Zusammenfassung

  • Ofcom lässt ab April 2029 einen Ausschluss von 10% der Gebäude bei der Berechnung der zweiten Schwelle zu; die übrigen Bedingungen gelten weiter.
  • Wo Openreach keine Glasfaser bis zum Gebäude anbieten kann, bleibt das Kupfer-Referenzprodukt preisreguliert. Der Beschluss kündigt keine sofortige Erhöhung von Endkundenpreisen an.

Glasfaser vor dem Haus bedeutet noch keinen vereinbarten, funktionierenden Anschluss. Dieser Abstand bestimmt die wirtschaftliche Wirkung der Ofcom-Entscheidung vom 9. September. Openreach kann die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Kupfer-Preisregulierung im Vorleistungsmarkt künftig leichter erreichen. Die Migration der einzelnen Kunden organisiert sich dadurch nicht von selbst.

Ab dem 1. April 2029 dürfen 10% der Gebäude im Einzugsbereich einer Vermittlungsstelle aus der Berechnung der zweiten Schwelle ausgenommen werden. Eine Ultrafast-Abdeckung durch Openreach von 90% genügt dann für das Abdeckungskriterium. Weiter erforderlich sind mindestens zwölf Monate Vorankündigung, mindestens zwei Jahre seit der Mitteilung zur ersten Schwelle sowie die Mitteilung, dass die zweite erreicht ist. Vorankündigungen unter Nutzung des Ausschlusses können bei erfüllten Voraussetzungen ab April 2028 erfolgen. Gebiete mit 100% Abdeckung können die bestehenden Voraussetzungen bereits früher erfüllen. Endgültiger Beschluss

Entscheidend bleibt jedoch die Adresse. Die Kupfer-Preisregulierung entfällt nur dort, wo Openreach-Glasfaser bis zum Gebäude verfügbar ist. Andernfalls bleibt das Kupfer-Referenzprodukt reguliert; auch im Glasfaserangebot bleibt ein reguliertes Referenzprodukt bestehen. Der rechnerische Ausschluss erlaubt also nicht, Gebäude aufzugeben. Ebenso wenig ist der Beschluss ein neuer Endkundentarif oder eine pauschale Abschaltanordnung. Erläuterung von Ofcom

Steigt künftig der Vorleistungspreis einer betroffenen Kupferleitung, kann der Anbieter den Mehrbetrag tragen, sein Endkundenangebot ändern oder den Umstieg unterstützen. Alle drei Wege verursachen Kosten. Termine, Installation, Unterstützung und die Eignung des Ersatzdienstes gehören in die Kalkulation. Eine Abdeckungskarte erfasst diese Arbeit nicht.

Ofcom betonte am selben Tag bei Connected Britain die Nutzung zusätzlich zur Verfügbarkeit. Wirtschaftlich ist das ein wesentlicher Unterschied: Ein versorgbares Gebäude steht für einen möglichen Verkauf; ein installierter Anschluss mit dauerhaftem Kunden liefert wiederkehrenden Umsatz. Die neue Schwelle verändert den Anreiz zur Umstellung, belegt aber nicht deren Geschwindigkeit. Rede bei Connected Britain

Ein Kunde, der Kupfer verlässt, bleibt zudem nicht zwangsläufig auf dem Openreach-Netz. Wo Alternativen bestehen, können Anbieter und Nutzer eine andere Infrastruktur wählen. Entscheidend wird sein, wer zum Zeitpunkt der Neuentscheidung Bestellungen annehmen und Anschlüsse tatsächlich bereitstellen kann. Ofcom setzt einen Zeitrahmen für eine Preisoption, keine künftigen Marktanteile.