Summary
- Ofcom will bewegliche Seezeichen in die AIS-Lizenz aufnehmen; jedes Gerät braucht eine eigene von Ofcom zugewiesene MMSI im Format
99MID8XXX. - Vor dem Einsatz sind die Zustimmung der Maritime and Coastguard Agency und eine bereits beantragte Lizenz nötig. Nach dem Ausbringen müssen beide Behörden informiert werden.
Ein neues Wrack wartet nicht auf einen Amtstermin. Das bewegliche Seezeichen, das davor warnt, braucht trotzdem einen Namen im Funknetz und einen greifbaren Betreiber. In der Ofcom-Entscheidung vom 23. Oktober 2026 sollen Mobile Aids to Navigation, M-AtoNs, über die AIS-Lizenz zugelassen werden. Jedes Gerät erhält eine eigene, von Ofcom vergebene MMSI nach dem Muster 99MID8XXX. Die Boje kann treiben; ihre Identität muss eindeutig bleiben.
Der Weg ins Wasser führt durch mehrere Türen. Die Maritime and Coastguard Agency, MCA, muss den Einsatz vorher genehmigen. Betreiber sollen die Lizenz im Voraus beantragen und die Genehmigung für spätere temporäre Einsätze behalten. Nach dem Ausbringen sind Ofcom und MCA zu benachrichtigen. Bestehende AIS-Lizenzen müssen noch förmlich geändert werden; als Ziel nennt Ofcom Februar 2027, abhängig vom Ausgang des Verfahrens. Der Beschluss ist ein Regelplan, kein allgemeiner Startschuss für jede Boje heute.
Die ursprüngliche Stellungnahme der Leuchtturmbehörden beschreibt den Zeitdruck. Sie unterstützt die Änderung, will Einsätze aber auf Organisationen mit anerkanntem Bedarf beschränken und neue Wracks oder Treibgut schnell markieren können. Dafür regte sie vorab vergebene MMSI-Gruppen für zuständige Stellen an, ähnlich den Notfallmarkierungen für Wracks. Ofcom verlangt im endgültigen Text eine einmalige Nummer je Gerät, gibt diese Gruppenlösung jedoch nicht als beschlossen bekannt. Bei einem plötzlich auftauchenden Hindernis kann der Unterschied Stunden bedeuten.
Die Port of London Authority sieht den dichten Verkehr auf der Themse. Temporäre Zeichen könnten helfen; überflüssige oder nicht zuordenbare AIS-Signale könnten die Bildschirme von Schiffsführern und Verkehrsdiensten füllen. Die Hafenbehörde will aktive Zeichen im eigenen Gebiet überblicken, Betreiber feststellen und unerlaubte Aussendungen untersuchen können. Das heutige Antragsverfahren nennt sie langsam und kompliziert. Ofcom erkennt das an und will später über Vereinfachungen nachdenken, behält jetzt aber Genehmigung und Benachrichtigung bei.
Im amtlichen Dossier stehen Entscheidung und Antworten nebeneinander. Ein nützliches bewegliches Seezeichen muss rechtzeitig erscheinen, im AIS eindeutig erkennbar und einem Verantwortlichen im Hafen zuzuordnen sein. Ein weiterer unbekannter Punkt auf dem Bildschirm ist selbst keine Orientierungshilfe.
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