Summary
- Ofcom will die Vorabmeldung vorübergehender Einsatzorte für Seefunkgeräte-Tests durch ein sechs Monate aufzubewahrendes Standortverzeichnis ersetzen.
- Tests auf Not- und Sicherheitsfrequenzen bleiben vorab abzustimmen; für 64 bestehende Lizenzen ist erst noch ein formelles Änderungsverfahren nötig.
Das Funkgerät ist im Hafen kaputt, also fährt der Reparaturkoffer zum Hafen. Bisher sollte die vorübergehende Adresse zuerst bei Ofcom ankommen. Mit der Entscheidung vom 23. Oktober 2026 fällt diese Vorabmeldung weg; der Betrieb muss den Einsatzort stattdessen sechs Monate lang dokumentieren. Der Werkzeugkoffer darf leichter reisen. Für Notfrequenzen bleibt die Tür beaufsichtigt.
Die Lieferanten- und Vorführlizenz erlaubt Unternehmen, Seefunkgeräte zu installieren, vorzuführen, zu prüfen und zu reparieren, auch im Einzelhandel. Der Änderungsentwurf vom März zeigt den vorgesehenen Austausch von schriftlicher Standortanzeige gegen Aufbewahrung einer Ortsaufzeichnung. Der übrige Funkbetrieb bleibt geregelt: Vor einer Aussendung muss die Frequenz frei sein, die Sendedauer kurz bleiben; Tests dürfen andere ordnungsgemäße Funkstellen nicht stören und können selbst keinen Schutz beanspruchen. Gelockert wird ein Reiseformular, keine technische Schranke.
Bei Not- und Sicherheitsfrequenzen zieht Ofcom die Grenze bewusst anders. Die Behörde fand veraltete Kontaktdaten der Stellen, die vor bestimmten Tests erreicht werden müssen. Sie will die Liste erneuern, ohne darüber hinaus die operativen Testregeln zu ändern. Der Entwurf verlangt für bestimmte abgestrahlte Tests auf Flugnotfrequenzen eine spezifische schriftliche Zustimmung vorab, einschließlich Zeit, Dauer und Ort. Weitere Sicherheitstests benötigen Abstimmung mit den benannten Stellen. Ein Werkstattsignal kann sonst wie ein echter Notfall wirken.
Zudem soll die Notfallklausel die Sicherheit von Menschen, Schiffen und Luftfahrzeugen ausdrücklich umfassen. In der Konsultation äußerte sich niemand zu diesen Vorschlägen. Trotzdem sind die 64 derzeit bestehenden Lizenzen noch nicht geändert. Ofcom plant eine allgemeine Änderungsbekanntmachung für November 2026 und eine endgültige Entscheidung spätestens im Februar 2027. Im öffentlichen Verfahrensdossier stehen Entwurf und Beschluss nebeneinander; die anwendbare Lizenzfassung kommt erst mit dem Änderungsverfahren.
Die neue Logik passt zum Arbeitsalltag am Kai: Den wechselnden Ort später nachvollziehen, die riskante Aussendung vorher abstimmen. Verwaltung spart Zeit, solange sie den richtigen Zeitpunkt für Kontrolle trifft.
Sources
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