Zusammenfassung
- Die Australian Energy Regulator (AER) nimmt bis zum Ende des Geschäftstags am 23. Oktober Stellungnahmen zu Beta und Marktrisikoprämie im Rate of Return Instrument 2026 entgegen.
- Der unabhängige Ausschuss hielt weder Beta 0,55 noch eine Prämie von 6,1 Prozent für unangemessen. Er verlangte eine nachvollziehbarere Begründung der Werte und der Evidenzgewichtung.
- Die endgültige Veröffentlichung ist weiterhin für Dezember vorgesehen. Weder das neue Konsultationspapier noch der Ausschussbericht ändern unmittelbar Netzentgelte.
Am 9. Oktober veröffentlichte die AER ein weiteres Diskussionspapier zum Entwurf ihres Rate of Return Instrument (RORI) 2026. Die zusätzliche Konsultation konzentriert sich auf Eigenkapital-Beta und Marktrisikoprämie (MRP). Schriftliche Eingaben müssen bis Geschäftsschluss am Freitag, 23. Oktober, eingehen; die Behörde bezeichnet das Verfahren als strikte Frist von zehn Arbeitstagen. Das endgültige Instrument soll weiterhin im Dezember erscheinen.
Das RORI ist keine unmittelbare Tarifverfügung. Es legt fest, wie die AER die zulässige Kapitalrendite regulierter Strom- und Gasnetze ermittelt. Die Methode bindet die Behörde und die Netzunternehmen für einschlägige Regulierungsperioden, die innerhalb der vier Jahre nach Veröffentlichung beginnen. Nach Angaben der AER macht die Kapitalrendite üblicherweise etwa die Hälfte der Netzerlöse aus. Damit kann das Instrument künftige Erlösentscheidungen und langfristige Investitionsanreize beeinflussen; eine konkrete Veränderung der Haushaltsrechnung lässt sich daraus nicht ableiten.
Der Entwurf vom Mai setzt das Eigenkapital-Beta auf 0,55, nach 0,6 im Instrument von 2022, und schlägt eine Bandbreite von 0,4 bis 0,7 vor. Beta schätzt, wie stark das Geschäft eines Netzbetreibers dem allgemeinen Marktrisiko ausgesetzt ist. Für die MRP sind 6,1 Prozent vorgesehen, gegenüber 6,2 Prozent im Jahr 2022. Da diese Prämie nicht direkt beobachtbar ist, muss die AER sie aus unterschiedlichen Indikatoren schätzen und einen Wert festlegen.
Der im Juli im Konsens veröffentlichte Bericht des unabhängigen Prüfungsausschusses erklärte keinen der beiden vorgeschlagenen Werte für unangemessen. Seine Kritik galt der Begründung: Die AER habe weder die Beta-Spanne noch den Punktwert vollständig hergeleitet. Auch sei nicht belegt, weshalb ältere australische Vergleichsunternehmen gegenüber internationalen Daten stärker zählen sollten. Bei der MRP überzeugten die aktualisierten Daten den Ausschuss nicht davon, dass eine Senkung gerechtfertigt sei. 6,1 Prozent könnten dennoch vertretbar sein, wenn die AER die Herleitung ausführlicher darlegt.
Die neue Modellanalyse der Behörde macht sichtbar, warum Kennzahlen zerlegt werden müssen. Ein Dividendenwachstumsmodell (DGM) schätzt anhand von Aktienkursen und prognostizierten Ausschüttungen die impliziten Eigenkapitalkosten; davon wird der risikofreie Zins abgezogen, um eine implizite MRP zu erhalten. Zwischen dem Referenzzeitraum für 2022 und dem Zeitraum des Entwurfs 2026 stieg der durchschnittliche risikofreie Zins von 3,20 auf 4,42 Prozent, also um 1,22 Prozentpunkte. Dieser Anstieg allein erklärt rund zwei Drittel des Rückgangs im zweistufigen DGM und mehr als den gesamten Rückgang im dreistufigen Modell.
Vor dem Abzug bewegten sich die impliziten Eigenkapitalkosten jedoch in entgegengesetzte Richtungen: minus 0,62 Punkte beim zweistufigen und plus 0,27 Punkte beim dreistufigen Modell. Die Annahmen zum Dividendenwachstum nach dem dritten Jahr unterscheiden sich. Das ist eine Zerlegung der AER-Modelle, keine direkte Messung der von Anlegern verlangten Rendite.
Die Konsultation fragt, welches Gewicht das DGM nach dieser Zerlegung erhalten sollte. Bei Beta geht es außerdem darum, ob australische Unternehmen gleich zu behandeln sind, wie internationale Daten und jüngere Fünfjahresschätzungen einfließen, ob fünf europäische Vergleichsunternehmen hinzukommen und ob Hera Group wegen des hohen Anteils von Verkauf und Handel an ihren Energieerlösen ausgeschlossen werden sollte. Stellungnahmen liefern Evidenz; sie sind keine Abstimmung über das Ergebnis.
Die AER will die Antworten zusammen mit bereits vorliegenden Stellungnahmen und Belegen bewerten. Die endgültige Entscheidung bleibt bei der Behörde, die im abschließenden Erläuterungsbericht auf die Empfehlungen des Ausschusses eingehen will. Entscheidend wird sein, ob das Dezember-Instrument den Weg von Stichprobe und Modellannahmen bis zur verbindlichen Renditeentscheidung offenlegt.
Quellen
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