Zusammenfassung

  • TRAI schlägt eine eigene Zulassungskategorie für Apps vor, die lineare TV-Kanäle über das Internet verbreiten.
  • Das Informations- und Rundfunkministerium soll ein zentrales App-Register führen; Geräte- und OS-Anbieter sollen nur zugelassene Apps anbieten; der App-Anbieter wird zur ersten Beschwerdestelle.

Eine Fernbedienung hat seit jeher die Selbstsicherheit eines Gegenstands, der Befehle erteilt und nie ein Formular ausfüllt. TRAIs neue Empfehlung gibt den Geräten daneben einen amtlicheren Auftrag: Sie sollen mitentscheiden, welche Internet-TV-Apps auf den Bildschirm kommen.

Am 26. Oktober empfahl die Telecom Regulatory Authority of India eine eigene Unterkategorie für Application-based Linear Television Distribution (ALTD) im Zulassungsrahmen für die Verbreitung von Fernsehkanälen nach Abschnitt 3(1)(a) des Telecommunications Act 2023. Gemeint sind Apps, Websites und ähnliche Oberflächen, die programmierte TV-Kanäle bündeln und über das öffentliche Internet oder andere IP-Netze an vernetzte Geräte ausliefern. Der vorgeschlagene Begriff umfasst auch zugelassene internetnative lineare Kanäle und eigene Plattformkanäle des App-Anbieters. TRAI-Empfehlung; Telecommunications Act 2023.

Der Mechanismus ist wichtiger als das Kürzel. Das Ministerium für Information und Rundfunk (MIB) soll ein „Master ALTD app repository“ führen. Fernseherhersteller und andere Gerätebauer sowie Betriebssystemanbieter sollen ausschließlich zugelassene ALTD-Apps bereitstellen und jährlich einen Compliance-Bericht an das Ministerium schicken. Kurz gesagt: Das Regal im App-Store bekommt eine staatlich geführte Gästeliste.

Damit wandert ein Teil der Rundfunkpolitik an die Stellen, an denen Zuschauer Software installieren. Der Weg eines Kanals ins Wohnzimmer führt über seine Genehmigung oder Registrierung, den Anbieter, der ihn in einer App bündelt, und das Gerät oder Betriebssystem, das die App verfügbar macht. TRAI empfiehlt, dass ein ALTD-Anbieter nur Kanäle mit gültiger Erlaubnis, Zulassung oder Registrierung der Zentralregierung verbreitet. Für internetnative lineare Kanäle soll es ein einfaches Registrierungsverfahren geben. Jede Station hat einen Verantwortlichen.

Die praktische Probe besteht darin, ob das Register die Prüfung erleichtert oder eine neue Stempeljagd eröffnet.

Das MIB hatte TRAI am 15. Dezember 2025 mit FAST-Diensten befasst und um einen Rahmen gebeten, der Gleichbehandlung, Inhaltsverantwortung und Verbraucherschutz berücksichtigt. TRAI veröffentlichte am 6. April 2026 ein Konsultationspapier, erhielt 207 Kommentare und 11 Gegenkommentare und veranstaltete am 10. Juni eine offene Diskussion. Die Zahlen zeigen Beteiligung, keinen Konsens. Am 26. Oktober veröffentlichte TRAI Empfehlungen; die Mitteilung beschreibt einen Vorschlag, keine bereits geltende Regel. TRAI-Mitteilung beim Press Information Bureau.

Der App-Anbieter soll die zentrale erste Anlaufstelle für Verbraucherbeschwerden und deren Bearbeitung sein. Für Zuschauer, die in einer App Kanäle verschiedener Herkunft finden, ist das die sichtbarste Servicestelle. Das Problem kann jedoch bei der Senderzulassung, der Verteilungsentscheidung der App, ihrem Eintrag auf dem Gerät oder beim übertragenden Netz entstehen. Die Regeln brauchen einen klaren Eskalationsweg. Sonst wird die erste Mailbox zugleich zur letzten Antwort.

Auch die Messung der Zuschauerzahlen erhält einen neuen Datenweg. TRAI will die Nutzung von Kanälen über ALTD-Apps in die TV-Reichweitenmessung integrieren. Zugelassene App-Anbieter sollen nach der TV Ratings Policy 2026 periodisch anonymisierte Nutzungsdaten veröffentlichen dürfen. Die Mitteilung nennt weder Messmethode noch Starttermin noch geschätzte Compliance-Kosten.

Wer welche Aufgabe erhält, ist beschrieben; die Betriebskosten fehlen in der Zusammenfassung. Eine Gebührenordnung oder einen Starttermin nennt die Mitteilung nicht. Diese Details entscheiden für Anbieter, ob die Zulassung ein überschaubarer Antrag oder ein dauerhafter Budgetposten wird.

Die wichtigste Änderung ist vorerst institutionell: Die App ist nicht mehr bloß eine Abkürzung zum Fernsehen. In TRAIs Vorschlag ist sie ein Verbreitungsdienst mit Zulassungsweg, Beschwerdepflicht und Platz in der Reichweitenmessung. Der Store bekommt die Liste. Die App bekommt die Beschwerden. Das Messsystem bekommt das Publikum. Der Test besteht darin, ob diese drei Stellen ein Problem an den richtigen Verantwortlichen weiterreichen, bevor der Zuschauer wieder zur Fernbedienung greift.