Zusammenfassung

  • Jolly Host will die Domains Protected Marks List auf .circle, .got, .jot und .safety ausdehnen. Ein Abonnement über ein bis zehn Jahre nimmt passende und abgewandelte Namen aus dem allgemeinen Angebot. ICANN führt den Antrag als genehmigt, die Vertragsänderung als ausstehend.
  • Der vorgeschlagene Text erlaubt anderen Markenrechtsinhabern, eine Sperre aufzuheben und einen Namen zu registrieren. Er fügt hinzu, dass in manchen Fällen die Zustimmung des bisherigen DPML-Inhabers für einen Dritten mit derselben Marke nötig sein kann. Welche Fälle das sind, steht nicht im öffentlichen Antrag. ICANN hatte 2018 auf die möglichen Folgen derselben Klausel für Dritte hingewiesen.

Der zweite Berechtigte am Schalter

Ein Markenrecht gehört nicht zwangsläufig nur einem Unternehmen für jedes Produkt und jedes Land. Interessant wird es, wenn zwei rechtmäßige Inhaber dasselbe Wort nutzen und einer eine Sperre kauft. Jolly Hosts Antrag vom 30. September 2026 stellt zwei Sätze nebeneinander. Gesperrte Namen hindern andere Markeninhaber grundsätzlich nicht daran, die Sperre aufheben zu lassen und zu registrieren. In manchen Fällen kann aber die Genehmigung des jeweiligen DPML-Inhabers erforderlich sein, wenn ein Dritter mit derselben Marke den gesperrten Namen registrieren will.

Die zweite Aussage macht nicht aus jedem Abonnenten einen unbeschränkten Zensor. Sie lässt eine private Zustimmungsbedingung zu, ohne ihren Anwendungsbereich offenzulegen. Der Antrag sagt nicht, wann sie greift, welche Nachweise der zweite Inhaber vorlegen muss, wie lange der erste antworten darf oder wer eine Ablehnung überprüft. Damit kann ein berechtigter Antragsteller die eigene Chance aus den veröffentlichten Regeln nicht bestimmen. Gerade das ist die praktische Frage: Ein Recht auf Entsperrung ist nur so gut wie das Verfahren, das es erreichbar macht.

DPML ist ein bezahltes Schutzabonnement. Der Antrag beschreibt einen einmaligen Kauf für eine Laufzeit zwischen einem und zehn Jahren, der passende und abgewandelte Labels in teilnehmenden, von Identity Digital technisch bedienten TLDs aus der allgemeinen Verfügbarkeit nimmt. Der Vertragsvorschlag erfasst außerdem Labels mit enthaltenem Treffer oder Schreibfehler. Jolly Host erklärt, DNS-Auflösung und Zonendateien blieben unberührt und der Preis einer Domainregistrierung ändere sich nicht. Einen Preis für das Sperrabonnement nennt das Formular nicht.

Die kommerzielle Leistung liegt vor der Registrierung: Ein Name wird gerade deshalb knapp, weil ein Kunde seine Verfügbarkeit einschränkt.

Betroffen sind .circle, .got, .jot und .safety. Der RSEP-Status bei ICANN lautet für Fall 2026026 „Approved, Pending Contract Amendment“. Die Genehmigung des Antrags ist nicht der Nachweis eines fertig geänderten Vertrags oder eines gestarteten Dienstes in diesen vier TLDs. Die eingesehenen Unterlagen enthalten weder eine Liste dort bereits gesperrter Labels noch einen realen Konflikt zweier Markeninhaber. Deshalb geht es um die vorgesehene Entscheidungsregel, nicht um einen erfundenen Schadensfall.

ICANN kannte die Sollbruchstelle

In einem öffentlichen ICANN-Verfahren von 2018 stand dieselbe Genehmigungsklausel für eine Änderung des DPML von Donuts zur Debatte. ICANN erläuterte, dass andere Markeninhaber zuvor eine Sperre aufheben und registrieren konnten. Die neue Bedingung könne Dritte, darunter Rechteinhaber und künftige Registrierende, erheblich treffen; deshalb bat die Organisation um Stellungnahmen. Ihre damalige RSEP-Prüfung hatte zugleich keine erheblichen Wettbewerbs-, Sicherheits- oder Stabilitätsprobleme festgestellt. Beide Befunde stehen in der offiziellen Darstellung. Eine bestandene Prüfung in diesen Kategorien erklärt noch nicht, wie zwei Berechtigte behandelt werden.

Der ICANN-Bericht über die Stellungnahmen zählt fünf Eingaben und gegensätzliche Ansichten zum Umfang des Dienstes. Für die heutige Frage reicht ICANNs eigener Befund: Der zweite Berechtigte war als möglicher Betroffener bereits bekannt. Jolly Host antwortet im Formular von 2026 auf die Frage nach Wettbewerbswirkungen mit „No“ und nennt keine Konsultation der Gemeinschaft. Das erläutert weder die Zustimmungsbedingung noch einen Beschwerdeweg. Die Klausel soll dennoch Teil von Exhibit A des jeweiligen Registry-Vertrags werden.

Wer macht einen Namen unverfügbar?

Der Betreiber definiert Treffer und Varianten, teilnehmende TLDs, Vertragsdauer und Ausnahmen. Der erste Kunde bezahlt die Sperre. Der zweite versucht, sein eigenes Recht in eine Registrierung umzusetzen. ICANN entscheidet über die Aufnahme in die Verträge. Nach außen erscheint womöglich nur die Meldung „nicht verfügbar“. Dahinter kann ein privater Schutzvertrag und, in bestimmten Fällen, die Entscheidung seines Inhabers stehen. Diese Kombination macht aus einer Verfügbarkeitsanzeige ein Tor mit einem nur teilweise beschriebenen Schloss.