Zusammenfassung
- nexfibre und Substantial haben laut CMA keinen Vorschlag gegen die vorläufigen Wettbewerbsbedenken eingereicht.
- Die Behörde nennt ein Verbot als Option, hat keinen Verkauf eines eigenständigen Geschäfts identifiziert und bittet bis 27. Oktober, 17 Uhr, um umsetzbare Alternativen.
Im Abhilfeverfahren der CMA fällt vor allem ein leeres Feld auf: der Vorschlag der Parteien.
Die am 20. Oktober veröffentlichte Einladung sagt, nexfibre und Substantial hätten keine Maßnahme vorgelegt, die das vorläufige Problem aus dem Zwischenbericht adressiert. Nun bittet die Competition and Markets Authority Dritte um Stellungnahmen und konkrete, praktikable Abhilfen. Einsendeschluss ist Dienstag, der 27. Oktober, um 17 Uhr.
Am 2. Oktober hatte die CMA vorläufig festgestellt, dass die geplante Übernahme den Wettbewerb bei der Lieferung von Festnetz-Breitband im Großhandel innerhalb der kombinierten FTTP-Gebiete erheblich beeinträchtigen könnte. Das ist noch keine endgültige Entscheidung. Die neue Konsultation fragt, wie die Behörde mit dem Problem umgehen könnte, falls es am Ende der Untersuchung bestehen bleibt.
Ein mögliches Verbot steht ausdrücklich im Dokument. Eine alternative strukturelle Lösung durch den Verkauf eines eigenständigen Geschäfts hat die CMA dagegen nicht identifiziert. Sie erklärt, dass weiter zugeschnittene Maßnahmen meist genaue Betriebskenntnisse und umfangreiche Beiträge der Parteien erfordern. Für diesen Fall liegt eine solche Veräußerungsoption bislang nicht vor.
Die Behörde erklärt zugleich, sie habe noch keine Entscheidung — auch keine vorläufige — über die Wirksamkeit einer Abhilfe getroffen. Sie bittet um Vorschläge, die das Wettbewerbsproblem und seine Folgen beheben könnten, und fragt nach Wirksamkeit, Umsetzungskosten und Verhältnismäßigkeit. Zu möglichen Kundenvorteilen zählen niedrigere Preise, bessere Qualität, mehr Auswahl und Innovation.
Das ist eine wichtige Trennung: Die Parteien haben nichts vorgeschlagen; daraus folgt nicht, dass es keine Lösung geben kann. Die CMA sagt, dass ihr keine Veräußerung eines eigenständigen Geschäfts bekannt ist und sie konkrete Alternativen bewerten will. Ein belastbarer Vorschlag müsste benennen, wer welche Anlagen oder Pflichten übernimmt, wie Großhandelskunden eine echte Wahl behalten und wie die Einhaltung nachgeprüft wird.
„Wettbewerb schützen“ ist ein Ziel, noch kein Betriebsplan. Ohne Zuständigkeit, Kosten, Zeitplan, Messdaten und Folgen bei Verstößen bleibt eine Abhilfe ein wohlklingender Absatz. Die knappe Frist macht daraus eine praktische Aufgabe für jeden, der eine andere Lösung kennt.
Die CMA hat den Problemrahmen und die Frist veröffentlicht. Die Parteien haben das vorgesehene Feld leer gelassen. Jetzt fragt die Behörde, ob jemand eine Lösung liefern kann, die den Betrieb überlebt.
Quellen
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