Zusammenfassung

  • Das britische Weißbuch vom 22. Oktober schlägt eine Straftat vor, die auch die Vorbereitung eines Angriffs auf Untersee-Daten- und Energieanlagen erfassen soll, bevor ein Dienst ausfällt.
  • Vorgesehen sind Höchststrafen von 14 Jahren bei Vorsatz, zehn bei bewusster Missachtung erheblicher Gefahr und zwei bei grober Fahrlässigkeit; rechtmäßige Forschung und Schifffahrt sollen geschützt bleiben.

Der Datenverkehr läuft, das Schiff fährt weiter. Trotzdem könnte an Bord bereits der nächste Angriff vorbereitet worden sein. Genau dieses Zeitfenster nimmt die britische Regierung ins Visier. Ihr am 22. Oktober veröffentlichtes Weißbuch beschreibt eine neue Straftat für Handlungen, die die Sicherheit einer Unterseeanlage beeinträchtigen, eine solche Beeinträchtigung beabsichtigen, planen oder versuchen oder sie wahrscheinlich machen. Als Beispiele nennt es Kartierung, Erkundung und das Bereitstellen von Fähigkeiten für einen späteren Angriff, außerdem verdeckte Überwachung.

Bemannte Schiffe, ferngesteuerte und autonome Systeme sollen erfasst werden.

Das bestehende Spezialgesetz stammt aus dem Jahr 1885 und spricht von Telegrafie. Die Regierung nennt seine Anwendung auf heutige Glasfaser unklar; Pipelines fallen nicht darunter. Der Sabotagetatbestand des National Security Act 2023 verlangt dagegen den Nachweis einer Verbindung zu einer ausländischen Macht. Der neue Vorschlag soll Daten- und Energiesysteme auf einem anderen strafrechtlichen Weg schützen.

Die schwierigste Frage liegt nicht in der Höhe der Strafe, sondern auf der Karte. Forschungsschiffe vermessen den Meeresboden. Netzbetreiber kontrollieren ihre Trassen. Reparaturunternehmen suchen Schäden. Dieselbe Fahrtlinie kann nach Routine oder nach Vorbereitung aussehen. Die Regierung räumt ein, dass maritime, wissenschaftliche und kommerzielle Arbeit nicht versehentlich kriminalisiert werden darf. Welche überprüfbaren Tatsachen eine Vermessung zur feindlichen Vorbereitung machen, muss der Gesetzestext erst liefern.

Die geplanten Obergrenzen betragen 14 Jahre Haft für vorsätzliches Verhalten, zehn für bewusstes Eingehen eines erheblichen Risikos und zwei für grobe Fahrlässigkeit; Geldbußen wären unbegrenzt. Für besonders schwere Fälle wird eine höhere Obergrenze erwogen. Weitere Delikte könnten die Behinderung von Reparaturen, gefälschte oder nicht aufbewahrte Navigations- und Schiffsdaten sowie das Missachten rechtmäßiger Mitteilungen der Ermittler betreffen. Ein Logbuch ist damit keine Bürodekoration: Es kann den Verdacht erhärten oder eine harmlose Fahrt belegen.

Auch die Reichweite wird verhandelt. Die Vorschläge betreffen britische Hoheitsgewässer, britische Staatsangehörige oder Schiffe unter britischer Flagge in internationalen Gewässern und bestimmte Taten jenseits der Hoheitsgewässer mit erheblichen Folgen im Vereinigten Königreich. Für den letzten Fall bezeichnet die Regierung die Staatenpraxis selbst als ungeklärt. Ein Kabel kann Staatsgrenzen schneiden; ein Strafverfahren braucht eine belastbare Zuständigkeitslinie.

Bis zum 14. Januar 2027 können Stellungnahmen eingereicht werden. Danach zählt, ob aus dem Verdacht ein nachvollziehbarer Prüfpfad wird: Anzeichen, Zweck der Fahrt, gesicherte Aufzeichnungen und eine Möglichkeit, die Einstufung anzufechten. Die See ist groß genug für schlechte Vermutungen. Das Strafrecht sollte sie nicht ungeprüft übernehmen.

Sources