Zusammenfassung
- Unisys erwartete eine Lizenz von kommerziellen GIF-Softwareentwicklern; Endnutzer standen nicht im Mittelpunkt, nicht-kommerzielle Freeware war ausgenommen, und die meisten Websitebetreiber mit gekaufter Software brauchten keine eigene Lizenz.
- Am 17. Januar 1995 kündigte CompuServe GIF24 als offenen, kostenlosen 24-Bit-Nachfolger an. W3C datiert den Beginn von PNG auf Dezember 1994 und vermerkt 1996 auch CompuServes Unterstützung für PNG.
Die Lizenz traf eine Stelle in der Lieferkette
In der GIF-Debatte gerieten zwei Rollen durcheinander: ein Unternehmen, das Software mit LZW verkaufte, und ein Mensch, der das fertige Bild öffnete. In seiner Erklärung vom 6. Januar 1995 zog Unisys eine klare Grenze. Endnutzer von Online-Netzen, auch des Internets, standen laut Unternehmen nicht im Mittelpunkt. Eine Lizenz erwartete es von kommerziellen Softwareentwicklern.
Unisys beschrieb den Vertrag mit CompuServe als ein Prozent des durchschnittlichen Verkaufspreises der eigenen Software, etwa elf Cent für jede verkaufte und mit dem Informationsdienst verbundene Kopie. Abgeschlossen wurde die Vereinbarung am 21. Juni 1994. CompuServe durfte selbst entscheiden, ob es LZW an kommerzielle Entwickler unterlizenzierte, deren GIF-Software direkt mit CompuServe verbunden war. Unisys erklärte, es habe keine Weitergabe der Gebühr an Unterlizenznehmer oder Endnutzer verlangt.
Unisys wollte frühere, unbeabsichtigte Patentverletzungen durch vor 1995 vermarktete GIF-Software nicht verfolgen. Für kommerzielle Programme, die ab 1995 eingeführt oder erweitert wurden, erwartete das Unternehmen eine Lizenz direkt oder über einen lizenzierten Online-Dienst. Nicht-kommerzielle und gemeinnützige Anwendungen, darunter Freeware, waren ausgenommen. Die meisten Websitebetreiber kauften ihre Werkzeuge bei anderen Entwicklern; nach Unisys’ Darstellung waren die kommerziellen Anbieter dieser Software die erwarteten Lizenznehmer.
GIF24 begann als Vorschlag
Unisys verwies auf Verwirrung nach einer CompuServe-Mitteilung im Dezember. Am 17. Januar kündigte CompuServe GIF24 als möglichen GIF-Nachfolger mit verlustfreier 24-Bit-Kompression an.
Die Spezifikation sollte offen und kostenlos sein. CompuServe bat Grafiksoftware-Anbieter, GO-GRAPHICS-Mitglieder, Internetnutzer und Bulletin-Board-Nutzer um Vorschläge zu Zielen und Technologien. Das Unternehmen wollte auch Vertreter aus der Gemeinschaft nominieren lassen und weitere Prozessdetails nachreichen.
Die Nachricht dokumentiert eine Projektankündigung, keine fertige Spezifikation. CompuServe hatte eine LZW-Lizenz für den eigenen Dienst verhandelt, konnte innerhalb des Vertrags unterlizenzieren und wollte nun einen Nachfolger koordinieren.
PNG hatte seinen eigenen Zeitplan
Das W3C-Faktenblatt von 1996 datiert die Entstehung von PNG auf Dezember 1994; seit März 1995 sei das Format stabil gewesen. Die Revisionsgeschichte sagt, PNG sei seit dem neunten Entwurf vom 7. März 1995 eingefroren.
PNG 1.0 wurde am 1. Oktober 1996 zur W3C-Empfehlung; die Pressemitteilung folgte am 7. Oktober. Sie hob plattformübergreifende verlustfreie Grafiken und variable Transparenz hervor. Laut W3C hatten sowohl die Organisation als auch CompuServe PNG unterstützt und wollten es als neues Internet-Standardformat etablieren.
Die Chronologie ergibt keinen einfachen Sieg. PNG begann im Dezember 1994, CompuServe kündigte GIF24 im Januar 1995 an, PNG stabilisierte sich im März und erhielt 1996 die Empfehlung. Lizenz, Formatentwicklung und Standardisierung liefen über getrennte Hebel.
Eine konkrete Lücke bleibt: Die Ankündigung vom Januar beschreibt GIF24, und W3C hält 1996 CompuServes Unterstützung für PNG fest. Die Quellen verfolgen jedoch nicht, wie es mit GIF24 weiterging. Ein datierter Entwurf oder ein späterer Bericht würde diesen Teil der Geschichte verändern.
Das Lizenzrecht entschied nicht über das Bild am Bildschirm
Unisys konnte Lizenzbedingungen für das von ihm beanspruchte LZW-Patent setzen. CompuServe besaß vertraglichen Spielraum zur Unterlizenzierung und konnte ein Nachfolgeprojekt einberufen. Softwareanbieter kontrollierten die Implementierung, die Kunden erreichte. Eine Empfehlung erleichterte die Übernahme, installierte aber nicht automatisch Unterstützung in jedem Bildbetrachter.
Laut Unisys sollten kommerzielle Entwickler die Lizenz einholen; die meisten Websitebetreiber mit gekaufter Software benötigten keine eigene. Produktteams mussten trotzdem Kompatibilität, Lizenzkosten und die Reife einer Alternative abwägen. Die Quellen dokumentieren zwei Vorschläge und unterschiedliche Machtformen; sie quantifizieren nicht deren kommerzielle Wirkung.
Quellen
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