Zusammenfassung

  • Die EU-Kommission hat am 26. Oktober Temus Aktionsplan zur Korrektur seiner Risikobewertung für illegale Waren akzeptiert. Im Mai hatte sie wegen dieser Bewertung eine Geldbuße von 200 Millionen Euro verhängt.
  • Der Europäische Ausschuss für digitale Dienste hatte die Änderungen nur teilweise für angemessen gehalten und mehr Details verlangt. Die Kommission spricht von präzisierten Vorgaben; binnen vier Monaten soll Temu handeln, danach folgt eine externe unabhängige Prüfung.

Die Unterschrift steht unter dem Plan, die Randbemerkungen sind geblieben. In der Mitteilung der EU-Kommission vom 26. Oktober steckt ein aufschlussreicher Ablauf: Der Europäische Ausschuss für digitale Dienste befand Temus Vorschläge am 24. September für teilweise angemessen, aber zu ungenau, um ihre Wirkung vollständig beurteilen zu können. Die Kommission akzeptierte den Plan später, nachdem sie nach eigenen Angaben zentrale Anforderungen präzisiert hatte. Ihre Aufsicht soll sich gerade auf die Punkte konzentrieren, die der Ausschuss unzureichend erläutert fand.

In diesem Ausschuss sitzen die nationalen Koordinatoren für digitale Dienste; den Vorsitz führt die Kommission. Der Ausschuss berät, die Kommission entscheidet. Temu reichte den Aktionsplan im August ein. Zwischen Einreichung und Annahme lag also eine Prüfung mit einer ausdrücklich kritischen Stellungnahme. Der öffentlich zugängliche Text nennt fünf Aufgaben und die Fristen, enthält aber weder Temus vollständigen Plan noch die nachgereichten Klarstellungen im Wortlaut. Wer den Maßstab der Annahme verstehen will, muss vorerst mit der Beschreibung der Kommission arbeiten.

Zuerst muss Temu Risiken anhand aktueller Daten seines eigenen Dienstes erfassen. Dann braucht es belastbare Messgrößen für die Wirkung der Gegenmaßnahmen. Außerdem soll das Unternehmen Schwächen seiner vorausschauenden Moderation erklären, die mögliche Verstärkung illegaler Angebote durch Empfehlungssysteme analysieren und untersuchen, wie Händler Funktionen des Marktplatzes gezielt ausnutzen könnten. Bei der Moderation reicht der Blick von Regeln über automatische Erkennung und menschliche Prüfung bis zu Rückmeldungen und Personal. Eine Zahl über entfernte Anzeigen passt in jede Präsentation.

Die tatsächliche Begegnung von Käufern mit problematischen Angeboten verlangt eine bessere Messung.

Der Ausgangspunkt ist die Entscheidung der Kommission aus dem Mai. Temus Bewertung von 2024 habe allgemeine Informationen zum Onlinehandel verwendet, das Risiko für Verbraucher unterschätzt und den Einfluss von Empfehlungen sowie Werbung durch verbundene Influencer unzureichend erfasst. Bei einem Testkauf fanden sich Sicherheitsprobleme unter ausgewählten Ladegeräten und Babyspielzeugen. Für den gesamten Warenbestand nennt die Mitteilung keine Fehlerquote; sie beschreibt die geprüften Stücke.

Der Zeitplan hat mehrere Zeiger. Temu erhält vier Monate zur Umsetzung. Die vorläufige Risikobewertung muss sechs Monate bis zum 30. November 2026 abdecken; dieses Datum schließt den Beobachtungszeitraum. Nach Umsetzung prüft ein unabhängiger externer Auditor die Maßnahmen, dessen Bericht binnen vier Monaten bei der Kommission eingehen soll. Gibt er Empfehlungen ab, muss Temu innerhalb eines weiteren Monats über deren Umsetzung berichten. Der Digital Services Act liefert den rechtlichen Rahmen für die Risikoprüfung. Ein Prüfbericht aus der Zeit vor einer Änderung und ein Prüfbericht nach deren Einführung beantworten unterschiedliche Fragen; gerade diese Reihenfolge sollte in der späteren Akte erkennbar bleiben.

Auf dem Papier ist nun Platz für fünf Häkchen. Im laufenden Marktplatz werden aus ihnen erst dann Antworten, wenn Messungen, Moderationsprotokolle und das Audit zusammenpassen. Der Ausschuss hat die Stellen benannt, an denen die Kommission besonders genau lesen muss.

Amtliche Quellen