Zusammenfassung

  • AIB Data Centers Inc. meldet den gleichzeitigen Abschluss zweier verbundener Transaktionen in Texas am 11. September für 17.225.400 Dollar.
  • Eine Restzahlung von 6 Millionen Dollar hängt an den Anlagen des Stromversorgers. Ein gesondertes Standby-Akkreditiv über 1.754.640 Dollar sichert Verpflichtungen gegenüber diesem Versorger.

Ein Grundstückskauf kann abgeschlossen sein, während die entscheidenden Zahlungsauslöser noch bevorstehen. AIB bestätigt in der Meldung vom 11. September, dass die am 4. September vereinbarten, voneinander abhängigen Transaktionen gemeinsam vollzogen wurden. Was danach fällig wird, bestimmen die beigefügten Verträge.

Grundstück A umfasst etwa fünf Acres und kostet 8,25 Millionen Dollar, zahlbar beim Abschluss. Das benachbarte Grundstück B mit ungefähr 24,385 Acres wird über sämtliche Anteile an einer Gesellschaft erworben, die das Recht zum Grundstückserwerb hält. Der verknüpfte Kaufvertrag und der Anteilskaufvertrag nennen die Eigentumsübertragung an diese Gesellschaft und den gleichzeitigen Vollzug als Abschlussbedingungen. Das ist ein mittelbarer Erwerb, nicht der unmittelbare Kauf beider Flächen mit einer einzigen Eigentumsübertragung.

Von den 8.975.400 Dollar für B entfallen 2.975.400 Dollar auf den Abschluss und 6 Millionen auf eine spätere Zahlung. Der Anteilskaufvertrag mit Stromvertragsanlage bindet diese an den definierten Freigabetag. Gemeint ist der Fertigstellungstermin der Anlagen des Stromversorgers.

Der Kundenbetrieb ist ein anderer Zustand. Für das vertraglich verlangte Betriebsniveau müssen zusätzlich die Kundenanlagen fertiggestellt und mit Strom versorgt sein sowie eine maximale Nachfrage von 32.000 kW an den Übergabepunkten gemessen werden. Dieser Wert bezeichnet keine vermietete IT-Leistung. B verfügt über einen Vertrag für 40 MW primäre Stromversorgung, A über einen für 15 MW. Aus der Summe folgt kein Nachweis eines laufenden 55-MW-Rechenzentrums.

JPMorgan Chase Bank, N.A. stellte beim Abschluss zwei Standby-Akkreditive aus: 6 Millionen Dollar zugunsten des Verkäufers von B und 1.754.640 Dollar zugunsten des Stromversorgers. Das erste sichert den gestundeten Kaufpreis, das zweite die Erfüllung des Stromvertrags. Zahlt die Bank daraus, muss AIB sie erstatten.

Wer den Kaufpreisrest und das gleich hohe Verkäuferakkreditiv addiert, zählt denselben Kaufpreisbestandteil doppelt. Beide Akkreditive sind auch nicht mit bereits abgeflossenem Bargeld gleichzusetzen. Die Meldung berichtet weder von einer Inanspruchnahme noch einem Ausfall. Den Betrag der Versorgersicherheit als Obergrenze sämtlicher Verpflichtungen zu verstehen, wäre ebenfalls unbelegt.

Das Verkäuferakkreditiv lässt sich nach den vereinbarten Bedingungen auch bei bestimmten nicht behobenen Verstößen gegen den Stromvertrag, Insolvenzereignissen oder ausbleibender Erneuerung ziehen. Das sind vertragliche Schutzrechte, keine Feststellung eingetretener Probleme.

Der Abschluss ist somit ein konkreter Fortschritt. Fertige Versorgeranlagen, versorgte Kundenanlagen und tatsächlich gemessene Nachfrage müssen trotzdem getrennt nachgewiesen werden. Erst dann lässt sich beurteilen, wie weit der Erwerb in nutzbare Kapazität übergegangen ist.