Zusammenfassung

  • Nach prop-165-v004 von Tomohiro Fujisaki und Hiroki Kawabata könnte eine Organisation mit Anspruch auf eine erste IPv6-Zuteilung genau ein IPv4-/24 für Übergangsdienste erhalten. Der Block käme aus APNICs letztem /8, zählte zur bestehenden Obergrenze und dürfte weder übertragen noch weitergegeben werden.
  • Statt detaillierter IPv4-Hostzahlen wäre eine Erklärung zum reinen IPv6-Betrieb nötig. APNIC könnte Belege anfordern und den Bedarf später prüfen. Laut APNIC-62-Bericht gab es im September 2026 keine Konsensabstimmung über den Vorschlag.

Ein Netzplan kann vollständig nach IPv6 aussehen. Der Mail-Gateway und ein Dienst auf der anderen Seite sprechen trotzdem noch IPv4. Fujisaki und Kawabata wollen für genau diese Nahtstelle einen kleinen Block bereitstellen. Ihre prop-165 würde einer für eine anfängliche IPv6-Zuteilung geeigneten Organisation ein /24 geben. Sie müsste den IPv6-Betrieb und die Übergangsdienste erklären, aber keine detaillierte Zahl von IPv4-Hosts nachweisen.

Der Block wäre kein Zuschlag zum bisherigen Anspruch. Die vierte Fassung nimmt ihn aus dem letzten /8 und rechnet ihn auf das vorhandene IPv4-Limit an. Übertragung und Nutzung durch andere Organisationen sind ausgeschlossen. APNIC dürfte Unterlagen zum tatsächlichen Betrieb verlangen und später mit neuen Erklärungen prüfen, ob IPv6-Zuteilung und Übergangsbedarf fortbestehen. Eine technische Inspektion des Mitgliedernetzes sieht der Entwurf nicht vor. Fällt der Bedarf weg, muss das /24 zurück.

Der heikle Teil liegt damit im Nachweis nach der Vergabe. APNICs Folgenabschätzung kennzeichnet sich ausdrücklich als Prüfung der dritten Fassung. Sie fragt, wie der zweckgebundene Einsatz überwacht und die regelmäßige Kontrolle organisiert werden soll. Fassung vier nennt Erklärungen als Verfahren, doch APNIC muss weiter entscheiden, welche Nachweise genügen. Am 30. Juni 2026 hatten laut APNIC 1,2 Prozent der Mitglieder IPv6, aber kein IPv4. Das ist ein Bestandsbild, keine Nachfrageprognose.

Auch die Ausgabe soll nicht ewig laufen. Neue /24 sollen enden, wenn APNIC anhand der durchschnittlichen monatlichen Vergaben der vorherigen zwölf Monate die Erschöpfung des letzten /8 binnen sechs Monaten erwartet, oder wenn der Restbestand unter eine von der Community festgelegte Reserve fällt. Eine Zahl für diese Reserve fehlt. APNIC 62 hielt keine Konsensentscheidung ab; die eigene Sitzungsbilanz nennt die späte Vorlage der Überarbeitung und weiteren Prüfbedarf. Die Regel gilt noch nicht.