Zusammenfassung
- Das Verkehrsministerium schlägt Cyber-, Manipulationsschutz- und Messanforderungen für öffentliche Ladepunkte vor; wer ihre Einhaltung überprüft, ist noch offen.
- Die geplanten Pflichten beträfen in Großbritannien verkaufte oder installierte Geräte und würden keine Nachrüstung des Bestands verlangen.
Bei einer Sicherheitsregel genügt es nicht, den Standard zu nennen. Jemand muss die Geräte prüfen, Belege anfordern und auf Abweichungen reagieren. Genau an diesem Punkt lässt die britische Konsultation eine Lücke: Der technische Rahmen ist beschrieben, die Kontrollstelle noch nicht.
Das Department for Transport veröffentlichte die Konsultation am 29. Oktober. Vorgeschlagen werden ETSI 303 645, eine mögliche Anerkennung von EN 18031 als Alternative, physischer Manipulationsschutz und Stromzähler der Klasse B. Laut DfT erfassen die bestehenden Regeln für intelligente Ladepunkte Geräte im privaten und kleinen nichtprivaten Bereich, nicht aber öffentliche Ladepunkte. Die neuen Vorgaben sind noch Vorschläge. DfT-Konsultation · Vollständiger Text
Die geplante Produktpflicht soll Unternehmen treffen, die Ladepunkte verkaufen oder installieren, vor allem Hersteller, Importeure und Händler. Für den Nachweis erwägt das Ministerium zwei Wege. Beim ersten bewerten Unternehmen ihre Einhaltung anhand der ETSI-Prüfspezifikation; eine Aufsichtsbehörde kontrolliert stichprobenartig. Welche Behörde das sein soll, ist laut DfT „noch zu bestimmen“. Der zweite Weg wäre eine Prüfung und Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle. Sollte EN 18031 als gleichwertig gelten, will das Ministerium auch dafür ein Prüfverfahren entwickeln.
Für öffentliche Ladepunkte gibt es bereits Betreiberpflichten. Die Public Charge Point Regulations 2023 regeln unter anderem Bezahlung, Zuverlässigkeit von Schnellladenetzen, Hotlines, Daten und Preisanzeige. Das Gesetz weist die Durchsetzung dem Secretary of State zu. Diese Zuständigkeit entscheidet jedoch nicht automatisch, wer die neuen produktbezogenen Cyber-Anforderungen überwacht. Betreiberpflicht und Nachweis eines konformen Produkts liegen an verschiedenen Stellen der Kontrollkette. Die Konsultation muss erklären, wie sie zusammenlaufen. Public Charge Point Regulations 2023
Eine Nachrüstung bereits installierter Geräte ist nicht vorgesehen. Wenn ein Ladepunkt am Lebensende außer Betrieb genommen wird, soll sein Ersatz die Anforderungen erfüllen, sofern sie beschlossen werden. Das DfT fragt nach der durchschnittlichen Lebensdauer und einer realistischen Umsetzungsfrist. Eine Altersverteilung des bestehenden Bestands veröffentlicht die Konsultation nicht; damit bleibt offen, wann der Austausch die Mehrheit der Geräte erreicht.
Stellungnahmen müssen bis zum 20. Dezember 2026 um 23:59 Uhr eingehen. Entscheidend ist nicht allein, welche Norm im Regelwerk steht. Es geht darum, wer die Nachweise bekommt, wer ein installiertes Gerät inspizieren darf und wer handelt, wenn Zertifikat und Ladepunkt nicht übereinstimmen.
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