Zusammenfassung
- Die amerikanische Sparkassenaufsicht genehmigte Security First Network Bank im Mai 1995. Im Oktober nahm die Bank den Dienst über das Internet auf.
- Die Mutter Cardinal Bancshares beantragte die Gründung einer Tochterbank. Für das Internet als Vertriebsweg brauchte sie nach dem damaligen Aufsichtsbericht keine eigene Erlaubnis; die Genehmigung enthielt aber Anforderungen an die elektronische Sicherheit.
Was eigentlich genehmigt wurde
Ein Kunde konnte sich 1995 vor den Heimcomputer setzen, ein Konto eröffnen, Geld zwischen Konten verschieben und Rechnungen begleichen. Security First Network Bank lieferte damit das perfekte Motiv für die Schlagzeile von der „virtuellen Bank“. Der Aktenvermerk der Aufsicht fragt nach etwas weniger Fotogenem: Wem gehört das Konto hinter dem Bildschirm?
Cardinal Bancshares wollte Security First als Tochter errichten. Ein zeitgenössischer Bericht der Office of Thrift Supervision (OTS), den die FDIC in ihrer Banking Review bewahrte, sagt ausdrücklich: Cardinal musste nicht allein wegen des Betriebs im Internet um Erlaubnis bitten. Der Antrag gehörte zur Gründung der neuen Bank. Die OTS genehmigte sie im Mai 1995; im Oktober begann der elektronische Betrieb. Mit der Genehmigung verlangte die Behörde auch Antworten auf Fragen der IT-Sicherheit.
Das trennte die Befugnis, Einlagen zu führen, vom Weg zum Kunden. Ein Anschluss konnte den Schalter in eine Wohnung verlängern. Er machte aus einer Webseite keine Bank und verschob die Haftung für ein Konto nicht in das Modem.
Als die OTS im Juli 1997 Atlanta Internet Bank genehmigte, nannte sie diese ihre zweite Internetbank binnen zwei Jahren und erinnerte an Security Firsts Genehmigung vom Mai 1995. Atlanta Internet Bank sollte in South Carolina ansässig sein, einen großen Teil des Betriebs aber aus Atlanta führen. Selbst der reine Internetvertrieb hatte einen rechtlichen Sitz und eine tatsächliche Betriebsorganisation.
Das Sicherheitsproblem blieb im Institut
Für Atlanta Internet Bank legte die OTS eine unabhängige Prüfung, Versuche eines unbefugten Eindringens und eine Frist für den Bericht fest. Das sind die belegten Bedingungen des späteren Antrags. Für Security First bestätigt der ältere Bericht elektronische Sicherheitsauflagen, gibt aber den Wortlaut der Genehmigung von 1995 nicht wieder. Das ursprüngliche Dokument würde ihre genauen Bedingungen zeigen.
OTS-Direktorin Ellen Seidman erklärte in einer Rede vom Januar 1998, die Behörde habe jeden Internetbank-Bewerber eine unabhängige Sicherheitsfirma mit Kontentests beauftragen lassen. Ihre geplante Regel sollte Sparkassen ermöglichen, elektronisch das zu tun, wozu sie auf herkömmlichem Weg bereits befugt waren. Kontointegrität, Verbraucherschutz und Pflichten nach dem Community Reinvestment Act blieben auf dem Prüfzettel.
Die nächste Probe kam mit einem neuen Eigentümer. In der Anordnung 98-87 vom 21. August 1998 genehmigte die OTS unter Bedingungen den Antrag der Royal Bank of Canada auf Kontrolle über Security First. Sie bezeichnete das Ziel als bundesrechtliche Sparkasse und verlangte unabhängige Prüfberichte für drei Geschäftsjahre, einen erweiterten Plan zur Kreditversorgung der Gemeinden sowie vorherige Zustimmung zu wesentlichen Abweichungen vom Geschäftsplan. Die Anordnung ist eine bedingte Genehmigung; ein späterer SEC-Bericht von S1 hält fest, dass das Bankgeschäft 1998 verkauft wurde und S1 sich anschließend auf Software konzentrierte.
Die Bank konnte ihren Kunden im Netz begegnen, ohne ihre rechtliche Gestalt dort aufzulösen. Als Eigentümer und Geschäft wechselten, verlangte die Aufsicht weiterhin Unterschriften, Prüfungen und einen benannten Verantwortlichen. Das Modem transportierte die Anfrage. Den Revisionsbericht schrieb es nicht.
Originalquellen
- FDIC Banking Review, Band 9, Heft 1, zeitgenössische OTS-Nachricht.
- OTS-Mitteilung 97-44 vom 14. Juli 1997, über beide Internetbanken.
- Rede von Ellen Seidman vom 21. Januar 1998, über Sicherheit und fortbestehende Bankpflichten.
- OTS-Anordnung 98-87 vom 21. August 1998, bedingte Genehmigung des Kontrollwechsels.
- Bei der SEC eingereichter S1-Jahresbericht, über Verkauf und Softwaregeschäft.
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