Zusammenfassung

  • Eine bei BEREC vorgestellte Befragung erfasste die Regulierer aller 28 EU- und britischen Länder sowie 83 Mobilfunkanbieter. In 23 Ländern gibt es rechtliche oder regulatorische Mittel gegen Betrug; nur in drei Ländern fanden Befragte diese ausreichend.
  • 22 Länder sperren als betrügerisch eingestufte Anrufe. Der Weg einer Warnung über Netz- und Landesgrenzen bleibt eine Frage von Befugnissen und verfügbaren Daten.

Ein Anruf trägt eine vertraut wirkende Nummer. Das erste Netz erkennt eine Fälschung und legt auf. Nur: Der Betrüger wählt erneut, diesmal über eine andere Leitung. Was darf das erste Netz dem zweiten sagen? Der Bericht von BEREC über einen Workshop zur Betrugsbekämpfung zeigt ein Europa voller Stoppschilder, aber ohne ebenso klare Übergaberegeln für den Hinweis dahinter.

Die irische Regulierungsbehörde ComReg stellte dort zwei Erhebungen vor. Sie befragte Regulierer und Mobilfunkanbieter in den 27 EU-Staaten und im Vereinigten Königreich. Alle 28 Behörden und 83 Anbieter antworteten. In 23 Ländern bestehen rechtliche oder regulatorische Instrumente gegen Betrug. Nur in drei Ländern hielten die Befragten ihre Instrumente für ausreichend. 22 Länder blockieren Anrufe, die sie für Betrug halten. Neun haben Register für Absenderkennungen von SMS; in fünf erlauben rechtliche Instrumente eine Prüfung von Nachrichteninhalten, etwa eines verdächtigen Links.

Der Bericht sagt nicht, welche Länder sich in diesen Gruppen überschneiden. Er misst auch keine verhinderten Betrugsfälle. Die Statistik zählt Werkzeuge, nicht deren Trefferquote.

Nach Darstellung von ComReg möchten Mobilfunkanbieter Betrugssignale im eigenen Land, zwischen Branchen und über Grenzen hinweg austauschen. Datenschutz und Privatsphäre sehen sie dabei als Hürden. Das ist die Einschätzung der Befragten, keine Feststellung, dass jede Weitergabe verboten wäre. ComReg erklärte zudem, sie könne die Kontrolle von SMS-Inhalten ohne passende Rechtsgrundlage derzeit nicht anordnen. Eine Masche kann mit einer SMS beginnen und in einem Internet-Messenger weitergehen. Mit dem Kanal wechseln die Akteure, die überhaupt etwas beobachten können.

Europol beschrieb eine zweite Lücke: Eine Anruferkennung lässt sich leicht fälschen, doch die Herkunft eines über mehrere Netze und Länder geleiteten Anrufs ist bei dürftigen Betriebsdaten schwer zurückzuverfolgen. Die Behörde arbeitet mit Regulierern und Normungsgremien an Empfehlungen für diese Rückverfolgung. Zwischen Verdacht und Sperre liegt deshalb eine Kette konkreter Entscheidungen: Wer markiert den Verkehr, wer bewahrt den Beleg auf, wer darf ihn an wen schicken und wer korrigiert einen Fehlalarm?

Die Europäische Kommission schlägt im Digital Networks Act eine Koordinierung vor. In BERECs Darstellung würde der geplante Artikel 103 Anbieter und nationale Behörden zur Zusammenarbeit bringen. Ein künftiges Office for Digital Networks soll gemeinsam mit Europol und ENISA Informationen über Betrugsmuster bündeln; BEREC soll nach Anhörung von Datenschutz- und Cybersicherheitsstellen Leitlinien erarbeiten. Sollte das nicht reichen, sieht der Vorschlag delegierte Rechtsakte vor. Bis dahin ist es ein Gesetzesvorschlag. Der Workshopbericht dokumentiert die heutige Verteilung der Knöpfe und die ungeklärte Verdrahtung dazwischen.

Quellen