Zusammenfassung

  • Exascale prüft einen Breitbandtarif, dessen Preis alle 30 Tage neu bewertet würde. Eine vereinbarte Unter- und Obergrenze soll 24 Monate gelten.
  • Berechnungsformel, Referenzwert, konkrete Preisgrenzen und Starttermin sind nicht veröffentlicht. Bei einem bezuschussten Anschluss könnte beim frühen Ausstieg zudem ein schrittweise sinkender Restbetrag bleiben.

Der Breitbandpreis soll schwimmen. Das Ufer ist markiert; die Strömung erklärt Exascale noch nicht.

Der britische Netzanbieter Exascale hat am 22. Oktober ein Preismodell vorgestellt, das sich noch in der Prüfung befindet. Kunden würden beim Einstieg einen Mindest- und Höchstpreis vereinbaren, beide für 24 Monate garantiert. Der tatsächlich berechnete Monatsbetrag könnte alle 30 Tage überprüft werden. Auch der Dienst selbst soll sich monatlich verlängern, ohne die übliche Mindestlaufzeit von 12, 18 oder 24 Monaten.

Das Verkaufsargument ist klar: Sinkt der Aufwand für den Netzbetrieb, könnte der Kunde die Entlastung automatisch auf der Rechnung sehen. Die jährliche Kündigungsdrohung als Rabattwerkzeug könnte entfallen. Nur fehlt noch die Regel, die den Preis zwischen den Grenzen bewegt.

Exascale nennt Netzauslastung, Betriebskosten und Marktbedingungen. Das Unternehmen nennt jedoch weder einen Index noch eine Formel oder den Anteil einer Kostenänderung, der weitergegeben würde. Konkrete Preisbeispiele gibt es nicht. Einen Starttermin gibt es ebenfalls nicht; Exascale bewertet noch die technische und kaufmännische Machbarkeit.

Eine Prüfung alle 30 Tage ist ein Zeitplan, keine Rechenvorschrift. Eine monatliche Prüfung kann denselben Preis ergeben. Sie kann auch einen neuen Preis ergeben, dessen Grundlage der Kunde ohne veröffentlichte Daten kaum nachrechnen kann. Exascale stellt mögliche automatische Senkungen in Aussicht und kündigt bei einer vorgeschlagenen Erhöhung eine Vorabinformation sowie die geltenden Kündigungsrechte an. Frist, Auslöser und Messgröße bleiben ungenannt.

Die Anschlusskosten laufen über einen zweiten Mechanismus. Kunden könnten sie sofort zahlen oder einen Zuschuss wählen, der über einen vereinbarten Zeitraum sinkt. Die Bedingungen und ausstehenden Gebühren sollen vor Vertragsabschluss offengelegt werden. Die Mitteilung nennt aber weder die Zuschusshöhe noch den Abbauplan. Ein monatlich kündbarer Dienst muss deshalb nicht bedeuten, dass ein offener Anschlussbetrag sofort verschwindet.

Ofcom sagt, dass neue Verträge keine an Inflation oder Prozentsätze gekoppelten Preissteigerungen vorsehen dürfen; festgelegte Steigerungen müssen vor der Unterschrift in Pfund und Pence samt Zeitpunkt stehen. Wie ein Tarif, der sich nach „Marktbedingungen“ bewegt, im Vertragsüberblick und auf der Rechnung auftauchen soll, hat Exascale nicht erklärt.

Bestandskunden behalten ihre bisherigen Konditionen. Sie könnten das Modell bei einer berechtigten Verlängerung prüfen. Die Ankündigung stellt also nicht morgen sämtliche Rechnungen um; sie entwirft eine spätere Option für neue und wechselnde Kunden.

Exascale hat die Preisgrenzen gezeichnet. Die Regel dazwischen fehlt noch.

Quellen