Zusammenfassung

  • ComReg stellte bei Eircom unregelmäßige Rückzahlungsversuche mit erheblichen zeitlichen Lücken fest. Zu Unrecht nach Vertragsende berechnete Beträge waren als Guthaben auf inaktiven Konten verblieben.
  • Ein anderer Vergleich von 2023 verband eine Geldbuße von 2,45 Millionen Euro mit rückwirkender Fehlersuche, Änderungen der Abrechnung und einem unabhängigen Prüfer. Eine bessere Rechnung und eine ausgezahlte Erstattung sind zwei verschiedene Leistungen.

Ein Guthaben ist ein angenehmes Wort. Auf einem laufenden Telefonkonto verspricht es eine kleinere nächste Rechnung. Auf einem geschlossenen Konto fehlt ausgerechnet diese nächste Rechnung. Der Kunde ist gegangen; das Guthaben hat offenbar einen längeren Vertrag.

Genau an dieser Stelle wird der Fall Eircom interessant. Die irische Regulierungsbehörde ComReg beschrieb in ihrer Mitteilung vom 20. Oktober 2025 Beträge, die nach der Kündigung von Verträgen berechnet und anschließend als Guthaben auf inaktiven Konten gehalten worden waren. Eircom unternahm Rückzahlungsversuche per Überweisung oder Scheck. Der Rhythmus überzeugte die Aufsicht jedoch nicht: Die Versuche waren unregelmäßig, häufig mit erheblichen Abständen.

Diese Unterscheidung ist wichtiger als die bequeme Erzählung von einem Unternehmen, das einfach nie etwas zurückgab. Rückzahlungen fanden statt. Das Problem lag auch dazwischen: Ein erkannter Anspruch konnte warten, während der Kunde längst kein Kunde mehr war.

Das Geld hatte einen anderen Abschiedstermin

Für September 2016 bis September 2022 nennt ComReg rund 5,3 Millionen Euro an Erstattungen auf inaktiven Konten. Rund 1,97 Millionen Euro davon entfielen auf Gebühren nach Vertragsende. Die restlichen Guthaben hatten andere Ursachen. Wer den gesamten Betrag als nachträgliche Kündigungsgebühr bezeichnet, macht die Geschichte größer und schlechter.

Für Oktober 2022 bis November 2024 verzeichnet die Behörde anschließend rund 1,27 Millionen Euro an ausgegebenen Gutschriften auf inaktiven Konten, darunter etwa 472.000 Euro für Gebühren nach Vertragsende. Eircom berichtete von Verbesserungen des Erstattungsprozesses. Die Mitteilung dokumentiert damit verschiedene Zeiträume und verwendet unterschiedliche Begriffe; sie liefert keine einzelnen Bankbelege der Empfänger.

Die entscheidende Zahl wäre nicht nur, wie viel insgesamt bewegt wurde. Es wäre auch, wie alt die noch offenen Guthaben bei jedem Zahlungsversuch waren. Eine große Auszahlungssumme kann eine gute Aufräumaktion beschreiben. Ohne den verbliebenen Bestand verrät sie wenig darüber, ob die ältesten Fälle endlich an der Reihe waren. Der veröffentlichte Bescheid enthält keine Altersverteilung der offenen Beträge; eine solche Aufstellung würde zeigen, wie tief die Bereinigung tatsächlich reichte.

Für den Betreiber verändert eine Kündigung außerdem die normale Arbeitslogik. Vertrieb und Kundenbindung kämpfen um künftigen Umsatz. Die Rückzahlung an einen ehemaligen Kunden bringt keinen weiteren Vertragsmonat. Gerade deshalb braucht sie einen festen Platz im Betriebsablauf. Andernfalls gewinnt leicht die Aufgabe mit dem sichtbareren Erlös. Das ist die wirtschaftliche Spannung dieses Falls, keine Behauptung über Eircoms interne Prämien.

