Summary
- Die CRTC setzt für 106 Verstöße gegen Kanadas Regeln für unerbetene Telefonwerbung eine Geldbuße von 106.000 kanadischen Dollar gegen Esprit Habitat fest. Ein Teil der Anrufe erfolgte durch ein Callcenter in Marokko.
- Der frühere Bescheid verlangte 136.930 Dollar. Die Behörde streicht einen Zuschlag für nicht gezahlte Gebühren der Sperrliste und senkt den Betrag je Verstoß von 1.250 auf 1.000 Dollar.
Bei Telefonwerbung ist das Headset leichter auszulagern als die Verantwortung. Die Québecer Möbelfirma Esprit Habitat ließ Verbraucher mit Geschenken in temporäre Verkaufsräume locken; der beauftragte Telefondienst Téléconcept saß in Marokko. Die Entscheidung der CRTC vom 27. Oktober ordnet 106 Verstöße gegen die Regeln für unerbetene Telekommunikation der kanadischen Firma zu. Die endgültige Geldbuße beträgt 106.000 kanadische Dollar.
Das Gesetz hält die Verbindung zum Auftraggeber fest. Nach Paragraf 72.16 des Telecommunications Act haftet der Prinzipal für Verstöße eines Beauftragten innerhalb dessen Auftrags. Für Anrufe an kanadische Verbraucher gilt die kanadische Regel auch dann, wenn der Dienstleister im Ausland sitzt. Die CRTC belegt Anrufe von Téléconcept in einem Teil des Falls; sie behauptet nicht, alle 106 Verstöße seien in Marokko entstanden.
Bei der Sanktion zog die Behörde jedoch eine Grenze gegen sich selbst. Im Bescheid von 2025 standen 136.930 Dollar: 106 Verstöße zu je 1.250 Dollar ergaben 132.500 Dollar. Hinzu kamen 4.430 Dollar, das Doppelte von 2.215 Dollar an nicht gezahlten Gebühren für die nationale Sperrliste. Esprit Habitat zahlte die vorgeschlagene Summe nicht und reichte keine Stellungnahme ein. Damit gelten die Verstöße nach dem Gesetz als begangen; die Höhe der Buße musste die CRTC dennoch begründen.
Die zusätzlichen 4.430 Dollar strich sie. Eine verwaltungsrechtliche Geldbuße soll die Befolgung der Regeln fördern und fließt an den kanadischen Staat. Sie dient nicht dazu, dem Betreiber der Sperrliste entgangene Gebühren zu erstatten. Dass die Firma durch die fehlende Anmeldung Geld sparte, kann für die Abschreckung zählen, aber nicht als eigener Erstattungsposten. Außerdem reduzierte die CRTC den Satz pro Verstoß auf 1.000 Dollar. Das entspricht vergleichbaren Fällen; für die höheren 1.250 Dollar fand sie keine besondere Grundlage.
Die Korrektur besteht somit aus 4.430 Dollar Gebührenposten und 26.500 Dollar beim Verstoßsatz, insgesamt 30.930 Dollar.
Die kanadischen Werbeanrufregeln verlangen ausdrückliche Einwilligung bei Nummern auf der nationalen Sperrliste sowie Registrierung, Abonnement, eine eigene Ausschlussliste und Kontrolle des Dienstleisters. 46 der 106 Verstöße betrafen Anrufe an gelistete Nummern ohne Einwilligung. Im untersuchten Jahr gingen 45 Beschwerden ein. Beschwerden und Rechtsverstöße haben unterschiedliche Zähleinheiten; die Akte nennt daraus keine Zahl verschiedener Betroffener.
Bis zum 26. November soll Esprit Habitat zahlen. Eine Zahlung oder überprüfte Änderung der Verkaufspraxis steht noch nicht im veröffentlichten Beschluss. Der klare Befund betrifft zwei Entscheider: Der Auftraggeber muss den Anrufprozess beherrschen, die Aufsicht muss ihre Strafsumme nach Recht und Zweck berechnen.
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