Zusammenfassung

  • 1999 erlaubte Nepal Providern internationale VSAT-Verbindungen und verringerte ihre Upstream-Abhängigkeit von NTC.
  • NTC behielt lokale Festnetz- und Mietleitungen; ein eigenes Gateway bedeutete keine durchgängige Unabhängigkeit.

Das internationale Gateway und die lokale Anschlussleitung waren unterschiedliche Ebenen. 1999 erlaubte die Regierung Providern eigene internationale VSAT-Verbindungen. Einige konnten damit das Monopol der Nepal Telecommunications Corporation (NTC) auf internationale Datenverbindungen umgehen. Im Weg zwischen Kunde und ISP blieb NTC dennoch präsent.

Ein Provider konnte Auslandskapazität beziehen und zugleich von einer anderen Stelle für Telefon- oder Mietleitungen abhängig sein. Die Öffnung änderte die internationale Auswahl, belegt aber kein vollständig unabhängiges Zugangsnetz.

Ein späterer NTA-Bericht beschreibt den periodischen E-Mail-Austausch eines Projekts von 1993 über ERNET am IIT Bombay. Danach kam kommerzielle Store-and-forward-Mail. Die ITU-Fallstudie von 2000 trennt dies von Mercantiles erster Online-Auslandsverbindung im Juli 1995 über NTC zu Singapore Telecom. Das sind verschiedene Dienste. (NTA-Bericht; ITU-Studie)

Bis Mitte 1999, so die ITU, kontrollierte NTC internationale Datenverbindungen; Provider nutzten 64-kbit/s-Leitungen und beschwerten sich über Preise, Bandbreite und Service. Das sind Interviewangaben, keine Messungen jeder Leitung. Die Feldarbeit fand im Januar 2000 statt. (ITU-Studie, §§2.2.2 und 3.1)

Der Beschluss von 1999 erlaubte VSAT. Die ITU berichtete 320 kbit/s im Mai und über 5 Mbit/s zum Jahresende, gestützt auf Providerangaben. Im Januar 2000 boten Mercantile und WorldLink VSAT an und nutzten es; C&C versorgte andere Anbieter. Anbieter- und Nutzerlizenzen waren nötig. Nicht jeder ISP hatte sein eigenes Gateway. (ITU-Studie, §§2.2.2 und 3.3.1)

NTC behielt das Monopol auf Festnetz, Einwahl- und Mietleitungen. Provider meldeten Verzögerungen; einige boten drahtlose Mietleitungen an. Die ITU nennt auch Wartezeiten, Aufpreise und Überlastung. Das zeigt, warum mehr internationale Kapazität lokale Kosten nicht allein bestimmte. (ITU-Studie, §3.1)

Das Gesetz von 1997 trat laut englischer Übersetzung erst an einem durch Gazette-Bekanntmachung bestimmten Tag in Kraft. Danach galt das Lizenzgebot; bestehende Dienste erhielten eine Übergangszeit. Veröffentlichung, Inkrafttreten und Lizenzierung sind getrennte Ereignisse. (Gesetz 2053, §§1 und 21)

Die Öffnung blieb teilweise: internationale Wege wurden wählbarer, lokale Festnetzleitungen blieben bei NTC. Die Quellen belegen keine landesweite Redundanz oder vollständigen Wettbewerb.

Quellen und Grenzen

Die ITU-Studie beruht auf Feldforschung im Januar 2000 und von Providern gemeldeter Kapazität. Der NTA-Bericht grenzt die frühere E-Mail-Phase ab. Das übersetzte Gesetz unterscheidet Veröffentlichung und Inkrafttreten.

ITU-Fallstudie Nepal · Telecommunications Act 2053 (1997) · NTA-Konvergenzbericht