Zusammenfassung

  • Das GAO stellte fest, dass NIH 14 der 15 ausgewählten Bundesvorgaben zur Forschungssicherheit umgesetzt hat. Die Zertifizierung bestimmter Empfängerinstitutionen hängt noch von einer ressortübergreifenden Regelung ab. Im allgemeinen Risikomanagement erfüllte NIH alle 15 geprüften Gesichtspunkte.
  • NIH stützt sich auf Angaben von Forschenden und Einrichtungen. Über vorgeschriebene Prüfungen vor der Bewilligung hinaus gleicht es diese meist erst nach einem Verdachtshinweis mit externen Quellen ab. In sieben gezielt ausgewählten Förderfällen fand das GAO öffentlich sichtbare Verbindungen und gemeinsame Publikationen außerhalb der Akten, aber keinen eindeutigen Regelverstoß.
  • Zwischen 2017 und 2025 gingen 697 Hinweise auf mögliche ausländische Einflussnahme im Umfeld geförderter Personen ein; bei 264 stellte NIH einen Verstoß gegen Offenlegungsregeln fest. Das sind Befunde zu Hinweisen, keine Quote für alle Förderungen. Eine regelmäßige Betrugsrisikoprüfung für das gesamte externe Forschungsprogramm wurde empfohlen; NIH stimmte zu, die Empfehlung ist offen.

Die fast perfekte Liste

Im Haushaltsjahr 2025 förderte NIH externe Forschung mit rund 35,3 Milliarden Dollar, etwa 73 Prozent seiner gesamten Mittel. Antragsteller nennen Förderquellen, institutionelle Bindungen und weitere Verpflichtungen. NIH prüft vor der Bewilligung die Eignung, überwacht laufende Projekte und untersucht Compliance-Fälle. Der offizielle GAO-Bericht vom Oktober 2026 bestätigt die beträchtliche Kontrollarchitektur: 14 von 15 ausgesuchten Vorgaben sind umgesetzt. Für die letzte müssen bestimmte Empfängerprogramme zur Forschungssicherheit zertifiziert werden; dafür fehlt noch eine Vereinbarung zwischen Behörden.

Zusätzlich erfüllte NIH sämtliche 15 Gesichtspunkte in sechs Praktiken des allgemeinen Risikomanagements. Das ist ein Ergebnis, keine Attrappe. Doch die Reihenfolge der Kontrolle entscheidet, was sie entdeckt. NIH nutzt die bei der Vorabprüfung vorgeschriebenen Quellen. Weitere externe Daten zur Überprüfung von Angaben zieht es gewöhnlich erst heran, wenn ein Vorwurf ausländischer Einflussnahme eingeht. Für den Hinweis gibt es eine Tür. Wer vor dem Klingeln prüft, steht nicht im Ablaufplan.

Internationale Zusammenarbeit ist im Forschungssystem zulässig. Nicht jede frühere Zugehörigkeit muss angegeben werden; ein ausländischer Bestandteil ist dann meldepflichtig, wenn ein bedeutender Teil der geförderten Arbeit außerhalb der USA stattfindet. Eine internationale Koautorschaft belegt daher keinen Verstoß. Für jeden Fall zählen Zeitpunkt, konkrete Verpflichtung und Art der Arbeit. Eine sorgfältige Prüfung schützt gerade diese Unterschiede.

Sieben Förderakten sind ein Test der Methode

Das GAO wählte sieben Förderungen bewusst wegen möglicher erhöhter Risiken aus. Fünf standen mit Veröffentlichungen in Verbindung, an denen NIH-geförderte Forschende und Personen aus Einrichtungen auf einer Liste des Verteidigungsministeriums beteiligt waren. Zwei hatte NIH selbst wegen bereits eingeleiteter Schutzmaßnahmen benannt. Die Prüfer fanden öffentlich zugängliche Angaben zu Zugehörigkeiten und gemeinsamen Arbeiten, die in den gesichteten Förderakten fehlten. Einen eindeutigen Verstoß gegen NIH-Regeln fanden sie in keinem der sieben Fälle.

Für einige Verbindungen war die Gültigkeitsdauer unklar, für andere Arbeiten könnte die Definition eines meldepflichtigen ausländischen Bestandteils nicht greifen. Die Auswahl ist keine repräsentative Stichprobe.

NIH-Vertreter erklärten, dass sie nach Vorlage der GAO-Daten wahrscheinlich einige beteiligte Personen genauer untersuchen würden. Der Befund betrifft die Frage, welche neue Information eine externe Quelle in eine Förderakte bringt, nicht die Schuld der Forschenden. NIH kontrolliert vor der Bewilligung auch Bundesdaten zu Ausschlüssen, verwaltet Systemzugänge und überwacht Förderungen nach der Vergabe. Diese Sicherungen bestehen. Offen bleibt eine dokumentierte Entscheidung, welche möglicherweise erheblichen Angaben schon vor einem Hinweis unabhängig abgeglichen werden.

697 Meldungen, aber keine Grundgesamtheit

Von 2017 bis 2025 erhielt NIH 697 Hinweise auf mögliche ausländische Einflussnahme bei Personal seiner Förderungen. In 264 Fällen stellte es mindestens einen einschlägigen Verstoß gegen Offenlegungsregeln fest; in 433 nicht. Von den 264 stuften die Fachleute 238 als schwerwiegend ein; 26 betrafen allein eine nicht erklärte ausländische Zugehörigkeit. Die GAO-Produktseite zeigt den Stand der Empfehlung.

Diese Zahlen beschreiben eingegangene Hinweise und ihre Ergebnisse. Sie messen weder die Häufigkeit ausländischer Einflussnahme im gesamten Förderportfolio noch beweist ein Offenlegungsfehler Forschungsdiebstahl oder Betrugsabsicht. Wer nur die Besucher am Empfang zählt, kennt die ungesehenen Türen nicht. Für eine vorbeugende Kontrolle braucht NIH eine Vorstellung davon, welches Risiko nach seinen bisherigen Kontrollen bleibt und ob ein zusätzlicher Abgleich etwas ändert.

NIH hat ein jährliches Risikoverzeichnis und ein behördenweites Profil von Betrugsrisiken, das ausländische Einflussnahme erwähnt. Eine engere Analyse betraf bereits ein Programm klinischer und translationaler Forschung. Für das gesamte externe Forschungsprogramm fand das GAO aber keine regelmäßig dokumentierte Betrugsrisikobewertung, die konkrete Muster, vorhandene Kontrollen und verbleibende Risiken verbindet. Auch die Wirkung der Kontrollen wird nicht nachvollziehbar von ihrer Aktivität getrennt: Hinweise, Verfahren und Maßnahmen sind zunächst Zählgrößen.

Das GAO empfahl eine wiederkehrende, dokumentierte Bewertung der Betrugsrisiken dieses Programms einschließlich ausländischer Einflussnahme. NIH stimmte zu; die Empfehlung bleibt offen. Ein datiertes Dokument mit Prüfschwelle, Quelle, Zuständigkeit und gemessener Wirkung würde die Beurteilung verändern. Vierzehn Häkchen belegen erledigte Vorgaben. Ob das Formular eine ausgelassene Angabe finden kann, beantworten sie nicht.

Quellen