Zusammenfassung

  • Der am 10. November 2021 in Kigali unterzeichnete und am 25. April 2023 in Ruanda amtlich verkündete Vertrag zur Gründung der Smart Africa Alliance enthält eine Nichteinmischungsklausel, eine Streitbeilegungsleiter nach Artikel XI und weist dem Ministerrat die alleinige Zuständigkeit für Souveränitätsfragen zu; keine der ausgewerteten Bestimmungen nennt AFRINIC oder überträgt Registerkompetenz (Amtsblatt Ruandas).
  • Alle öffentlich nachweisbaren AFRINIC-Aktivitäten von Smart Africa stützen sich auf die interne Vorstandsresolution Board/XI/April/2023/8 und auf Erklärungen – nicht auf eine vertragliche Ermächtigung (Erklärung vom 23. Juli 2025).
  • Die Wirkung dieser Aktivitäten liegt in der Koordinationsebene; die hoheitlichen Maßnahmen gegenüber AFRINIC stammen aus dem mauritischen Gesellschaftsrecht, nicht aus dem Allianzvertrag.

Ein Vertrag, der das Register nicht kennt

Die Smart Africa Alliance ist kein lockerer Zusammenschluss, sondern eine völkerrechtlich verfasste Organisation mit einem eigenen Gründungsinstrument. Der Vertrag wurde am 10. November 2021 in Kigali unterzeichnet und am 25. April 2023 im ruandischen Amtsblatt verkündet (Amtsblatt Ruandas).

Wer dieses Instrument liest, findet darin drei strukturbildende Elemente. Erstens eine Nichteinmischungsklausel, die Angelegenheiten schützt, die im Wesentlichen in die innerstaatliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Zweitens eine Streitbeilegungsleiter nach Artikel XI: Verhandlung, dann Mediation, dann eine Entscheidung der Mitgliedstaaten mit zwei Dritteln, wobei die betroffenen Parteien von der Abstimmung ausgeschlossen sind. Drittens die Zuweisung an den Ministerrat als einziges zuständiges Organ für Entscheidungen in Souveränitätsfragen.

Keine der ausgewerteten Bestimmungen nennt AFRINIC, das African Network Information Centre, oder überträgt der Allianz eine Befugnis für Registerverwaltung, Adresspolitik oder die inneren Angelegenheiten eines RIR. Das ist für sich genommen kein Vorwurf: Ein Gründungsvertrag muss nicht jede spätere Tätigkeit vorwegnehmen. Es ist aber der Ausgangspunkt jeder belastbaren Bewertung, weil es die rechtliche Qualität der späteren Handlungen bestimmt.

Die institutionelle Herkunft der Allianz liegt ebenfalls außerhalb des Registers: Die ITU-Resolution 75 (Rev. Buenos Aires, 2017) hält die Billigung des Smart Africa Manifesto von 2013 durch die AU-Assembly und die Smart Africa Alliance als dessen Umsetzungsrahmen fest; AFRINIC wird dort nicht erwähnt (ITU-Resolution 75).

Resolution statt Mandat

Der öffentlich nachweisbare Anknüpfungspunkt für das AFRINIC-Engagement ist keine Vertragsbestimmung, sondern eine interne Vorstandsresolution. In einer auf den 23. Juli 2025 datierten, in Kigali veröffentlichten Erklärung beruft sich Smart Africa ausdrücklich auf die Resolution Board/XI/April/2023/8 als Mandat für seine AFRINIC-Handlungen (Erklärung vom 23. Juli 2025, Bericht über die Erklärung).

Dieselbe Erklärung rahmt die AFRINIC-Krise als Bedrohung der digitalen Souveränität Afrikas, verweist auf eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten, die überwiegend Cloud Innovation Ltd. zugeschrieben werden, stellt fest, dass die Vorstandswahlen vom Juni 2025 nach Einsprüchen – darunter dem von Smart Africa bei der Regierung von Mauritius – für nichtig erklärt wurden, und erkennt Maßnahmen von Mauritius an: die Berufung auf Section 230 des Companies Act zur Erklärung AFRINICs zur „Declared Company“, die Bestellung eines gerichtlichen Prüfers und eine vorübergehende Aussetzung gerichtlicher Verfahren (Erklärung vom 23. Juli 2025).