Ein erfolgreich reklamierender Kunde war nicht genug

Die ältere ComReg-Mitteilung vom 17. Mai 2023 beschreibt eine andere, breitere Intervention gegen Überberechnungen. Zwei Untersuchungen hatten Fälle gezeigt, in denen Kunden erfolgreich Geld zurückverlangt hatten. ComReg befürchtete weitere Betroffene, die den Fehler weder erkannt noch erfolgreich bestritten hatten.

Das ist der blinde Fleck einer Beschwerdestatistik: Ein gelöster Fall zeigt, dass jemand bis zur Lösung vorgedrungen ist. Er zählt nicht jene, die den falschen Betrag übersehen oder den Streit aufgegeben haben. Würde man nur die erfolgreichen Reklamationen abarbeiten, bekäme Hartnäckigkeit einen Preis und Unaufmerksamkeit eine Rechnung.

Nach früheren Verurteilungen beantragte ComReg im November 2022 eine gerichtliche Unterlassungsanordnung. Die für April 2023 angesetzte Verhandlung mündete in einen Vergleich. Eircom verpflichtete sich zu einer Geldbuße von exakt 2,45 Millionen Euro an ComReg. Die öffentliche Mitteilung zwei Tage später bestätigte zusätzlich historische Erstattungen und Änderungen der Abrechnungsverfahren.

Für die rückwirkende Prüfung lagen schätzungsweise 76.000 Kunden und rund 6,7 Millionen Euro zugehöriger Umsatz im Untersuchungsumfang. Das war die Arbeitsmenge, kein bestätigter Gesamtbetrag bereits ausgezahlter Erstattungen. Betroffen waren fehlerhafte Bündelpreise, nicht bearbeitete Abschaltwünsche und vorzeitige Beendigungsgebühren trotz eines Rechts auf gebührenfreie Kündigung.

Der Vergleich machte aus einzelnen Beschwerden eine Bestandsprüfung. Eircom sollte außerdem die Abrechnung verbessern, Guthaben und Streitfälle aktiv auf weitere Fehler untersuchen und einen unabhängigen Prüfer für Umsetzung und Wirksamkeit beider Maßnahmenpakete einsetzen. Damit wurde die Frage größer als „Ist dieses Ticket geschlossen?“ Sie lautete: Welche anderen Kunden könnte derselbe Fehler treffen?

Zwei Aufräumarbeiten, zwei Verantwortlichkeiten

Neue Fehlberechnungen zu stoppen und alte Guthaben auszuzahlen sind getrennte Arbeiten. Ein neues Abrechnungssystem kann die erste erleichtern. Die zweite verlangt weiterhin brauchbare Empfängerdaten, Zahlungsversuche und einen Umgang mit fehlgeschlagenen Zustellungen. Ein sauberer Bildschirmstand erledigt diese Arbeit nicht.

Der Vergleich von 2023 sah die vollständige Umsetzung der vorausschauenden Maßnahmen bis spätestens Ende jenes Jahres vor. Die Mitteilung von 2025 hält daneben Eircoms Aussage fest, im Dezember 2024 Änderungen gegen diese Art nachvertraglicher Gebühren vorgenommen zu haben. Daraus lässt sich ohne eine Zuordnung der Maßnahmen kein gerissener Vergleichstermin konstruieren. Die Dokumente behandeln unterschiedliche Umfänge; die genannten Geldbeträge gehören ebenfalls nicht auf eine gemeinsame Strafrechnung.

Der stärkere geschäftliche Maßstab ist einfacher. Ein Unternehmen muss seine Forderungen gegen Kunden verfolgen können. Es sollte die Gegenrichtung mit derselben Klarheit beherrschen. Wer gegangen ist, kann sein Guthaben nicht durch weitere Nutzung aufbrauchen. Für ihn zählt, wann das Geld den Betreiber verlässt. Die Kündigung sollte nicht bloß das Telefon zum Schweigen bringen und die Rückzahlung in die Warteschleife stellen.