Zusammenfassung

  • Im Beispiel von RFC 1015 braucht ein NSF-geförderter Wissenschaftler an einer bereits mit der NASA vernetzten Universität Zugang zu einem NSF-Supercomputer. Die vorgeschlagene Verbindung der Behördennetze sollte einen zusätzlichen Campusanschluss vermeiden.
  • Der Plan trennte Zuständigkeiten: Jede Behörde behielte ihr Netz und dessen Zugangsregeln, eine unabhängige IRIO würde gemeinsame Gateways und Dienste betreiben. Die für 1987 geschätzten 10 Millionen Dollar galten dem gemeinsamen Betrieb und waren eine Planungssumme.

Auf der Landkarte liegt der Supercomputer weit weg. Im Organigramm liegt er noch weiter weg. Barry M. Leiner beschrieb diesen Unterschied im Juli 1987 in RFC 1015. An einer Universität arbeiten bereits NASA-finanzierte Forscher über eine NASA-gestützte Netzverbindung. Ein Kollege mit NSF-Förderung möchte einen NSF-Supercomputer nutzen. Man könnte einen weiteren Anschluss der Universität an NSFnet bestellen. Man könnte aber auch die Netze der Behörden verbinden und den vorhandenen Campuszugang sinnvoll nutzen.

Der Forscher war eine Figur in Leiners Beispiel, kein namentlich belegter Einzelfall. Das Beispiel war präzise genug, um eine schlechte Gewohnheit sichtbar zu machen: Für jede Förderschiene einen eigenen Weg bis zur Haustür zu legen, obwohl mehrere Forschungsgruppen im selben Haus sitzen. Die US-Behörden hatten ihre Netze für unterschiedliche Aufgaben aufgebaut. Informelle Verbindungen gab es bereits. Daraus war jedoch noch kein verlässlich organisierter gemeinsamer Zugang zu den jeweils freigegebenen Ressourcen geworden.

Leiner nannte die geplante Verbindung Interagency Research Internet, kurz IRI. IP-Gateways zwischen den Transitnetzen der Behörden sollten den technischen Übergang ermöglichen. Wo diese Gateways stünden und wie leistungsfähig sie sein müssten, sollte zuerst eine technische Untersuchung klären. Bei Bedarf konnten gemeinsame Transitnetze hinzukommen. Die übergreifende Netzstruktur war also ein virtuelles Ganzes aus bereits vorhandenen Teilen. Für Forschende sollte vor allem gelten: Ist der Zugriff erlaubt, muss ein nutzbarer Weg dorthin existieren.

Die Erlaubnis blieb eine eigene Frage. Eine neue Route hätte niemandem automatisch ein Konto auf dem Supercomputer verschafft. Die Behörden sollten ihre eigenen Netze und Zugangsentscheidungen weiter kontrollieren. Die gemeinsame Organisation hätte normalerweise keine Befugnis im Inneren eines einzelnen Behördennetzes. Zugriffskontrolle, Datenschutz und Abrechnung standen ausdrücklich auf Leiners Aufgabenliste. Wer einen gemeinsamen Flur baut, muss entscheiden, wer ihn wartet; die Büroschlüssel bleiben trotzdem bei den jeweiligen Bewohnern.

Für den Flur schlug Leiner eine unabhängige gemeinnützige Organisation vor: die Interagency Research Internet Organization, IRIO. Sie würde Verträge für Entwicklung, Betrieb, Wartung und Benutzerunterstützung der gemeinsamen Infrastruktur schließen. Ein Policy Board der finanzierenden Behörden sollte die Richtung vorgeben; dessen Vorsitz würde wechseln. Ein Technical Advisory Board sollte Ingenieure, angeschlossene Netze und wissenschaftliche Nutzer vertreten. Der Direktor der IRIO wäre zugleich Geschäftsführer des Policy Board.

