Zusammenfassung

  • Die Co-Vorsitzenden der Reviews CCG beantragten am 5. Oktober, den Abschlussbericht bei ICANN88 vorzulegen und die Gruppe während seiner Befassung im Amt zu halten.
  • Die ICANN-Board-Vorsitzende kündigte eine Diskussion über den verbleibenden Zeitplan an. Eine Ankündigung der Tagesordnung ist keine Genehmigung.

Ein späterer Abgabetermin und die weitere Verfügbarkeit der Gruppe, die den Bericht verfasst hat, sind zwei unterschiedliche Fragen. Die Co-Vorsitzenden der Reviews CCG stellten beide in einem Arbeitsplan-Update vom 5. Oktober an die Nominierungsgruppen der Supporting Organizations und Advisory Committees von ICANN. Sie beantragten, den Abschlussbericht erst bei ICANN88 vorzulegen. Außerdem soll die Gruppe während der Befassung mit dem Bericht im Amt bleiben, damit Mitglieder Fragen beantworten oder Punkte erläutern können.

Dem Antrag ging eine substanzielle Überarbeitung des Entwurfs voraus. Die erste öffentliche Kommentierungsphase zu Review of Reviews endete am 4. August. Auf der ICANN-Ergebnisseite stehen 23 Eingaben: 21 fristgerechte Beiträge sowie zwei verspätete Eingaben der Noncommercial Stakeholder Group und des Public Internet Registry. Nach Angaben der Co-Vorsitzenden führten die Kommentare zu inhaltlichen Änderungen. Parallel prüfte die Gruppe den vorgeschlagenen Rahmen weiter, schärfte Begriffe und arbeitete an Verfahren und Schutzvorkehrungen für ein praktikables Reviews-System.

Die Co-Vorsitzenden wollten ICANN87 in Bali nutzen, um die wesentlichen Änderungen vorzustellen und den überarbeiteten Ansatz zu testen, bevor sie einen zweiten Berichtsentwurf fertigstellen. Kurz nach ICANN87 sollte dieser Entwurf erneut öffentlich kommentiert werden. Das Update vom 5. Oktober nennt weder die Länge der zweiten Kommentierungsphase noch ein genaues Datum für den Abschlussbericht. Die Seite zur ersten Kommentierung führt weiterhin den 25. August als Fälligkeit des Berichts; die spätere Nachricht beschreibt den aktualisierten Arbeitsplan.

Der zweite Antrag hat eine eigene Funktion: Mit der Abgabe eines Berichts ist seine Befassung nicht zwangsläufig beendet. Bleibt die Gruppe in dieser Phase verfügbar, kann sie erläutern, was eine Empfehlung bedeutet und wie der überarbeitete Text auf öffentliche Eingaben reagiert. Das ist eine fortgesetzte Beratungsrolle. Die Co-Vorsitzenden bitten die Gruppe nicht, selbst über die Annahme ihrer Empfehlungen zu entscheiden. Ihr Schreiben nennt auch nicht, welches Gremium den neuen Zeitplan oder das Fortbestehen der Gruppe genehmigen muss.

Am 13. Oktober kündigte Tripti Sinha, Vorsitzende des ICANN Boards, an, dass der Board-Workshop die wesentlichen Änderungen, den Zeitplan für die verbleibenden Arbeiten und Umsetzungsfragen behandeln werde. Das zeigt, dass diese Punkte auf der angekündigten Tagesordnung standen. Es ist weder ein Protokoll noch ein Beschluss und belegt nicht, dass der Antrag vom 5. Oktober angenommen wurde. In den für diesen Bericht geprüften öffentlichen Unterlagen findet sich keine Genehmigung der Verlängerung.

Dieser Zeitplan ist von der Pause der Specific Reviews nach Artikel 27.6 der Bylaws zu trennen. Die Regel sieht eigene Bedingungen vor: Die Pause endet zwölf Monate nach ihrem Inkrafttreten, sofern nicht das Board eine spätere Community-Empfehlung annimmt und ihre Umsetzung anordnet oder vier von sieben Supporting Organizations und Advisory Committees eine weitere Pause unterstützen. Insgesamt darf die Pause 24 Monate nicht überschreiten; jede Verlängerung braucht eine Begründung. Der Wunsch, dass die Reviews CCG bis ICANN88 weiterarbeitet, erfüllt für sich genommen keine dieser Voraussetzungen.

Es geht praktisch um drei getrennte Entscheidungen: den Zeitpunkt der Berichtsabgabe, die Verfügbarkeit der Gruppe während der Befassung und eine etwaige Änderung des Bylaws-Zeitplans. Fehlt ein öffentliches Dokument, das Status und Umfang jeweils ausweist, lässt sich später kaum feststellen, ob die Gruppe noch Fragen beantwortet, der Arbeitsplan geändert wurde oder eine eigenständige rechtliche Bedingung erfüllt ist.

Primärquellen: das Update der Co-Vorsitzenden vom 5. Oktober, die Ergebnisse der öffentlichen Kommentierung, die Vorschau der Board-Vorsitzenden vom 13. Oktober, die Genehmigung der Gruppen-Charta durch das Board und der genehmigte Wortlaut von Artikel 27.6, sowie das [am 17. Oktober geprüfte Register der Board-Aktivitäten]](https://www.icann.org/en/board-activities-and-meetings).