Zusammenfassung

  • W3C kündigte am 22. September aktualisierte autorisierte französische Übersetzungen von WCAG 2.2 und 2.1 an; Access42 leitete die Übersetzungsarbeit.
  • Beide datierten Seiten tragen eine Überschrift für eine autorisierte Fassung, nennen sich wenige Zeilen später jedoch noch Kandidatenübersetzung.
  • Der sichtbare Statuskonflikt ist kein Beleg dafür, dass W3C die Autorisierung verweigert oder zurückgenommen hätte.

Die Inkonsistenz lässt sich an stabilen Dokumentadressen prüfen. Auf der französischen WCAG-2.2-Seite vom 22. September steht oben der Status einer anerkannten Übersetzung. Im einleitenden Hinweis folgt die Bezeichnung als Kandidat. Die gleich datierte WCAG-2.1-Seite zeigt denselben Bruch. Eine Momentaufnahme der wechselnden „latest version“ wäre dafür ein schwächerer Beleg: W3C bietet für beide Fassungen datierte URIs an, die eine spätere Korrektur nachvollziehbar machen sollten. Die Pressemitteilung nennt die beiden Texte bereits aktualisierte autorisierte Übersetzungen.

Welche englischen Fassungen gemeint sind, ist dagegen eindeutig. Die französische WCAG 2.2 verweist auf die Recommendation vom 12. Dezember 2024, die französische WCAG 2.1 auf jene vom 6. Mai 2025. W3Cs öffentliche WAI-Mitteilung nennt dieselben Grundlagen. Dadurch ist der Befund enger als eine Behauptung, die technischen Erfolgskriterien seien im September geändert worden: Es geht um die Selbstbeschreibung einer Übersetzung beim Übergang von der Begutachtung zur Veröffentlichung.

Die W3C-Richtlinie sieht für diesen Übergang getrennte Schritte vor. Eine federführende Übersetzungsorganisation erstellt einen Kandidaten, eine öffentliche Prüfung mit beteiligten Einrichtungen folgt, und W3C entscheidet über die autorisierte Veröffentlichung. Die Zusammenfassungen von Access42 vom 1. September verzeichnen für jede Kandidatenfassung Zustimmung von 37 der 49 aufgeführten Einrichtungen; zwölf antworteten nicht. Diese Zahl belegt eine durchgeführte Prüfung, ersetzt aber nicht die formale Statusentscheidung von W3C. Ein Leser sollte ebenso wenig aus dem stehen gebliebenen Wort auf einen Widerruf schließen.

Der Vergleich mit der Vorgängerversion ist aufschlussreich. Die im März 2025 autorisierte französische WCAG 2.2 bezeichnete sich im entsprechenden Einleitungssatz ausdrücklich als autorisiert. Die neue Fassung aktualisiert ihren Bezug auf die englische Recommendation, behält jedoch an dieser Stelle den Kandidatenstatus. Auch die neue WCAG 2.1 tut das. Die Quellen erklären weder Ursache noch Verantwortlichkeit. Eine redaktionell übernommene Zeile ist eine mögliche Erklärung, aber keine belegte Feststellung.

Warum ist die Zeile relevant? Nach W3Cs Politik können autorisierte Übersetzungen für amtliche Zwecke in anderen Sprachen verwendet werden. Im Streitfall bleibt zugleich die englische Originalfassung maßgeblich. Wer eine Übersetzung in Prüfberichten oder Vorgaben anführt, braucht deshalb eine belastbare Kette aus datierter französischer URL, genauer englischer Ausgangsversion und Korrekturverzeichnis. Ein widersprüchlicher Statushinweis erhöht den Aufwand, obwohl W3C den Veröffentlichungsstatus außerhalb des Dokuments klar benennt.

Quellen