Entscheidend ist die institutionelle Zuordnung: Eine Vorstandsresolution ist ein internes Organhandeln. Sie bindet die Organisation gegenüber ihren Mitgliedern und Organen, sie schafft aber keine Außenkompetenz gegenüber einem Dritten wie AFRINIC und keine Zuständigkeit, die im Gründungsvertrag fehlt. Die Zahl der erwähnten Verfahren („über 50 Klagen“) ist eine Behauptung innerhalb einer öffentlichen Erklärung, kein festgestellter Sachverhalt.

Die Kandidatenliste und die Wahlen 2025

Am 14. Juni 2025 veröffentlichten Smart Africa und eine Koalition eine Pressemitteilung aus Kigali, in der acht namentlich genannte Kandidatinnen und Kandidaten für die AFRINIC-Vorstandswahlen empfohlen wurden, die online vom 16. bis 23. Juni 2025 stattfanden; die Mitteilung beschreibt die Anstrengung als Beitrag zur digitalen Souveränität Afrikas (Pressemitteilung vom 14. Juni 2025).

Am 13. September 2025 erklärte Smart Africa in einer weiteren, in Kigali datierten Stellungnahme, dass sieben der acht von der Koalition empfohlenen Kandidaten bei den Wahlen vom 10. bis 12. September 2025 gewählt worden seien, und dass die Allianz den CAIGA-Prozess „im Einklang mit den bereits von den Smart-Africa-Mitgliedstaaten gebilligten Orientierungen“ vorantreibe (Stellungnahme vom 13. September 2025).

AFRINIC selbst dokumentiert den Wahlprozess auf seinen eigenen Seiten ( AFRINIC-Wahlseite 2025) und adressiert in einem Mitglieder-Update organisatorische Stabilität und laufende rechtliche Herausforderungen (Mitglieder-Update AFRINIC).

Auch hier bleibt die Handlungsform koordinierend: Eine Wahlempfehlung ist eine politische Positionierung mit Wirkung auf die Meinungsbildung, keine Stimmrechtsausübung und keine Aufsichtsbefugnis. Die Feststellung „sieben von acht gewählt“ ist eine Aussage der Koalition über ein Ergebnis, dessen formelle Gültigkeit von den Verfahren des Registers und den damit befassten Instanzen abhängt.

CAIGA: Projekt oder Organ?

Die Smart Africa Alliance beschreibt das Council of African Internet Governance Authorities (CAIGA) als Rahmen zur Stärkung der afrikanischen Stimme in der globalen Internet-Governance, entwickelt im Kontext der AFRINIC-Reformdiskussion (Smart-Africa-Blueprint, Bericht über das High-Level-Forum).

Ob CAIGA ein Organ der Allianz, ein Projektfahrzeug mit eigener Trägerschaft oder eine eigenständige juristische Person ist, ergibt sich aus den ausgewerteten Quellen nicht. Diese Unklarheit ist nicht nebensächlich: Sie entscheidet darüber, ob Beschlüsse des Gremiums als Organhandeln der Allianz zurechenbar sind oder als separate, nicht vertraglich fundierte Struktur bestehen. Solange die Rechtsform offen ist, ist auch die Reichweite jeder daraus abgeleiteten Zuständigkeit offen.

Eine Gegenposition aus der Community

Die Deutung der Wahl als Erfolg der Koalition ist nicht unwidersprochen. Die Gemeinschaft der afrikanischen Netz-Communities formulierte in einer gemeinsamen Stellungnahme zu CAIGA und den AFRINIC-Reformen eine Gegenposition und deutete das Ergebnis von sieben zu acht gewählten Kandidaten eher als Vorsicht der Mitgliedschaft gegenüber politischem Einfluss denn als Bestätigung der Koalitionsstrategie (AF*-Stellungnahme).

