Summary

  • Die 2000 angekündigte Allianz übertrug Toysrus.com Auswahl, Einkauf und Verwaltung des Bestands. Amazon entwickelte die Website, erfüllte Bestellungen und betreute Kunden. Toysrus.com beanspruchte später bis 2010 das alleinige Verkaufsrecht für Spielzeug, Spiele und Babyartikel auf Amazons Plattform.
  • 2004 behauptete Toysrus.com, konkurrierende Händler böten mehr als 4.000 Produkte in exklusiven Kategorien an. Ein endgültiger Gerichtsbeschluss beendete die Allianz am 31. März 2006; der gemeinsame Shop lief bis zum 30. Juni weiter. Am 5. Juli kündigte Amazon neue Spielzeug- und Babyshops an.

Der Lieferant der Spielzeuge und der Betreiber des Spielzeugladens waren nicht dieselbe Firma. Die Ankündigung vom 10. August 2000 formulierte die Arbeitsteilung: Toysrus.com und Toys“R”Us sollten Waren auswählen, kaufen und verwalten. Amazon sollte die Website entwickeln, Aufträge abwickeln und den Kundendienst übernehmen. Die Ware sollte in Amazons US-Verteilzentren lagern. Für den Herbst war ein gemeinsam gebrandeter Shop für Spielzeug und Videospiele geplant, für die erste Hälfte 2001 ein Babyshop.

Das Arrangement verband Fachhandel und vorhandene Online-Infrastruktur. Toys“R”Us brachte Einkauf und Sortiment ein. Amazon stellte den Ort bereit, an dem Kunden suchen, bestellen und Hilfe bekommen sollten. Damit lagen Warenentscheidung und Zugangsentscheidung auseinander. Der Händler konnte ein Produkt auswählen; die Plattform konnte entscheiden, welche weiteren Händler in derselben Kategorie Angebote zeigen durften.

Toysrus.com beschrieb seine Vertragsposition in einer bei der SEC eingereichten Mitteilung vom Mai 2004. Bis 2010 sei es auf Amazons Plattform der einzige autorisierte Anbieter von Spielzeug, Spielen und Babyartikeln. Für den Wechsel zu Amazon habe das Unternehmen den Verkauf über seine eigene Website aufgegeben. Das waren Aussagen der klagenden Partei über die Vereinbarung und ihr eigenes Geschäft.

Am 21. Mai erhob Toysrus.com Klage. Drei Tage später behauptete es, zum 17. Mai seien mehr als 4.000 Produkte konkurrierender Händler in den angeblich exklusiven Kategorien gelistet gewesen. Die Zahl stammt vom Kläger. Der Vorwurf benannte aber eine konkrete Betriebshandlung: Andere Anbieter konnten im reservierten Sortimentsbereich erscheinen. Zwischen einer Exklusivklausel und ihrer Wirkung beim Kunden stand Amazons Kontrolle über Listings, Kategorien und Verkäuferzugang.

Die gleiche Aufteilung erschwerte den Ausstieg. Nach eigener Darstellung hatte Toysrus.com seinen selbstständigen Online-Vertrieb aufgegeben. Amazon betrieb die gemeinsame Verkaufsoberfläche, den Versand und den Service. Der Händler konnte seine Marke und seinen Bestand aus der Beziehung lösen; der Weg der Kunden durch Amazons Shop gehörte ihm nicht.

Der Geschäftsbericht von Toys“R”Us für das Geschäftsjahr 2005 nennt die rechtlichen und betrieblichen Termine. Ein endgültiger Beschluss des erstinstanzlichen Gerichts beendete die Allianz am 31. März 2006. Amazon sollte die gemeinsamen Shops noch während einer Übergangsphase bis zum 30. Juni betreiben. Das Unternehmen legte Berufung ein und beantragte eine Aussetzung; das Gericht lehnte die Aussetzung am 20. April ab. Toysrus.com plante einen unabhängigen Shop unter eigenen Domains.

Am 5. Juli kündigte Amazon neue Shops für Spielzeug und Babyartikel an. Dort sollten eigene Waren und Angebote spezialisierter Händler erscheinen; geeignete Artikel fielen unter Amazons Versandprogramme. Die gemeinsame Marke verschwand aus dem Betrieb, der digitale Verkaufsraum blieb unter Amazons Regie.

Diese Geschichte handelt deshalb nicht bloß von einer gescheiterten Kooperation. Sie zeigt, wie verschieden Eigentum an Ware und Kontrolle über einen Marktort sein können. Ein Händler bezahlte nach eigener Aussage für Exklusivität und bestückte das Sortiment. Die andere Firma betrieb die Oberfläche, über die dieses Versprechen eingelöst werden musste. Das Gericht konnte den Vertrag beenden. Den Eingang zum Laden hatte von Anfang an Amazon gebaut.

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