Summary
- Ticketmaster verklagte Tickets.com im Juli 1999 wegen direkter Links auf Veranstaltungsseiten sowie wegen behaupteter Übernahme von Veranstaltungsdaten. Eine beantragte einstweilige Verfügung wurde im August 2000 verweigert; im Januar 2001 bestätigte die Berufungsinstanz die Ablehnung.
- Im März 2003 wies das Gericht Ticketmasters Ansprüche bis auf einen Vertragsanspruch ab. Die verbliebene einzelstaatliche Sache wurde mangels Bundeszuständigkeit ohne Präjudiz aus dem Verfahren entlassen; am 25. März erging das abschließende Urteil im Bundesprozess.
Auf einer Website ist die Startseite oft die teuerste Tür. Dort stehen Werbung, Markenauftritt und der Weg, den der Betreiber für Besucher vorgesehen hat. Ein Link zu einer konkreten Unterseite macht diese Tür überflüssig. Für Ticketmaster war das um die Jahrtausendwende mehr als eine Frage der Gestaltung. Das Unternehmen verkaufte Karten für Veranstaltungen, die ein konkurrierender Katalog auffinden und direkt mit der passenden Ticketmaster-Verkaufsseite verbinden konnte. Tickets.com brachte den Käufer zum richtigen Schalter, ohne ihn durch Ticketmasters Eingangsbereich zu führen.
Am 23. Juli 1999 reichten Ticketmaster und Ticketmaster Online-Citysearch Klage ein. Ihr Form 10-K für 2001 führt die Vorwürfe auf: Verlinkung interner Seiten ohne Einwilligung, systematischer Zugriff auf Rechner, Kopien von Veranstaltungsseiten, Übernahme von URLs und Ereignisinformationen. Hinzu kam der Vorwurf irreführender Angaben über die Beziehung der Unternehmen. Das sind die Behauptungen der Klägerin. Ihre Zusammenstellung zeigt aber präzise, was geschäftlich auf dem Spiel stand: der Weg des Lesers und die Daten, mit denen ein anderer Anbieter diesen Weg planen konnte.
Im März 2000 beantragte Ticketmaster eine einstweilige Verfügung. Tiefe Links, automatisches Durchsuchen, Zugriff auf ihre Systeme und Kopieren von Seiten sollten vorläufig unterbunden werden. Nach einer Verhandlung im Juli lehnte das Gericht im August ab. Laut derselben SEC-Einreichung bestätigte die Berufungsinstanz diese Ablehnung im Januar 2001. Die sofortige Sperre, mit der Ticketmaster den Konkurrenten aus dem eigenen Veranstaltungskatalog heraushalten wollte, kam nicht zustande.
Tickets.com machte seinerseits wettbewerbsrechtliche Gegenansprüche geltend. Nach seiner Darstellung schädigten Ticketmasters exklusive Verträge mit Spielstätten, Veranstaltern und anderen Beteiligten den Wettbewerb. Die Aussage ist die Position einer Prozesspartei, kein festgestellter Marktbefund. Sie macht den wirtschaftlichen Gegensatz trotzdem sichtbar. Ticketmaster hatte Zugang zu bestimmten Eintrittskarten. Tickets.com konnte versuchen, den Teil der Wertschöpfung vor dem Kartenkauf zu besetzen: Veranstaltungen auffindbar machen und Käufer weiterleiten.
Das Verfahren zog sich bis 2003. Der Form 10-K von USA Interactive für 2002 dokumentiert eine erfolglose Mediation im September 2002. Am 3. März 2003 wies das Gericht die kartellrechtlichen Gegenansprüche von Tickets.com auf Bundes- und einzelstaatlicher Ebene ab. Zugleich wies es sämtliche Ansprüche von Ticketmaster gegen Tickets.com außer dem wegen Vertragsbruchs ab. Der Streit über Urheberrecht und andere nichtvertragliche Grundlagen trug die Klage nicht weiter. Die möglichen Nutzungsbedingungen der Website blieben als eigene Frage übrig.
Auch diese Frage erhielt in dem Bundesverfahren kein Sachurteil. Nachdem die Bundesansprüche weggefallen waren, entließ das Gericht am 17. März die übrigen einzelstaatlichen Ansprüche ohne Präjudiz mangels Bundeszuständigkeit. Die Muttergesellschaft hielt in ihrem Form 10-K für 2003 das abschließende Urteil vom 25. März fest. Ticketmaster legte gegen die Abweisung seiner Ansprüche keine Anschlussberufung ein. Die Berufung von Tickets.com zu den Kartellfragen wurde in dieser Einreichung noch als anhängig bezeichnet.
Die Beschlüsse trennten die Fragen Schritt für Schritt. Die vorläufige Verfügung scheiterte. Später fielen die nichtvertraglichen Ansprüche weg. Die Vertragsfrage blieb zunächst stehen und verließ dann das Bundesgericht aus Zuständigkeitsgründen. Wer die Geschichte verstehen will, muss den Verkauf der Karte, die Herkunft der Veranstaltungsdaten und die Adresse der Verkaufsseite getrennt betrachten. Tickets.com zeigte, wie ein Unternehmen Kundenströme ordnen kann, ohne die Karte selbst zu verkaufen.
Originalunterlagen
- Ticketmaster Online-Citysearch, Form 10-K für 2001: Klagevorwürfe, Antrag auf einstweilige Verfügung und Berufung.
- USA Interactive, Form 10-K für 2002: Entscheidungen vom März 2003.
- IAC/InterActiveCorp, Form 10-K für 2003: Schlussurteil und damaliger Stand der Berufungen.
Mitgliederbriefing
Detaillierter Profilkontext
Melden Sie sich mit der richtigen Mitgliedschaftsstufe an, um das vollständige Briefing und die Quellennotizen freizuschalten.
Nur für den Strategischen Kreis
Strategischer Kreis
Offen für alle Leser. Schalten Sie Profil-Briefings nach Beitritt und Anmeldung frei.
Strategischem Kreis beitretenNur für Leadership Alliance
Leadership Alliance
Für qualifizierte Inhaber von IP-Assets und Management; melden Sie sich an, um Leadership-Alliance-Briefings freizuschalten.
Leadership Alliance beitreten





