Zusammenfassung

  • Nach Auffassung des ccNSO darf ICANN bei begründetem Änderungsverdacht Erklärungen zu einem IDN-ccTLD anfordern. Eine aktive Suche nach Regelverstößen ist damit nicht gemeint.
  • Der Council hat die Antwort bereits angenommen; ihre Übermittlung ist dokumentiert. Der Board-Workshop vom 4. bis 6. September nimmt das Verfahren wieder auf, entscheidet aber nicht schon durch seine Ankündigung über die Politik.

Eine passive Rolle muss nicht bedeuten, auf erkennbare Veränderungen überhaupt nicht reagieren zu dürfen. Genau diese Abgrenzung trifft der ccNSO in seiner Antwort zur künftigen Behandlung internationalisierter Länder-Domains, der IDN-ccTLDs.

In Frage 3 des Juli-Dokuments geht es darum, ob ICANN bei einer vernünftigen Vermutung einer Änderung nachfragen darf. Betroffen sein können die festgelegte Sprache, deren Schrift oder der Gebietsname in dieser Sprache. Der ccNSO erklärt: ICANN soll die Einhaltung nicht aktiv überwachen, darf aber bei einem begründeten Anlass nachfassen und eine passende Erklärung verlangen.

Ein Anlass ist noch kein Nachweis

Als Beispiele nennt die Antwort Änderungen an der französischen oder englischen Transliteration in der ISO-3166-Liste sowie das Akkreditierungsverfahren des GAC. Daraus entsteht weder ein vollständiger Beweiskatalog noch eine automatische Feststellung, dass eine Domain nicht mehr zulässig ist.

Welche Erklärung passt, hängt von der offenen Frage ab. Die Verbindung zwischen Zeichenfolge und Gebietsname ist etwas anderes als der Status einer Sprache oder die verwendete Schrift. Der Board-Bericht vom Juni 2024 behandelt diese Punkte getrennt in den Abschnitten 12.2 bis 12.4.

Eine festgelegte Sprache besitzt nach dieser Definition einen rechtlichen Status im Gebiet oder wird dort in der Verwaltung verwendet. Eine andere Schreibweise in einem externen Verzeichnis beweist allein nicht, dass die Sprache ihre Verwaltungsfunktion verloren hat. Würden beide Befunde gleichgesetzt, wäre die Schlussfolgerung bereits in die Nachfrage eingebaut.

Der Council hat geantwortet, das Board noch nicht entschieden

Das Protokoll vom 16. Juli hält die Annahme der Antwort mit Beschluss 231-04 fest. In den August-Notizen ist die Übermittlung als erledigt vermerkt; die Mitarbeitenden arbeiten die Antworten in ihre Bewertung ein. Es handelt sich somit nicht um eine noch unbeantwortete Frage.

Der aktuelle Anlass ist die Vorschau vom 2. September. Beim Workshop in Los Angeles vom 4. bis 6. September soll das Board die vom zuständigen ccPDP4-Gremium empfohlenen nächsten Schritte beraten. Diese Agenda ist weder die Annahme der Empfehlungen noch eine Entscheidung über eine bestimmte Zeichenfolge.

Auch Fristen müssen am richtigen Verfahrensschritt bleiben. Abschnitt 12.4 beschreibt den besonderen Fall eines gültigen neuen Antrags in derselben festgelegten Sprache, aber einer anderen Schrift. Der frühere Antragsteller oder Domain-Verwalter muss dann eine Schrifterklärung einer vergleichbaren zuständigen öffentlichen Stelle beibringen, wie sie die ursprünglichen Unterlagen geliefert hat. Die Regelung enthält eine Frist von drei Monaten nach Benachrichtigung und mögliche Folgen für die Stilllegung. Die Juli-Antwort macht daraus keine allgemeine vierteljährliche Inspektion.

Die bis zum 3. September geprüften Unterlagen belegen keine Untersuchung oder Stilllegung einer konkreten Domain auf dieser Grundlage. Sie zeigen eine Auslegungsgrenze, deren spätere Umsetzung wichtig werden kann: Eine gezielte Frage soll Unsicherheit beseitigen. Bleibt offen, welches Kriterium zweifelhaft ist und welche Antwort genügt, wird bereits die Beschaffung von Nachweisen zur schwer kalkulierbaren Belastung.

Quellen

  1. Antwort des ccNSO, Frage 3 auf Seite 5
  2. Board-Bericht zu ccPDP4, Abschnitte 12.2–12.4
  3. Council-Protokoll vom 16. Juli
  4. Council-Notizen vom August
  5. Vorschau auf den September-Workshop