Summary

  • Der ICANN-Vorstand hat am 22. Oktober die Regeln zur Auswahl und Aussonderung internationalisierter Länder-Domains beschlossen. Eine Sonderprüfung für nur in Großschreibung ähnliche Zeichenfolgen strich er heraus.
  • Als Grund nennt der Vorstand mögliche dauerhafte Abstimmung zwischen voneinander unabhängigen Top-Level-Domain-Verwaltern. Der Streitpunkt geht an den ccNSO-Rat zurück.

Großbuchstaben schaffen es selten bis auf die Tagesordnung eines Vorstands. Bei ICANN gelang ihnen das am 22. Oktober. Die veröffentlichten Beschlüsse verabschieden den größten Teil einer neuen Politik für internationalisierte Länder-Domains und ihre Varianten. Ausgenommen bleibt Abschnitt 7.8: eine Risikoprüfung für beantragte Namen, die allein in Großbuchstaben einem bestehenden Namen, einem reservierten Begriff oder einer zweistelligen ASCII-Folge zum Verwechseln ähneln.

Im Bericht der ccNSO sollte ein Antragsteller Gegenmaßnahmen vorlegen. Ein unabhängiges Gremium hätte sie geprüft und die Zulässigkeit der Zeichenfolge empfohlen oder verneint. Das klingt nach einem überschaubaren Prüfverfahren. Seine Umsetzung könnte jedoch einen Beteiligten benötigen, der selbst keinen Antrag gestellt hat.

Der Vorstand nennt als Beispiel die Koordination von Registrierungen mit dem Verwalter einer bereits bestehenden Top-Level-Domain, möglicherweise durch Bündelung. Daraus würde eine technische und administrative Dauerbeziehung zwischen zwei eigenständigen Betreibern. ICANN sieht darin mögliche Folgen für Sicherheit und Stabilität des DNS. Nach den angenommenen Regeln kann der Antragsteller eine andere Zeichenfolge wählen.

Die übrige Politik geht nun in die Planung ihrer Umsetzung. Zur abgelehnten Ausnahme muss der Vorstand dem ccNSO-Rat seine Gründe förmlich übermitteln. Beide Seiten können nach einer gemeinsamen Lösung suchen; die ccNSO kann an ihrer Empfehlung festhalten oder sie ändern. Einige der gebilligten Punkte setzen später noch Satzungsänderungen voraus.

Für künftige Antragsteller ist die Lage konkret: Für diese eng umrissene Großbuchstaben-Kollision gibt es bislang kein genehmigtes Sondergremium. Für den Nachbarbetreiber entsteht aus dem Vorschlag keine automatische Pflicht zur Zusammenarbeit. Als Nächstes zählen das Begründungsschreiben und die Antwort der ccNSO. Die Buchstaben sorgten für die Schlagzeile; die Betriebspflichten entschieden den Fall.