Zusammenfassung
- Das GAC-Kommuniqué vom 26. Oktober beschreibt eine vorläufige Abhängigkeit weiterer Gebärdensprachverdolmetschung von der Bereitschaft und Unterstützung der Gastgeberländer; Grund sind Haushaltsgrenzen.
- In einer Machbarkeitsbefragung antworteten 146 von 1.569 Angeschriebenen. Elf nannten einen möglichen eigenen Nutzen, 39 den Nutzen für jemanden aus ihrem Umfeld. Jetzt fehlen ein finanzierter Umfang und eine Sprachentscheidung.
Die Tonkanäle gehören längst zum Konferenzinventar. Beim Gebärdensprachbildschirm beginnt die Beschaffung mit einer anderen Frage: Was trägt das nächste Gastgeberland bei? So liest sich die Bali-Mitteilung des Governmental Advisory Committee der ICANN vom 26. Oktober. Die Arbeitsgruppe für Menschenrechte und internationales Recht verfolgt das Angebot weiter. Haushaltsgrenzen machen die nächsten Schritte jedoch zumindest zeitweise von freiwilliger Unterstützung am Veranstaltungsort abhängig.
Ein Übersetzungsfenster erfüllt eine Aufgabe, die Untertitel allein nicht erfüllen. Die GAC-Machbarkeitsstudie von 2024 hält Gespräche mit gehörlosen Menschen fest: Lauftext kann zu schnell sein und Körpersprache fällt heraus. Gebärdensprachdolmetschen ermöglicht zudem Wortmeldungen aus dem Saal. Die begleitende Befragung erreichte 1.569 Personen und erhielt 146 Antworten. Elf Befragte sahen einen möglichen eigenen Bedarf, 39 kannten eine Person mit möglichem Bedarf. Für 49 war das Angebot sehr wichtig zum Verstehen und Mitmachen; weitere 36 stuften es als ziemlich wichtig oder wichtig ein.
Auch die Sprache muss zur Stadt passen. Die befragten Gruppen bevorzugten häufig die Gebärdensprache des jeweiligen Gastgeberlands, damit die örtliche gehörlose Gemeinschaft am Treffen teilnehmen kann. Einige Antwortende wollten bestimmte Sitzungen abgedeckt sehen, andere die gesamte Veranstaltung. Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Videofenster, Fernteilnahme und ein verlässlicher Sitzungsplan müssen daher zusammen bestellt werden. Ein Bildschirm ohne Produktionsplan ist nur ein weiteres Konferenzmöbel.
ICANNs Sprachdienstordnung regelt bereits gesprochene Verdolmetschung in sechs institutionellen Sprachen für Plenarsitzungen und zusätzlich Portugiesisch im GAC-Raum. Auf der Agenda der Arbeitsgruppe stand im September ein vorgeschlagener Test bei ICANN87. Die Bali-Mitteilung benennt nun den Finanzierungsstand. Bei der Standortwahl zählt ICANN finanzielle Beiträge des Gastgebers, weist diesem das Gebärdensprachangebot aber nicht als feste Pflicht zu. Ein Gastgeber kann helfen; für das wiederkehrende Konferenzprogramm und dessen Budget trägt ICANN die Entscheidung.
ICANN88 ist für den 13. bis 18. März 2027 in Lissabon angesetzt. Dann sollte das öffentliche Serviceprogramm zeigen, welche Gebärdensprache in welchen Sitzungen zu sehen ist, wie Teilnehmende antworten können und wer die Leistung bezahlt. Das Namensschild hat bei jedem Treffen einen Haushaltsposten. Die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden, braucht ebenfalls einen.
Originalunterlagen: GAC-Kommuniqué aus Bali; GAC-Machbarkeitsstudie; September-Agenda; ICANN-Sprachdienstordnung; Standortkriterien; Tagungskalender.
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