Summary

  • Laut GAO-Bericht vom 14. Oktober waren in der zentralen Abteilung für verantwortliche KI im Februar 2026 drei von zehn genehmigten Stellen besetzt.
  • Der ressortübergreifende Arbeitsrat tagte von Ende 2024 bis August 2025 nicht. Danach fehlte weiter eine Satzung für Zuständigkeiten und Sitzungstermine; im April waren 29 von 64 Umsetzungsschritten unvollendet.

Eine Strategie mit Uhr, ein Rat ohne Termin

Das US-Verteidigungsministerium will künstliche Intelligenz schneller entwickeln und einsetzen. Seine Januarstrategie machte Tempo zur Vorgabe. Die Abteilung, die den verantwortlichen Einsatz fachlich begleiten soll, hatte im Februar nur drei Beschäftigte auf zehn genehmigten Stellen. Diese Zahl steht im vollständigen Bericht des Rechnungshofs GAO. Sie belegt den Personalstand im Februar; eine aktuelle Stellenübersicht würde die heutige Lage klären. Sie zeigt, mit welcher Mannschaft die neue Beschleunigung begann.

Zugleich fiel die gemeinsame Arbeitsrunde aus dem Kalender. Der Responsible AI Working Council traf sich von Ende 2024 bis August 2025 nicht. Vier Dienststellen berichteten der GAO von Problemen in dieser Zeit, bei denen Zusammenarbeit geholfen hätte. Die Luftwaffe baute eigene Verfahren auf und suchte Erfahrungen anderer Stellen. Die Marine wollte ihre Praxis abgleichen. Die Behörde für Bedrohungsreduzierung wollte Bundesvorgaben bei Anwendungen mit großer Wirkung einheitlich auslegen. Manche Stellen tauschten sich informell aus; ein festes Forum für die gemeinsame Klärung war das nicht.

Seit August 2025 tagt der Rat wieder. Was fehlt, ist seine Satzung: Niemand hat darin verbindlich geregelt, wer welche Frage bearbeitet und wie oft das Gremium zusammenkommen muss. Auch der Fortschritt lässt sich nur begrenzt greifen. Im April 2026 waren 29 der 64 Vorhaben im Umsetzungsplan nicht abgeschlossen; Kennzahlen für die Umsetzung verantwortlicher KI waren noch nicht entwickelt. Die 29 sind offene Verwaltungsvorhaben. Die GAO untersuchte zehn ausgewählte Anwendungsfälle aus zehn Dienststellen und stufte ihre Auswahl als nicht verallgemeinerbar ein.

Die GAO verlangt eine Satzung und eine Lösung für den Personalbedarf der Abteilung. Das Ministerium stimmte beiden Empfehlungen zu. Ob daraus mehr als Papier wird, entscheidet sich an einem einfachen Vorgang: Eine Dienststelle meldet einen Widerspruch, eine zuständige Person setzt ihn auf die Tagesordnung, und ein Ergebnis wird mit Datum festgehalten. Für die Beschleunigung gibt es bereits eine Weisung. Für die gemeinsame Korrektur braucht es einen ebenso verbindlichen Ablauf.