Zusammenfassung

  • Arcep hat SFR aufgegeben, an 54 Standorten des gezielten Mobilfunkausbaus und an 27 Standorten der Erweiterung von festem 4G die geforderten Dienste bereitzustellen. Die Sechsmonatsfrist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses; Nachweise sind jeweils binnen weiterer 15 Tage fällig.
  • Der Beschluss ist vom 12. Februar 2026, veröffentlicht wurde er am 19. Oktober. Der öffentliche Text nennt weder den Zustelltag noch einen neueren Umsetzungsstand. Aus den sichtbaren Daten lässt sich daher kein verbindliches Fristende errechnen.

Sechs Monate sind eine handliche Frist. Man muss nur wissen, wann sie beginnen. Frankreichs Regulierer hat SFR im Februar eine Ausbauanordnung unterschrieben und sie im Oktober veröffentlicht. Auf der veröffentlichten Uhr fehlt ausgerechnet die Markierung für den Start.

Die Mitteilung von Arcep vom 19. Oktober macht den Beschluss 2026-0317-RDPI vom 12. Februar zugänglich. Er betrifft zwei eigenständige Verpflichtungen aus Frankreichs Mobilfunkvereinbarung New Deal. Für den gezielten Ausbau führte SFR bei 224 Standorten die Umsetzung an. Aus den Unterlagen für September 2025 ergaben sich 55 nicht versorgte Standorte zum 12. September; einer ging am 30. September in Betrieb. Deshalb umfasst die förmliche Anordnung 54. Bei der gesonderten Erweiterung des festen Internetzugangs über 4G waren zum 12. September 27 von 50 Standorten nicht in Betrieb. Für neun lagen unterzeichnete Mietverträge vor, doch für keinen der 27 hatte nach den vorgelegten Unterlagen der Bau begonnen. Die Programme haben getrennte Listen. Ihre Zahlen belegen nicht 81 voneinander verschiedene geografische Orte.

SFR verwies unter anderem auf Stromanschlüsse, Genehmigungsfragen, Einwände von Anwohnern und schwieriges Gelände. Arcep prüfte, ob diese Gründe für die einzelnen Standorte auch belegt waren. Für fünf Standorte des gezielten Ausbaus fehlte jeglicher Nachweis. Bei vielen weiteren ließ sich aus der dokumentierten Abfolge von Standortsuche, Mietverhandlungen und Arbeiten kein sorgfältiger Fortschritt erkennen. Geplante Anträge, einzelne Standorte aufzugeben, änderten die verbindlichen Listen laut Behörde nicht. Auch bei den 27 Standorten für festes 4G blieben Lösungen und Zeitpläne nach ihrer Prüfung zu unbestimmt.

Die Anordnung verlangt Mobilfunk samt schnellem mobilen Internet für die 54 gezielten Gebiete und festen Internetzugang über das Mobilfunknetz für die 27 anderen Gebiete. Dafür erhält SFR sechs Monate ab Zustellung. Spätestens 15 Tage nach Ablauf der jeweiligen Frist muss das Unternehmen Belege liefern. Das ist eine förmliche Aufforderung zur Erfüllung, keine Geldbuße. Wann SFR den Beschluss erhielt, steht nicht im veröffentlichten Dokument. Weder Unterschrift im Februar noch Veröffentlichung im Oktober ersetzen den Zustelltag. Auch einen aktuellen Stand für Oktober 2026 nennt Arcep dort nicht. Aus den September-Zahlen lässt sich kein heutiger Versorgungsausfall ableiten.

Quellen