Summary
- RCC-Mitgliedstaaten schlagen vor, in Resolution 64 neben dem Internet weitere Telekommunikations- und IKT-Einrichtungen, Dienste und Anwendungen zu nennen, einschließlich angewandter Forschung, Technologietransfer und elektronischer Sitzungen.
- Die Begründung kritisiert einseitige Restriktionen und eine fehlende Definition von Diskriminierung. Der Änderungswortlaut erweitert die Liste, liefert aber weder Definition noch Beschwerdeverfahren.
Auf dem Schild steht „Telekommunikation und IKT“. Im entscheidenden Satz dahinter ist nur das Internet ausdrücklich zu lesen. Für die Staaten des RCC ist das eine Tür, die zum restlichen Raum nicht passt.
Ihr Addendum 31 zu Beitrag 94 wurde am 23. Oktober veröffentlicht. Es ergänzt die konkrete Aufforderung in Resolution 64: Mitgliedstaaten sollen einseitige oder diskriminierende Maßnahmen unterlassen, die einem anderen Staat technisch den vollständigen Internetzugang erschweren könnten. Künftig sollen dort auch andere Telekommunikations- und IKT-Einrichtungen, Dienste und Anwendungen stehen. Angewandte Forschung, Technologietransfer und elektronische Sitzungen werden ausdrücklich aufgeführt.
Das ist ein gezielter Umbau. In der 2022 verabschiedeten Fassung nennt schon die Überschrift diese breiteren Bereiche; auch weitere Absätze befassen sich damit. Gerade die Aufforderung an Staaten endet jedoch beim Internet. Nach dem Vorschlag könnte sich eine Delegation bei Problemen mit einer digitalen Sitzung oder einem technischen Dienst auf eine passendere Formulierung beziehen.
Die Einleitung des RCC-Papiers nennt Sanktionen und andere einseitige Beschränkungen als Hintergrund. Sie bemängelt außerdem, dass Diskriminierung in der Resolution nicht klar definiert sei. Die markierte Änderung fügt gleichwohl keinen Maßstab für Diskriminierung hinzu. Sie benennt mehr Gegenstände. Wer einen konkreten Eingriff prüft, welches Recht gilt und welche Abhilfe möglich wäre, bleibt einer anderen Entscheidung vorbehalten.
Auch das Verb bleibt maßgeblich: Die Resolution lädt Staaten ein, solche Maßnahmen zu unterlassen. Sie verweist an anderer Stelle auf gegenseitig vereinbarte Bedingungen, nationales Recht und internationale Verpflichtungen im Zuständigkeitsbereich anderer Organisationen. Aus einer längeren Liste wird damit noch keine neue Entscheidungsbehörde.
Im November liegt die Formulierung auf dem Tisch der ITU-Vollversammlung. Der RCC hat den Lageplan vergrößert. Ob die Konferenz auch einen Maßstab für den Streitfall zeichnet, steht im endgültigen Text.
Sources
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