Zusammenfassung

  • Der Vertrag vom Juni 2000 sah keinen einheitlichen Weg für alle bestehenden .ca-Registrierungen vor. „Alle übrigen“ sollten auslaufen, wenn ihre Inhaber nicht innerhalb der Übergangsfrist denselben Namen über einen zertifizierten Registrar vorregistrierten und neue Verträge akzeptierten.
  • CIRA sollte Angaben unmittelbar von den Inhabern erheben. Die alte UBC-Datenbank durfte nur zum Abgleich dienen; CIRA musste Nutzungsrechte und Datenschutz selbst prüfen.

Analyse

Ein Registry-Wechsel klingt nach einer Übergabe zwischen zwei Büros. Beim .ca-Vertrag wurde daraus auch eine Aufgabe für die Inhaber: Manche mussten denselben Namen noch einmal beantragen, um ihn zu behalten. Bis dahin verwaltete die University of British Columbia (UBC) die Endung; übernehmen sollte die Canadian Internet Registration Authority (CIRA).

Der am 5. Juni 2000 unterzeichnete Übergabevertrag teilte bestehende Registrierungen in zwei Gruppen. UBC durfte für Einträge ab dem 1. Mai Gebühren erheben. Bei bezahlten Registrierungen musste der Inhaber während der Grace Period CIRA’s Standardvertrag per Klick akzeptieren und zusätzlich einen Vertrag mit UBC oder einem anderen Registrar schließen. CIRA übernahm den Eintrag, wenn dieser Registrar zertifiziert wurde und den eigenen Registrarvertrag unterzeichnete. Es gab also eine Brücke, aber auf beiden Seiten stand ein Formular.

Für „alle übrigen .ca-Registrierungen“ galt die härtere Klausel. UBC sollte den Inhaber informieren, dass sein Name mit Ende der Grace Period auslaufen würde, sofern er nicht über einen von CIRA zertifizierten Registrar denselben Namen für den operativen Übertragungstag vorregistrierte. Dazu kamen die Zustimmung zu CIRA’s Klickvertrag und ein Vertrag mit dem Registrar. Das war keine pauschale Pflicht für jeden alten Domaininhaber. Für die beschriebene Gruppe machte der Vertrag die Verlängerung jedoch von einem neuen Antrag und einer Frist abhängig.

Der Zeitplan war beweglich. Zunächst setzte der Vertrag den 1. Juli 2000 als operativen Übertragungstag und den 1. Juni als Beginn der Grace Period fest; CIRA konnte beide Termine nach schriftlicher Vorankündigung verschieben. Wirksam wurde die Übergabe am 1. Dezember. Laut IANA waren am 30. November rund 120.000 Namen unter .ca registriert. Die ehrenamtliche Verwaltung hatte fast ein Jahrzehnt gedauert.

Die Reform begann früher. Kanadische Internetakteure diskutierten seit 1997 über die Verwaltung; nach einer öffentlichen Konsultation empfahl das Canadian Domain Name Consultative Committee 1998 eine gemeinnützige Registry mit Registraren für den Kundenkontakt. CIRA wurde im Dezember 1998 gegründet, und Government of Canada erkannte sie im März 1999 als geeignete Verwalterin an. Aus dem kleinen Freiwilligenbetrieb sollte ein System mit zertifizierten Vermittlern werden.

CIRA erhielt allerdings keine alte Datenbank, die sie einfach als neue Wahrheit einspielen durfte. Nach Abschnitt 4 sollte das neue Register mit Angaben entstehen, die Inhaber direkt an CIRA lieferten. Während der Grace Period durfte CIRA UBCs alte Datenbank zum Vergleich und zur Prüfung dieser Angaben nutzen, nur für diesen Zweck. Abschnitt 5 legte fest, dass UBC weder für die Datenbank noch für CIRA’s Nutzungsrecht Gewähr übernahm. CIRA musste eigene Sorgfaltsprüfungen durchführen, einschließlich Datenschutz. Datenbankrechte gingen am Übertragungstag an CIRA; UBC erhielt eine Lizenz zurück.

Drei Aufgaben waren verteilt: CIRA betrieb das Register, zertifizierte Registrare bearbeiteten Anträge, und die Inhaber lieferten Angaben und akzeptierten Verträge. Die alte Datei war keine automatisch übertragene amtliche Quelle. Die DNS-Delegation konnte stabil bleiben, während die Verwaltungsdaten nach dem vereinbarten Verfahren neu aufgebaut wurden.

CIRA’s Canadian Presence Requirements galten ab November 2000 und gingen über die früheren UBC-Regeln hinaus. Laut der heutigen CIRA-Richtlinie galten bestehende UBC-Inhaber bei einem Antrag auf erneute Registrierung als anwesenheitsberechtigt. Damit entfiel eine neue Hürde; die Pflicht zum Antrag und zu den Verträgen blieb bestehen.

In der Chronik lässt sich die Übergabe auf ein Datum kürzen: den 1. Dezember 2000. Für Domaininhaber zählte das Ende der Grace Period und ein konkretes Verb: beantragen. Vertrag und IANA-Bericht nennen nicht, wie viele alte Namen neu registriert wurden und wie viele ausliefen; diese Zahl könnte die Bewertung der tatsächlichen Kontinuitätskosten ändern.

Quellen