Für die Bewertung folgt daraus eine Disziplin: Aussagen über „den Willen der afrikanischen Community“ lassen sich nicht aus einem Wahlergebnis allein ableiten. Unterschiedliche Gemeinschaften ziehen aus demselben Zahlenverhältnis entgegengesetzte Schlüsse; beide Positionen sind benannte Parteien, keine feststehende Tatsache.

Die Ministererklärung der ATU

Eine weitere, separate Handlungsebene ist zwischenstaatlich. Auf einer außerordentlichen Ministerkonferenz unter Federführung der African Telecommunications Union (ATU) – geleitet vom algerischen Minister für Post und Telekommunikation, Hon. Sid Ali Zerrouki – wurde eine Ministererklärung zur Aufrechterhaltung des Betriebs von AFRINIC und zum Schutz der Stabilität des afrikanischen Internets angenommen. Darin wird der gerichtlich bestellte Official Receiver aufgefordert, transparente und rechtzeitige Wahlen durchzuführen; die ATU wird beauftragt, die Entwicklung zu verfolgen und dem nächsten AU-Gipfel zu berichten. Die Smart Africa Alliance nahm an der Konferenz teil (Bericht zur Ministerkonferenz).

Diese Erklärung ist ein eigenständiges Instrument. Sie ist weder ein Akt der Smart Africa Alliance noch eine vertragliche Bestimmung ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen des Allianzvertrags, auch wenn sie dieselbe politische Richtung unterstützt. Die Teilnahme der Allianz begründet keine Zuständigkeit, sondern dokumentiert die Verschmelzung von Akteur und Instrument in der öffentlichen Wahrnehmung.

ICANN: Engagement ohne gemeinsame Erklärung

Auch die Beziehungen zu ICANN sind Teil des Bildes. ICANN veröffentlichte am 18. November 2025 einen Blogbeitrag zu ihrem Engagement für die afrikanische Gemeinschaft (ICANN-Blogbeitrag), und im Korrespondenzarchiv von ICANN liegt ein Schreiben vom 24. November 2025 von Erik Lindqvist an Dammak (ICANN-Korrespondenz). Ein öffentlicher Beitrag auf Medium fragt ausdrücklich nach der gemeinsamen Arbeit von ICANN und Smart Africa (Medienbeitrag).

Ein Blogbeitrag, ein Korrespondenzschreiben und ein öffentlicher Nachfragebeitrag belegen jeweils nur sich selbst. Aus ihnen lässt sich kein gemeinsames Mandat, keine delegierte Aufgabenwahrnehmung und keine anerkannte Vertretungsrolle ableiten. Die Frage nach der Zusammenarbeit ist bislang eine offene Frage, keine dokumentierte Struktur.

Die drei Ebenen in der Praxis

Aus den Quellen ergibt sich ein klares Bild der Ebenen, auf denen Smart Africa gegenüber AFRINIC handelt:

  1. Koordination – öffentliche Erklärungen, Wahlempfehlungen, Einsprüche und das Aufgreifen von Wahlergebnissen. Diese Handlungen sind überzeugend, aber nicht bindend; ihre Adressaten sind Öffentlichkeit, Mitglieder und andere Institutionen.
  2. Vertrag – die in der Gründungsakte niedergelegten Verpflichtungen zwischen den Mitgliedstaaten, geregelt über Artikel XI und das Gate des Ministerrats. Hier ist keine Registerkompetenz niedergelegt.
  3. Hoheitliche Gewalt – die mauritischen Maßnahmen nach Section 230 des Companies Act einschließlich der „Declared Company“-Erklärung und der Bestellung eines gerichtlichen Prüfers. Diese stammen aus staatlichem Gesellschaftsrecht und aus der Gerichtsbarkeit, nicht aus dem Allianzvertrag.

Die Spannung entsteht nicht durch die Koordination selbst, sondern durch ihre Verbindung mit der dritten Ebene. Die Allianz operiert auf Ebene 1, während sie Legitimität aus Ebene 3 bezieht, ohne dass Ebene 2 dafür eine Brücke enthält. Das ist die zentrale Beobachtung dieses Beitrags.

