Zusammenfassung
- Der Berichtsentwurf zieht Anbieter mit mindestens 2 Prozent des EU-Downstream-Verkehrs in Verhandlungen über Zusammenschaltung. Kommt keine Einigung zustande, kann jede Seite die nationale Regulierungsbehörde um eine verbindliche Entscheidung bitten.
- Genna rechnet mit mehr Streit über verpflichtende Verbindungen. Eine Formel zur Verteilung der Netzkosten enthält der Entwurf nicht.
Analyse
Die Zwei-Prozent-Schwelle setzt eine neue Pflicht in Gang. Unternehmen, die allein oder mit ihrer Gruppe mindestens 2 Prozent des Downstream-Verkehrs zu Endnutzern in der EU erzeugen oder zustellen, sollen über Zusammenschaltung verhandeln. Scheitert die Einigung, kann jede Seite eine bindende Entscheidung der nationalen Regulierungsbehörde beantragen. So kann ein kommerzieller Streit vor dem Regulierer landen.
Am 28. Oktober forderte der auf Telekommunikationsrecht spezialisierte Anwalt Innocenzo Genna auf der RIPE 93 dazu auf, den Gesetzestext zu lesen statt der Schlagzeilen aus der früheren „Fair-Share“-Debatte. Der Vorschlag der Europäischen Kommission setzt weitgehend auf kommerzielle Verhandlungen und freiwillige Kooperation. Die schärfere Änderung steht im Entwurf des Berichterstatters Michał Kobosko für das Parlament.
Der Bericht PE791.994 definiert einen „significant traffic provider“ als Unternehmen, das allein oder zusammen mit seiner Unternehmensgruppe mindestens 2 Prozent des gesamten Downstream-Verkehrs zu Endnutzern in der EU erzeugt oder zustellt. Maßgeblich ist der Durchschnitt während der Spitzenzeiten im vorangegangenen Kalenderjahr. Der Sitz des Unternehmens und seine bisherige Einstufung als Anbieter eines elektronischen Kommunikationsnetzes oder -dienstes spielen dabei keine Rolle. Verkehr über externe CDNs oder Transit-Anbieter wird dem Unternehmen zugerechnet, das ihn erzeugt hat, und nur einmal gezählt.
Die Definition soll nicht bloß die größten Anbieter markieren. Der Bericht würde auch ihnen die Pflicht auferlegen, über Interconnection zu verhandeln. Scheitert eine Einigung, könnte jede Seite die nationale Regulierungsbehörde anrufen und eine bindende Entscheidung verlangen. Im Regelfall soll das Verfahren höchstens vier Monate dauern.
Der Berichterstatter begründet die Erweiterung mit dem Einfluss hoher Verkehrsanteile auf die Interoperabilität und die Verhandlungsposition empfangender Netze. Die Berechnung auf Gruppenebene und die Zurechnung über Vermittler sollen verhindern, dass Unternehmen Datenströme auf Tochterfirmen oder Dienstleister verteilen, um unter der Schwelle zu bleiben. Das Verfahrensdossier des Europäischen Parlaments führt PE791.994 als am 20. Oktober vorgelegten Ausschussberichtsentwurf. Am 1. November wartete das Verfahren noch auf eine Ausschussentscheidung. Der Entwurf ist kein geltendes Recht.
Genna kritisiert den Anreiz, den dieser Weg schafft. Viele Interconnection-Absprachen werden heute kommerziell ausgehandelt. Eine Verhandlungspflicht samt regulatorischer Streitentscheidung gibt Netzbetreibern einen weiteren Ort, an den sie ihre Forderungen tragen können. Genna erwartet, dass Unternehmen eine verpflichtende Verbindung beantragen könnten, um Netzkosten zurückzugewinnen, obwohl die 2-Prozent-Änderungen keine Formel für deren Umverteilung enthalten. Die Tür zum Streit geht auf; wer am Ende zahlt, bleibt offen.
Der Entwurf setzt keine Netzwerkgebühr fest und verlangt von Anbietern oberhalb der Schwelle keine Zahlung. Er schafft eine neue Rechtskategorie, eine Verhandlungspflicht und den Weg zu einer bindenden Regulierungsentscheidung. Künftige Verfahren könnten sich um die Berechnung der Schwelle, die Zurechnung des Verkehrs, den Umfang des Anspruchs und die zulässige Abhilfe drehen. Genna rechnet mit mehr Rechtsstreit in einem bisher vergleichsweise ruhigen Markt; einen automatischen Geldtransfer sieht der Text nicht vor.
Der Kommissionsvorschlag bleibt die Verhandlungsgrundlage; Koboskos Bericht ist ein möglicher Standpunkt des Parlaments. Ob die 2 Prozent bestehen bleiben und welche Mess- und Abhilferegeln hinzukommen, entscheidet, ob die Zahl Papier bleibt oder regelmäßig auf dem Schreibtisch der Regulierer landet.
Quellen
RIPE-93-Sitzung und Abstract; Transkript der Cooperation-Sitzung; Berichtsentwurf PE791.994; Verfahren 2026/0013(COD); Kommissionsvorschlag COM(2026) 16.
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