Summary

  • Die BEREC-Tabelle vom 30. Oktober 2026 nennt den Block 40054 unter der Landeskennzahl 356 mit Endziffern von 00000 bis 99999 für Maschine-zu-Maschine-Kommunikation, IoT und weitere nicht-personenbezogene Dienste.
  • Der Eintrag nennt die grenzüberschreitende Nutzung in EU- und EWR-Staaten außer Malta. Maltas Oktober-Zuteilungsblatt führt die Leitblöcke 40000 bis 40054, jeweils mit fünf weiteren Ziffern, bei Melita.
  • In der BEREC-Fassung vom 28. Juli fehlte 40054. Die öffentlichen Unterlagen nennen weder aktive Anschlüsse noch konkrete Einsatzländer oder das Datum der Einzelzuteilung.

Die Vorwahl gehört Malta; der europäische Eintrag handelt von Geräten anderswo. So knapp lässt sich der neue BEREC-Eintrag für 40054 beschreiben. Die Spalte für die EU ist mit „Ja“ versehen, die Erläuterung nennt für die Nutzung außerhalb des Herkunftslandes EU und EWR ohne Malta. Über die Inlandsnutzung entscheidet diese Tabelle nicht. Für einen Hersteller vernetzter Geräte ist das eine andere Aussage als „maltesische Nummern funktionieren überall“.

Nachprüfbar neu ist die Zeile in der gemeinsamen Liste. Zwischen der Fassung vom 28. Juli und jener vom 30. Oktober erscheint der vollständige Bereich mit fünf variablen Endziffern. Daraus ergeben sich rechnerisch 100.000 mögliche Nummernkombinationen. Eine Zahl für tatsächlich aktivierte Geräte steht weder dort noch in der nationalen Liste.

Die Malta Communications Authority veröffentlichte ihre nationale Zuteilungsübersicht in Version 173, Stand Oktober 2026. Sie ordnet Melita die Leitblöcke 40000 bis 40054 zu, jeweils mit fünf weiteren Ziffern. Diese Liste beantwortet die Frage nach dem Zuteilungsempfänger. BEREC beantwortet die Frage nach der veröffentlichten grenzüberschreitenden Berechtigung. Die maltesische Grundentscheidung zur Nummerierung für M2M und IoT stammt aus dem Jahr 2019; aus der neuen europäischen Tabellenzeile lässt sich kein frischer maltesischer Beschluss ableiten.

BEREC pflegt die E.164-Datenbank auf Grundlage der Meldungen der Staaten. Die europäische Regelung schafft einen gemeinsamen Nachschlageort, lässt viele Bedingungen aber in nationaler Zuständigkeit. Beim Block 40054 sind Ursprung, Empfänger und erlaubte Region damit sichtbar. Der Ort des tatsächlichen Betriebs bleibt offen: In welchem Gastland läuft ein Anschluss? Über welches Netz? Wer bearbeitet die Störung?

Die Ländervorwahl ist für diese Fragen ein Anfang, keine Ortsangabe. Wer sie für einen Standortbeweis hält, wird sich beim falschen Netz melden.

Sources