Zusammenfassung
- Ofcom eröffnete am 26. Oktober förmliche Untersuchungen zu einem Dienst für das Hosting von Erwachsenenbildern und einem Dienst zum Teilen solcher Inhalte. Dienste und Anbieter bleiben ungenannt.
- Das Aufsichtsprogramm kontaktierte bislang 25 Dienste mit aus Behördensicht hohem Risiko für nicht einvernehmlich verbreitete intime Bilder. Beim Hosting geht es um Risikobewertung und Schutzmaßnahmen.
Eine Behörde legt zwei Akten aus und dreht die Namensschilder um. Ofcoms Mitteilung vom 26. Oktober kündigt förmliche Ermittlungen gegen die Betreiber zweier Erwachsenendienste an: einer hostet Bilder, der andere lässt Inhalte teilen. Wegen der Art der Websites nennt Ofcom weder Seiten noch Anbieter. Die Öffentlichkeit erfährt den Beginn und die Dienstegattung, kann die Fälle aber keinem konkreten Betreiber zuordnen.
Der Schritt folgt auf eine überprüfbare Abfolge. Am 9. September begann das sektorweite Aufsichtsprogramm; am 30. September traten die geänderten Kodexmaßnahmen in Kraft. Ofcom hat nach eigenen Angaben 25 Dienste angesprochen, die es wegen der Verbreitung intimer Bilder ohne Einwilligung für besonders riskant hält. Mehrere arbeiten an Abhilfe und setzen StopNCII-Hashabgleich um. Mehrere sperrten den Zugang aus dem Vereinigten Königreich, was die Behörde weiter beobachtet. Wie viele in welcher Gruppe sind, sagt sie nicht. Ein Aufsichtskontakt ist kein Verfahren, und eine Zugangssperre ist kein Ermittlungsergebnis.
Die beiden Einzelfallhinweise stellen zwei verschiedenen Diensten dieselben Fragen. Haben sie das Risiko illegaler Inhalte nach Abschnitt 9 des Online Safety Act ausreichend bewertet und die Bewertung aktuell gehalten? Haben sie nach Abschnitt 10 die Kodexmaßnahme ICU C14 oder andere Schutzmaßnahmen eingeführt? Der Hinweis zum Bildhosting und der zum Teilen von Inhalten kündigen beide eine Prüfung der Informationen vor der Entscheidung an. Gerade weil die Geschäftsmodelle verschieden sind, ist die identische Prüfliste ein aufschlussreicher Befund.
Ofcoms Oktober-Bulletin für die Branche beschreibt, welche Dienste die Empfehlung zum Hashabgleich betrifft: unter anderem Hochrisiko-Angebote für regulierte Pornografie, Dateiablage und -austausch oder mit über 700.000 monatlichen Nutzern im Vereinigten Königreich, außerdem große Dienste mit mittlerem Risiko und große allgemeine Suchdienste. Geprüft wird eine konkrete Schutzmaßnahme oder eine Alternative. Eine gesonderte Pflicht zur Entfernung binnen 48 Stunden soll erst mit Blick auf 2027 konsultiert werden; sie steht in den aktuellen Akten nicht zur Entscheidung.
Die Fallhinweise nennen auch die mögliche nächste Stufe: Bei festgestelltem Verstoß drohen bis zu 18 Millionen Pfund oder zehn Prozent des maßgeblichen weltweiten Umsatzes, je nachdem welcher Betrag höher ist. Für schwerste Fälle kann Ofcom ein Gericht um eine Anordnung an Zahlungs-, Werbe- oder Internetzugangsanbieter bitten. Gegen die beiden ungenannten Dienste ist das nicht entschieden. Einige Dienste haben den britischen Zugang bereits selbst gesperrt. Eine freiwillige Marktsperre und ein gerichtlich angeordneter Entzug durch Dritte brauchen unterschiedliche Akten und Entscheidungen.
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