Zusammenfassung
- Radix Technologies Inc SEZC möchte einen Label Blocking Service für
.fun,.host,.online,.press,.site,.store,.tech,.unound.website. Eingetragene Marke, nicht eingetragene Marke, Firmenname und Name einer bekannten Person können dem Antrag zufolge eine Sperre begründen. ICANN führt RSEP 2026031 noch als „ICANN Review“. - Rechte sollen vor der Sperre geprüft werden. Als mögliche Belege nennt Radix SMD-Dateien, Marken- und Gesellschaftsunterlagen sowie andere unterstützende Nachweise. Der Vertragsentwurf erfasst genaue Treffer, enthaltene Wörter und Schreibfehler. Für die vier unterschiedlichen Anspruchsarten nennt die öffentliche Akte keinen getrennten Bewertungsmaßstab.
Vier Beweismittel, dieselbe Schranke
Bei einer registrierten Marke lassen sich Inhaber, Klasse und Land einem Eintrag entnehmen. Ein Handelsregisterauszug beantwortet eine andere Frage. Eine nicht eingetragene Marke hängt am Gebrauch; beim Namen einer bekannten Person muss zusätzlich klar sein, wer in ihrem Namen handeln darf. Der Radix-Antrag vom 11. Oktober führt alle vier Gründe zu einer Funktion zusammen: Bestätigt der Betreiber das Recht, kann er passende Domainlabels vom allgemeinen Registrierungsweg ausschließen.
Die Unterlagen sollen vorher geprüft werden. Als Beispiele stehen eine SMD-Datei der Trademark Clearinghouse, eine Markenurkunde, Satzungen, Unternehmensregistrierungen und „any other evidence“ im Formular. Diese Offenheit hilft bei Ansprüchen, die kein einzelnes Dokument beweist. Gleichzeitig wächst die Entscheidungsmacht des Prüfers. Was belegt den Umfang einer nicht eingetragenen Marke? Welcher Vertreter darf eine Sperre für den Namen einer bekannten Person kaufen? In welchem Gebiet gilt der Anspruch, und wie lässt sich eine Fehlentscheidung anfechten? Eine öffentlich lesbare Antwort pro Kategorie fehlt.
„Verifiziert“ bezeichnet das Ergebnis, nicht den Test, der zu ihm führt.
Aus einem bestätigten Namen kann mehr als ein gesperrtes Label werden. Exhibit A soll genaue Übereinstimmungen, Namen mit enthaltener Übereinstimmung, Schreibfehler und Namen mit enthaltenem Schreibfehler abdecken. Die Dienstbeschreibung erwähnt zudem Varianten. Der Antrag zeigt weder ein Rechenbeispiel noch eine Obergrenze für die von einer einzigen Anspruchsakte abgeleiteten Labels. Damit entscheidet die Prüfstelle nicht allein, ob ein Recht vorliegt, sondern auch, wie breit eine Sperre in der Namensmenge wirkt.
Neun TLDs stehen im Anhang: .fun, .host, .online, .press, .site, .store, .tech, .uno, .website. Sie bedienen unterschiedliche Nutzungen, vom Projekt bis zum Verkauf. Ein blockiertes Label erscheint in der üblichen Verfügbarkeitsabfrage aber gleichermaßen als nicht registrierbar. Radix verweist auf Spezifikation 5, Abschnitt 3.3 des ICANN-Basisvertrags zum Zurückhalten von Namen. Dort liegt die vertragliche Möglichkeit einer Reservierung. Die Norm liefert keinen eigenen Beweiskatalog für die vier Rechte dieses neuen Dienstes.
Ein früher Befund greift in den nächsten Fall ein
Der Entwurf beschreibt eine spezielle Kollision. Haben zwei oder mehr Parteien bestätigte Rechte am selben Label oder Wort und möchte eine Partei es zur Registrierung freigeben, ist die Zustimmung der anderen Rechteinhaber erforderlich. Es handelt sich um diese Konstellation, nicht um ein pauschales Vetorecht über jede Domain. Doch der erste Prüfentscheid kann zum Eintrittsschein für ein späteres Zustimmungsverfahren werden. Je weiter die zulässigen Rechte, desto dringlicher ist eine nachvollziehbare Prüfung.
Radix berichtet von Gesprächen mit Unternehmensregistraren und solchen für die breite Öffentlichkeit sowie mit Dienstleistern; die angesprochenen Registrare hätten das Angebot unterstützt. Namen oder öffentlich dokumentierte Einwände nennt der Antrag nicht. „No“ steht bei Wettbewerbseffekten, „N/A“ beim Testplan vor Inbetriebnahme, „None“ bei der Preiswirkung auf die normale Domainregistrierung. Was eine Sperre kostet und woran die Prüfstelle ein unregistriertes Recht erkennt, bleibt in diesen Feldern offen. Das ist die Information, mit der ein anderer Antragsteller die Entscheidung verstehen könnte.
Als Starttermin wünscht Radix die sofortige Umsetzung nach Genehmigung. Der RSEP-Status bei ICANN lautet für 2026031 derzeit „ICANN Review“. Eine Genehmigung, neun abgeschlossene Vertragsänderungen oder eine Liste tatsächlich gesperrter Namen sind damit nicht belegt. Das Prüfverfahren bietet noch Gelegenheit, die Maßstäbe öffentlich festzulegen.
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