Das liest sich nach vielen Sitzungen, doch ein Gateway repariert sich durch ein Schaubild allein ebenso wenig wie durch ein Sitzungspapier.

Bei der Hilfe für Nutzer setzte der Plan zuerst auf örtliche Mitarbeiter. Sie kannten die Einrichtungen, die Wissenschaftler und die konkreten Probleme. Die IRIO sollte die übergreifende Unterstützung koordinieren und für den gemeinsamen Teil verantwortlich sein. Gerade an dieser Stelle wurde aus einer Netzzeichnung ein Dienst: Wer nimmt den Anruf entgegen, wenn der Weg zwischen zwei Behördennetzen stockt? Und wer darf den Fehler auf welcher Seite beheben?

Die Finanzierung folgte dieser Arbeitsteilung. Anfangs sollte jede teilnehmende Behörde denselben Anteil an den gemeinsamen Betriebskosten tragen. Später konnten Nutzerzahl, Datenverkehr oder Art der Unterstützung die Verteilung ändern. Eine Behörde sollte den Vertrag mit der IRIO halten und Mittel der anderen Behörden entgegennehmen; welche, ließ RFC 1015 offen. Forschungsgelder sollten dagegen in den Haushalten der einzelnen Behörden bleiben, während die Arbeiten gemeinsam abgestimmt würden. Ein gemeinsamer Betriebsposten und mehrere Forschungsbudgets: so sah die Buchhaltung des Netzübergangs aus.

Leiner bezifferte den gemeinsamen Betrieb für das Haushaltsjahr 1987 auf geschätzte 10 Millionen Dollar, davon 2 Millionen für Kapitalausgaben und 8 Millionen für Betrieb und Wartung. Für 1988 sah die Tabelle ebenfalls 10 Millionen vor, danach 11 Millionen 1989, 12 Millionen 1990 und 13 Millionen 1991. Zusätzlich schätzte sie Forschungsausgaben von 4 Millionen Dollar für 1987. Das waren Werte eines Vorschlags in damaligen Dollars, keine abgerechneten Kosten. Auch die bestehenden Netze der einzelnen Behörden steckten nicht in der Betriebssumme.

Die ersparte zweite Campusleitung machte den Gesamtbetrieb folglich nicht kostenlos; sie verschob die gemeinsame Arbeit und ihre Rechnung an die Verbindungsstellen.

Mit Kabeln und Gateways allein wäre die IRI nicht beschrieben. Jemand musste Standorte und Kapazitäten festlegen, Anbieter beauftragen, Störungen beheben, Nutzer unterstützen und den Behörden den Betrieb plausibel berechnen. Genau dafür entwarf der RFC seine Organisation. Die gemeinsame Mitte bekam einen Betreiber und Aufsicht durch die Geldgeber. An den Rändern blieben die Behörden für ihre Netze und für Berechtigungen zuständig. Die Trennlinie war eine Voraussetzung für Kooperation, keine bürokratische Verzierung.

RFC 1015 bezeichnete sich selbst als Ideenpapier und bat um Diskussion. Seine Gremien, Verträge und Budgets waren Vorschläge. Ob und welche Komponenten später tatsächlich eingerichtet wurden, müsste man an datierten Geräteverzeichnissen, Verträgen, Überweisungen und erfolgreichen Nutzungswegen prüfen. Schon als Plan zeigt das Dokument jedoch eine entscheidende Einsicht: Netze lassen sich nur dauerhaft miteinander verbinden, wenn auch Pflichten und Kosten einen Übergang bekommen.

Leiners Campus brauchte keinen zweiten Eingang, bloß weil auf dem Förderbescheid andere Buchstaben standen. Die Behörden sollten ihre Räume behalten und den gemeinsamen Weg bezahlen. Das überflüssige Kabel gab dem Problem ein komisches Bild. Der ernstere Teil war die Frage, wer den verbindenden Dienst am Montagmorgen betreibt.