Zusammenfassung

  • Die Kommission hat am 29. Oktober eine Phase-II-Untersuchung zu PTS’ Entwurf für den lokalen Glasfaser-Vorleistungszugang bei Einfamilienhäusern eröffnet.
  • Im Zentrum stehen die automatische Einstufung oberhalb von 5.000 Anschlüssen, der pauschale Ausschluss darunter und einheitliche Auflagen für unterschiedliche Netzbetreiber.

Die Marktkarte bleibt. Die Messlatte wackelt.

Post- och telestyrelsen (PTS) hat 63 Entwürfe für den Zugang zu lokalen Glasfasernetzen vorgelegt. Die Kommission beanstandet nicht, dass jedes lokale Netz als eigener geografischer Markt behandelt wird. Ihre neue Untersuchung richtet sich auf die Regel, die innerhalb dieser kleinteiligen Marktkarte die Grenzen zieht: mehr als 5.000 Anschlüsse an Einfamilienhäusern bedeuten geplante SMP-Einstufung und Zugangspflichten; kleinere Netze sollen aus der Vorabregulierung herausfallen.

PTS meldete die Vorschläge am 30. September. Die 63 Entwürfe betreffen 63 Netzeigentümer. Für Eigentümer oberhalb von 5.000 Anschlüssen nimmt PTS bedeutende Marktmacht (SMP) an. Für Eigentümer unterhalb der Zahl hält die Behörde eine Regulierung kleiner Netze für unverhältnismäßig. Auf dem getrennten Markt für Mehrfamilienhäuser sieht PTS keinen Bedarf an einer Vorabregulierung. Separat davon regte die Kommission an, bestehende EU-Regeln stärker zu nutzen, wenn hohe Gebühren von Gebäudeeigentümern den Zugang zur Hausverkabelung blockieren.

Die vorgeschlagenen Pflichten würden SMP-Betreiber verpflichten, Zugang zu ihrem Netz und zugehörigen Einrichtungen transparent, diskriminierungsfrei und zu fairen, angemessenen Preisen zu gewähren. Die Schwelle entscheidet damit über mehr als die Einordnung in eine Tabelle: Sie trennt Netze, deren Vorleistungsbedingungen reguliert werden könnten, von Netzen ohne solche Pflichten.

Am 29. Oktober leitete die Kommission eine Phase-II-Prüfung ein. Ihre erste Sorge: Die automatische SMP-Einstufung oberhalb von 5.000 könne zu mechanisch sein und lokale Marktverhältnisse verfehlen. Zweitens sei möglicherweise nicht ausreichend begründet, warum sämtliche Märkte unterhalb der Schwelle ausscheiden. Drittens könnten gleiche Auflagen für unterschiedliche Betreibertypen an örtlichen Problemen vorbeigehen.

Die Abgrenzung der Märkte erklärt, warum der Streit nicht bei einer nationalen Karte beginnt. Die Kommission sagt, sie habe 2019 einen Ansatz blockiert, der den gesamten schwedischen Markt als eine Einheit behandelte; die Glasfasernetze seien getrennt. Im aktuellen Entwurf beanstandet sie die lokalen Netzgrenzen nicht. Jetzt geht es darum, welche Belege PTS nach dieser Aufteilung für Marktmacht und passende Auflagen heranzieht.

Für Haushalte und Anbieter liegen die Folgen im Vorleistungszugang. Die Kommission fasst PTS’ Befund so zusammen: Einfamilienhäuser haben oft nur einen Glasfaseranbieter, wenig Auswahl und schwache Verhandlungsmacht. Wenn ein Netzbetreiber Zugangspflichten erhält, können andere Anbieter Zugang zu seiner Infrastruktur verlangen. Fällt ein Markt unter die pauschale Ausnahme, bleibt dieser Weg der Vorabregulierung dort geschlossen.

Die Kommission hat noch nicht entschieden, wie viele Netze reguliert werden sollen. Während der Phase II darf PTS keine der vorgeschlagenen Maßnahmen beschließen. Für wettbewerbsrechtliche Fragen hat die Kommission zwei Monate, für ihre Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Auflagen drei Monate; sie berücksichtigt die Stellungnahme von BEREC. Danach kann sie ihre Vorbehalte aufheben oder nach Artikel 32 des European Electronic Communications Code ein Veto einlegen. Eine Empfehlung zu den Auflagen bleibt möglich.

Die offene Frage ist konkret: Welche Wettbewerbsbedingungen ändern sich an der Grenze von 5.000 Anschlüssen? Solange PTS diese Verbindung nicht belegt, sortiert die Zahl das Verfahren, erklärt aber noch nicht den Markt.

Quellen