Summary

  • Die im Oktober ausgegebenen Änderungen zu Ofcoms Kodex für Dienste mit Austausch zwischen Nutzern gelten seit dem 2. November. Die Empfehlungen ICU C15 und C16 gehen auf eine Entscheidung vom Juni zurück.
  • C15 sieht ein schriftliches, nicht zwingend öffentliches Krisenprotokoll vor: eigene Indikatoren, regelmäßige Beobachtung, ein hinreichend hochrangiges Team und eine dokumentierte Nachprüfung bei Krisenende oder nach 90 Tagen.
  • C16 betrifft einen eigenen Kontaktweg für Strafverfolgungsbehörden bei großen Diensten mit mittlerem oder hohem Risiko in den genannten Schadenskategorien.

Eine Warnung ist noch kein Betriebsbefehl

Ofcom kann nach Abschnitt 175(3) des Online Safety Act eine öffentliche Mitteilung an einen Anbieter richten. Dieser soll sie bei seiner Einschätzung neben seinen eigenen Indikatoren berücksichtigen. Die Entscheidung, dass eine Krise stattfindet oder bevorsteht, fällt beim Anbieter. Der Text verknüpft damit öffentliche Warnung und privaten Einsatzplan, ohne die erste operative Feststellung an die Behörde zu ziehen.

Eine Krise ist nach dem Kodex eine außergewöhnliche Lage mit ernster Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Vereinigten Königreich. Sie muss höchstwahrscheinlich aus einer erheblichen Zunahme einschlägiger rechtswidriger Inhalte auf dem Dienst entstanden sein oder eine solche Zunahme auslösen. Dazu gehören Terrorismus, Hass, Belästigung, Nachstellung, Drohungen, Missbrauch und ausländische Einflussnahme als Straftatbestand. C15 erfasst große Dienste mit mittlerem Risiko in einer dieser Kategorien sowie Dienste jeder Größe mit hohem Risiko. Der Kontaktweg nach C16 gilt nur für große Dienste mit mittlerem oder hohem Risiko.

Wer beide Vorschriften pauschal gleichsetzt, verliert die eigentliche Reichweite.

Für C15 soll der Anbieter festlegen, welche Anzeichen er beobachtet und wann er sie überprüft. Das Protokoll beschreibt ein Team mit ausreichend hochrangigen Vertretern und Verfahren, die nach der Krisenfeststellung so bald wie vernünftigerweise möglich eingesetzt werden. Ändern sich die Anzeichen, muss auch der Plan nachgeführt werden. Das Dokument darf intern bleiben. Eine Aufsicht kann also einen Rahmen setzen; den konkreten Schwellwert schreibt der Dienst für sich selbst.

Nach dem Einsatz folgt eine Rechenschaftsfrist. Sobald die Krise endet, spätestens aber 90 Tage nach ihrem Beginn, soll der Anbieter wesentliche Entscheidungen festhalten, den Plan bewerten und erkannte Mängel beheben. Auch diese Auswertung muss nicht veröffentlicht werden. Prüfbar wird die Sache durch die zusammenhängende Abfolge von Signal, Feststellung, Mobilisierung, Eingriff und Korrektur.

Ofcoms Grundentscheidung stammt aus dem Juni, die ausgegebenen Änderungen tragen das Datum 12. Oktober. Die amtliche Dokumentenseite kennzeichnet die neuen Fassungen seit 2. November als geltend und die vorherigen als abgelöst. Es handelt sich um empfohlene Wege zur Erfüllung bestehender Pflichten; alternative Maßnahmen brauchen eine dokumentierte Begründung. Die geprüften amtlichen Quellen nennen keinen Dienst, der am ersten Geltungstag den Krisenmodus ausgelöst hätte.

Amtliche Originalquellen