Offene Fragen und Evidenzgrenzen

Der Vertragstext wurde für diese Analyse nur als vom Suchanbieter berichteter Auszug des verkündeten PDFs ausgewertet; eine Unstimmigkeit in der Artikelnummerierung wurde festgestellt und nicht unabhängig aufgelöst. Der Wortlaut der Vorstandsresolution Board/XI/April/2023/8 wurde nicht abgerufen; ihr Umfang wird allein in der Erklärung vom 23. Juli 2025 behauptet. Ob CAIGA Organ, Projektfahrzeug oder eigenständige juristische Person ist, ist nicht festgestellt. Die Ministererklärung der ATU ist ein separates Instrument. Mehrere Quellen wurden als Anbieterauszüge ausgewertet, ohne die vollständigen Seiten direkt zu öffnen.

Quellen

  1. Erklärung vom 23. Juli 2025
  2. Pressemitteilung vom 14. Juni 2025
  3. Stellungnahme vom 13. September 2025
  4. Amtsblatt der Republik Ruanda, Vertrag Smart Africa Alliance
  5. ITU-Resolution 75 (Rev. Buenos Aires, 2017)
  6. Bericht zur außerordentlichen Ministerkonferenz der ATU
  7. AF*-Stellungnahme zu CAIGA und AFRINIC-Reformen
  8. ICANN-Korrespondenz, 24. November 2025
  9. ICANN-Blogbeitrag, 18. November 2025
  10. Smart-Africa-Blueprint und CAIGA
  11. Bericht über das High-Level-Forum zu AFRINIC-Reformen und CAIGA
  12. Bericht über die Erklärung vom 23. Juli 2025
  13. AFRINIC-Wahlseite 2025
  14. Mitglieder-Update AFRINIC zu Stabilität und Rechtsstreitigkeiten
  15. Öffentlicher Medienbeitrag zur Zusammenarbeit von ICANN und Smart Africa
  16. Verzeichniseintrag Smart Africa

Vollständige Quellenliste

https://smartafrica.org/smart-africa-statement-on-the-coordinated-continental-response-safeguarding-africas-digital-sovereignty/ https://smartafrica.org/press-release-community-endorsed-candidates-for-afrinic-board-elections-2025/ https://smartafrica.org/smart-africa-welcomes-afrinic-election-results-and-reaffirms-commitment-to-collaborative-reforms/ https://minijust.gov.rw/fileadmin/user_upload/Minijust/Official_Gazettes_2/_______2023_Official_Gazettes/___April/OG_n___Special_of_25.04.2023_Smart_Africa_Alliance.pdf https://www.itu.int/net4/ITU-D/CDS/Resolutions/Resolution-75-Rev-Buenos-Aires-2017.pdf https://www.itedgenews.africa/african-ict-ministers-unite-to-protect-afrinic-amid-legal-crisis-threatening-digital-sovereignty/ https://afstar.org/updates/af-statement-on-council-of-african-internet-governance-authorities-caiga-and-afrinic-reforms/ https://itp.cdn.icann.org/en/files/correspondence/lindqvist-to-dammak-24-11-2025-en.pdf https://www.icann.org/en/blogs/details/icanns-commitment-to-the-africa-community-18-11-2025-en https://smartafrica.org/strengthening-africas-voice-in-global-internet-governance-the-blueprint-and-the-emergence-of-caiga/ https://techreviewafrica.com/news/2840/smart-africa-hosts-high-level-forum-on-afrinic-reforms-and-caiga-framework-development https://techafricanews.com/2025/07/24/smart-africa-calls-for-coordinated-continental-action-to-protect-africas-digital-sovereignty/ https://afrinic.net/board-election-2025 https://lists.afrinic.net/pipermail/rpd/2025/014531.html https://afrinic.net/afrinic-member-update-organisational-stability-and-ongoing-legal-challenges https://medium.com/@AminDayekh/inquiry-about-the-joint-work-icann-smart-africa-99a74903804c

Verzeichniseintrag: https://btw.media/de/directory/smart-africa