Zusammenfassung

  • Die European Commission empfiehlt dem Council qualifizierte Mehrheiten für die Eröffnung von Verhandlungsclustern und weitere Zwischenentscheidungen im EU-Beitrittsprozess.
  • Die letzte Hürde bleibt davon getrennt: Ein Beitritt erfordert weiterhin einen einstimmigen Council-Beschluss, die Zustimmung des European Parliament und die Ratifikation durch alle Vertragsstaaten.

Die Mitteilung lässt die letzte Hürde ausdrücklich stehen

Bei der entscheidenden Frage ist der Text eindeutig: Der endgültige Beitritt soll einstimmig beschlossen werden. Die European Commission will stattdessen davor ansetzen. Sie empfiehlt dem Council, qualifizierte Mehrheiten für die Eröffnung von Verhandlungsclustern und weitere Zwischenentscheidungen zu verwenden. In den derzeitigen Verhandlungsrahmen gilt dafür ebenfalls Einstimmigkeit. Das Paket fordert den Council auf, eine andere Praxis zu vereinbaren; es setzt sie nicht selbst in Kraft.

Das Dokument trennt solche Verhandlungsschritte klar vom EU-Beitritt. Nach Artikel 49 des Treaty on European Union handelt der Council bei einem Mitgliedsantrag einstimmig. Die European Commission erklärt, dass der Beitritt weiterhin einen einstimmigen Council-Beschluss nach Anhörung der European Commission und Zustimmung des European Parliament erfordern würde. Anschließend müssten alle Vertragsstaaten den Beitrittsvertrag nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorgaben ratifizieren. Eine qualifizierte Mehrheit bei einigen Verhandlungsschritten würde ein Kandidatenland also nicht zum Mitglied machen.

Der Vorschlag gehört zu einem größeren Paket aus Politikprüfungen und Governance-Empfehlungen vom 6. Oktober. Die European Commission hält es für nötig, die Möglichkeiten der bestehenden Verträge stärker auszuschöpfen, um eine mögliche Erweiterung vorzubereiten. Der Beitrittsprozess bleibe leistungsabhängig und hänge von den Reformfortschritten jedes Landes ab. Das Paket legt weder ein Beitrittsdatum fest noch nimmt es die Reihenfolge künftiger Beitritte vorweg.

Eine eigene Debatte über Einstimmigkeit

Das Paket behandelt auch passerelle-Klauseln, die in bestimmten bestehenden Politikbereichen den Wechsel von Einstimmigkeit zu qualifizierter Mehrheit ermöglichen können. Das ist ein anderer Mechanismus als die Empfehlung zu Beitrittsverhandlungen. Die European Commission weist darauf hin, dass die Aktivierung einer passerelle Einstimmigkeit erfordert und in einigen Fällen die Zustimmung des European Parliament und nationaler Parlamente.

Werden beide Vorschläge vermischt, verschwimmt ihre Reichweite: Bei Zustimmung des Council könnten bestimmte Zwischenstufen weniger anfällig für das Veto eines einzelnen Mitgliedstaats werden; die Aufnahme eines neuen Mitglieds bliebe jedoch einstimmig.

Die Konstruktion verteilt Effizienz und Zulassung auf unterschiedliche Punkte. Eine qualifizierte Mehrheit könnte es einem einzelnen Staat erschweren, jeden erfassten Zwischenschritt aufzuhalten. Die Einstimmigkeit am Ende erhält jedem heutigen Mitglied die Möglichkeit, den Beitritt eines neuen Mitglieds abzulehnen. Ob der Council dieses Gleichgewicht akzeptiert, ist offen.

Teilnahme vor der Mitgliedschaft

Die European Commission schlägt zudem eine frühere Teilnahme von Kandidatenländern an ausgewählten EU-Politiken vor, sofern Bedingungen erfüllt sind. Damit sollen Verwaltungskapazitäten aufgebaut und vor dem Beitritt praktische Vorteile geschaffen werden. Das Dokument beschreibt dies als schrittweise Integration im Beitrittsprozess, nicht als Mitgliedschaft oder Übertragung der Entscheidungsbefugnis des Council.

Kandidaten könnten also früher an Teilen der EU-Politik mitwirken, ohne dass Ergebnis oder Zeitplan eines Beitritts feststehen. Für die derzeitigen Mitglieder betrifft die vorgeschlagene Änderung Zwischenstufen, nicht die abschließende Entscheidung. Entscheidend ist, ob die Regierungen weniger Vetopunkte während der Verhandlungen akzeptieren, aber an der Einstimmigkeit über die Aufnahme festhalten.

Quellen