Zusammenfassung

  • Die CMA hält in ihrer Mitteilung vom 20. Oktober fest, dass die Beteiligten der geplanten nexfibre-Übernahme von Substantial keinen Vorschlag gegen das vorläufig festgestellte Wettbewerbsproblem eingereicht haben.
  • Die Behörde nennt ein Verbot als mögliche Abhilfe, sieht keine eigenständig veräußerbare Geschäftseinheit als strukturelle Alternative und nimmt praktikable Vorschläge bis zum 27. Oktober um 17 Uhr entgegen.

Am Verhandlungstisch liegt eine große Lücke. Die britische Competition and Markets Authority fragt nach Abhilfen für die geplante Übernahme von Substantial durch nexfibre und vermerkt, dass die Beteiligten selbst keinen Vorschlag gemacht haben. Als mögliche Antwort steht nun das Verbot im Raum. Wer eine andere Lösung will, muss deren Funktionsweise bis Dienstag, 17 Uhr, darlegen.

Die CMA sieht vorläufig eine erhebliche Schwächung des Wettbewerbs bei festen Breitband-Vorleistungen in den zusammengefassten Glasfasergebieten der Unternehmen. Der frühere Streit über einen hypothetischen anderen Käufer erklärt die Wettbewerbsdiagnose. Die neue Frage ist handfester: Welche Rechte hätten andere Anbieter nach einem Zusammenschluss noch, und wer könnte sie durchsetzen? Eine Investitionszusage ohne überprüfbare Zugangsbedingungen beantwortet das nicht.

Das Verbot ist genau beschrieben

Der Erwerb ist weiterhin geplant, aber nicht vollzogen. Laut CMA würde ein Verbot den Abschluss verhindern. Ein neuer Fusionsversuch bräuchte danach für einen weiteren Zeitraum, gewöhnlich zehn Jahre, vorherige Zustimmung der Behörde. Eine alternative strukturelle Abhilfe durch den Verkauf eines selbständigen Geschäfts hat die CMA in diesem Fall nicht gefunden. Die Beteiligten kennen die geplante Integration am besten; ohne ihren Entwurf lassen sich maßgeschneiderte Pflichten nur schwer präzise fassen.

Der Aufruf richtet sich auch an Dritte. Jede praktikable Maßnahme kommt in Betracht, wenn sie das vorläufig benannte Problem umfassend und wirksam behebt. Erst zwischen gleich wirksamen Lösungen bevorzugt die CMA die kostengünstigere oder weniger einschränkende; außerdem prüft sie die Verhältnismäßigkeit. Das klingt trocken, entscheidet aber darüber, ob ein Großhandelskunde später tatsächlich zwischen Netzen wählen kann. Die öffentliche Fallakte zeigt die Verfahrensschritte.

Auch behauptete Kundenvorteile müssen auf den Tisch. Niedrigere Preise, bessere Qualität, mehr Auswahl oder Innovation zählen nach dem beschriebenen Maßstab, wenn sie innerhalb angemessener Frist aus diesem Zusammenschluss entstehen und auf anderem Weg kaum erreichbar wären. Ein größerer Anbieter ist noch kein Vorteil für einen bestimmten Kunden. Dafür braucht es eine nachvollziehbare Verbindung zwischen Deal, Leistung und Empfänger.

Die nächste aussagekräftige Akte wäre ein Vorschlag mit Vermögenswerten, Zugangspflichten, Laufzeit und Kontrolle. Bisher hat die Behörde eine vorläufige Diagnose, eine Frist und eine leere Stelle dort, wo der Reparaturplan der Käufer stehen könnte.

Quellen