Summary
- In 30 untersuchten Berichten zur Antragsbewertung prüften nur drei die erwarteten Umsätze, Beschäftigung und Wachstumsmöglichkeiten. Bei den übrigen 27 blieb die Herleitung der Wirkungsnoten lückenhaft.
- Abschlussberichte und Verwertungspläne wurden eingereicht. Die Kommission bewertete die Forschungsergebnisse jedoch nicht systematisch und verfolgte die Pläne nach Projektende nicht strukturiert. Sechs von sieben Pflichtindikatoren hatten keinen Ausgangswert.
- Technischer Fortschritt war sichtbar: Zehn von 13 besuchten KMU mit Einzelförderung kamen von einem Konzept zu einer validierten Innovation. Ob daraus ein tragfähiger Markt wurde, ist eine andere Frage.
Der Abschlussbericht kennt keinen Käufer
Der Sonderbericht 24/2026 des Europäischen Rechnungshofs beschreibt einen scharfen Unterschied zwischen Förderverwaltung und wirtschaftlichem Ergebnis. Geförderte Projekte reichten zum Schluss einen Bericht samt Plänen zur Verbreitung und Nutzung ein. Die Kommission konnte feststellen, dass die vertraglich geforderte Arbeit abgeschlossen war. Der Rechnungshof fand dagegen keine systematische Bewertung der Forschungsergebnisse beim Abschluss und keine Nachverfolgung dieser Nutzungspläne. Auch eine Prüfung des Potenzials für Vermarktung und Wachstum während oder nach der Förderung war nicht belegt.
Das ist keine Nebensache für Archivare. Wer über Anschlussfinanzierung entscheidet, muss wissen, welche Ergebnisse nach Projektende tatsächlich verwertbar sind, wer sie kontrolliert und was bis zum Markteintritt fehlt. Ohne diese Daten rät eine Institution über den nächsten Euro, obwohl sie den ersten sorgfältig verbucht hat.
Der Prüfgegenstand ist die genannte Priorität von Horizont 2020, nicht jede Forschungsausgabe Europas. Doch die Frage reicht in die Zukunft: Laut Rechnungshof sieht der Vorschlag für Horizont Europa 2028 bis 2034 weiterhin eine Prüfung zum Projektabschluss vor, ohne systematische Ergebnisbewertung und geordnetes Follow-up danach. Ein verabschiedetes Verfahren mit firmenscharfen Nachlaufdaten würde diese Einschätzung verändern. Im geprüften Stand fehlte es.
„Wirkung“ wurde bewertet, bevor sie nachweisbar war
Bereits die Auswahl hinterließ eine brüchige Spur. Von 30 stichprobenartig untersuchten Bewertungsberichten beurteilten nur drei erwarteten Umsatz, Beschäftigung und Skalierungspotenzial. Weitere 15 berücksichtigten Umsatz und Mitarbeiterzahl, erklärten aber die Punktberechnung nicht. In zwölf Fällen gab es eine Gesamtpunktzahl für Wirkung ohne Begründung der einzelnen Indikatoren. Die Stichprobe lässt keine Hochrechnung auf alle Projekte zu. Sie zeigt, wie schwer sich Auswahlentscheidungen später mit Geschäftsergebnissen vergleichen lassen, wenn die damalige Bewertung unklar blieb.
Verbundprojekte erhielten fast 80 Prozent der Mittel von Horizont 2020. Kleine und mittlere Unternehmen waren laut Rechnungshof nur selten ihre Koordinatoren. Damit hatten sie begrenzten Einfluss auf Forschungsrichtung, geistiges Eigentum und wirtschaftliche Nutzung. Ein KMU kann als Partner mitgezählt werden und dennoch nicht entscheiden, was aus der Erfindung wird. Wenn die Förderung endet, wird aus diesem Unterschied eine Frage von Lizenzen, Kapital und Kunden.
Der Bericht liefert zugleich Gegenbeispiele gegen jede pauschale Misserfolgserzählung. Bei zehn von 13 besuchten KMU mit Einzelförderung gelang der Schritt vom Konzept zur validierten Innovation. Drei erfolgreich vermarktende Unternehmen hatten auch Coaching erhalten. In derselben kleinen Besuchsgruppe wuchsen zwei nicht und fanden keine weitere Finanzierung; sieben erreichten die Vermarktungsphase, aber keine Marktaufnahme. Diese Fälle sind kein repräsentativer Erfolgswert. Sie zeigen, dass ein gelungenes technisches Experiment und ein zahlender Kunde verschiedene Belege benötigen.
Eine Prognose ist kein Nachlaufregister
Für sechs der sieben vorgeschriebenen Leistungsindikatoren gab es keinen Ausgangswert. Daten wurden vor allem während der Projektlaufzeit gesammelt; die spätere wirtschaftliche Entwicklung der Teilnehmenden blieb außerhalb eines systematischen Monitorings. Der Rechnungshof kritisierte zudem makroökonomische Modelle der Ex-post-Evaluierung: Sie unterstellten den vollständigen kommerziellen Erfolg geförderter Innovationen, obwohl Informationen über deren Schicksal nach der Förderung fehlten. Selbst eine Prognose bis 2040 kann diese fehlenden Firmenakten nicht ersetzen.
Die Verwaltungslogik belohnt Zählbares innerhalb der Laufzeit: Bewilligungen, Berichte, Veröffentlichungen, Patente. Kunden, Umsätze und gescheiterte Unternehmen tauchen oft später auf. Daraus folgt kein Scheitern jedes Projekts. Wohl aber besitzt die Kommission bessere Belege für die Ausgabe als für die wirtschaftliche Behauptung. Der Originalbericht empfiehlt, abgeschlossene Ergebnisse systematisch auf Marktpotenzial zu prüfen und den maßgeblich beteiligten Firmen gezielte Anschlussförderung zu bieten. Als Zieltermin nennt er 2027.
Ein brauchbarer öffentlicher Nachweis müsste eine feste Projektgruppe über den Abschluss hinaus begleiten: technisches Ergebnis, Nutzungsrecht, spätere Mittel, Markteintritt, Umsatz, Beschäftigung und Abbruchgründe. Die Begründung der ursprünglichen Auswahl gehört daneben. Brüssel kann den Förderfall abschließen. Über Wettbewerbsfähigkeit entscheidet die Geschichte nach dem Stempel.
Quellen: Europäischer Rechnungshof, Berichtseite; Originalbericht 24/2026.
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