fahrzeug, Orbit, Frequenz und Gebiet zusammenbringen.
Die endgültige Erklärung trennt geostationäre von nichtgeostationären Satelliten. Bei GSO-Verbindungen kommen für Schiff und Flugzeug 12,75–13,25 GHz sowie zwei genau bezeichnete Ka-Band-Abschnitte hinzu. Flugzeuge mit NGSO-Verbindung erhalten 27,5–29,1 GHz und 29,5–30 GHz. Für Schiffe sind die neuen NGSO-Abschnitte innerhalb von 27,8185–29,1 GHz enger gezogen. Es geht jeweils um die Aussendung des Terminals zum Satelliten. Die scheinbar einfache Schlagzeile über „mehr Spektrum“ zerfällt im Betrieb in mehrere unterschiedliche Erlaubnisse.
Ofcom setzt damit Vereinbarungen der Weltfunkkonferenz 2023 um. Für britisch registrierte Schiffe und Flugzeuge sollen die zusätzlichen Frequenzen ab Anfang 2027 zur Verfügung stehen. Zuerst ändert die Behörde die Earth-Station-Network-Lizenzen (ESN). Anschließend können bestehende Inhaber von Schiffs- und Flugzeugfunklizenzen die neuen Frequenzen beantragen; für neue Anträge werden Vorlagen angepasst. Die politische Entscheidung datiert auf Oktober, die konkrete Nutzungserlaubnis folgt dem Lizenzverfahren.
Heathrow steht als neuer Name auf der Abstimmungsliste. Nach Ofcoms Lizenzseite und der allgemeinen Mitteilung müssen ESN-Lizenzinhaber dort vor einem Diensteinsatz mit der Flughafenbehörde koordinieren. Diese Pflicht betrifft sämtliche Frequenzen und Nutzungen der ESN-Lizenz. Wer zur vorgeschlagenen Änderung Stellung nehmen will, hat bis 14. Dezember 2026 um 17 Uhr Zeit. Ofcom rechnet im Januar 2027 mit einer Entscheidung.
Auf See verläuft die nächste Linie entlang der Küste. Für bestimmte Bänder bleiben ohne Zustimmung der zuständigen Verwaltung Abstände von 158 Kilometern im Ku-Band und 70 Kilometern im Ka-Band bestehen. Die Zuteilungstabelle behandelt britische und internationale Gewässer unterschiedlich. Das Schiff fährt weiter; seine Senderechte wechseln mit der Karte.
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