Summary
- Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 verknüpfte der GAO 2.074 Vergaben an 137 Organisationen mit Ausschlusseinträgen, die beim jeweiligen Vorgang aktiv waren. Die Verpflichtungen betrugen im Februar 2025 zusammen 626,2 Millionen Dollar. Die vergebenden Stellen müssen die einzelnen Fälle beurteilen.
- Von 172.091 geprüften SAM-Ausschlusseinträgen hatten 128.818 keine eindeutige Organisationskennung UEI. Bei vielen, etwa für Privatpersonen, war sie nicht vorgeschrieben. Ein reiner UEI-Abgleich konnte diese Datensätze nicht erfassen.
- Alle neun vom GAO untersuchten Eignungsdatenquellen wiesen Qualitätsprobleme auf. Eine Bundesstelle mit der Befugnis, verbindliche gemeinsame Regeln für diese Daten durchzusetzen, gibt es nicht. Der GAO empfiehlt dem Kongress, eine ausdrückliche Führungsrolle des Finanzministeriums zu prüfen.
Der Treffer ist nur so groß wie sein Suchraum
Vor einem Vertrag, Zuschuss oder einer Auszahlung müssen Bundesbehörden feststellen, ob der Empfänger dazu berechtigt ist. Laut GAO-Bericht können sie dafür mehr als hundert Datenquellen heranziehen. Im September 2025 gehörten 28 davon zum Treasury-System Do Not Pay oder waren dafür vorgesehen. Viele Quellen wirken wie ein engmaschiges Netz. Seine Maschen hängen jedoch davon ab, ob die Einträge über Behörden hinweg dieselbe Person oder Organisation beschreiben können.
Der GAO prüfte einen konkreten Anschluss. Er verband USAspending.gov-Vergaben aus den Haushaltsjahren 2023 und 2024 mit Organisationsdaten und Ausschlüssen im System for Award Management (SAM). Der gemeinsame Schlüssel war der Unique Entity Identifier, kurz UEI. Bei 20,3 Millionen Vergaben ließen sich 12,8 Millionen gültige UEI den SAM-Organisationen zuordnen; 7,4 Millionen Vergaben hatten keine UEI und 2.969 eine ungültige. Viele fehlende Kennungen betrafen zusammengefasste Finanzhilfen, für die keine UEI verlangt wurde.
Die Ausschlussdatei zeigte den eigentlichen Engpass: 172.091 Datensätze, davon 41.822 mit gültiger UEI, 128.818 ohne UEI und 1.451 mit ungültiger Nummer. Einträge für natürliche Personen gehören zu den Fällen, in denen die Kennung nicht vorgeschrieben ist. Aus einer erlaubten Leerstelle wird durch bloßes Einfügen irgendeiner Nummer noch kein verlässlicher Datensatz. Für solche Einträge braucht die Prüfung einen eigenen, dokumentierten Weg.
Im verknüpfbaren Teil fand der GAO 2.074 Vergaben an 137 Empfänger mit aktivem Ausschlusseintrag zum Zeitpunkt des Vorgangs. Die damit verbundenen Verpflichtungen betrugen zum Stichtag Februar 2025 insgesamt 626,2 Millionen Dollar. Die zuständige Vergabestelle muss für jeden Vorgang Reichweite, Zeitraum und mögliche Besonderheiten des Ausschlusses prüfen. Der Rechnungshof untersuchte die Verknüpfbarkeit der Dateien. Die 2.074 Treffer bilden eine nachprüfbare Arbeitsliste für die Stellen, die über die Eignung entscheiden. Die ausgeschlossenen Datensätze markieren die Reichweite dieser Methode.
Auch auf der Vergabeseite ist die fehlende UEI nicht immer ein Fehler. Zusammengefasste Hilfen können personenbezogene Daten schützen. Ein ordentliches Prüfsystem muss deshalb sagen, wann Namen, Adressen und andere Merkmale herangezogen werden dürfen, wie Verwechslungen erkannt und wie Ablehnungen dokumentiert werden. Die schwierige Frage liegt nicht im Zählen der vorhandenen Schlüssel, sondern im rechtmäßigen Umgang mit ihrer Abwesenheit.
Neun Datenquellen, neun Hausherren
Der vollständige GAO-Bericht untersucht neun öffentlich verfügbare Quellen mit Angaben zu Organisationen, die in Do Not Pay enthalten oder dafür vorgesehen waren. In allen neun fand er fehlende, ungültige oder doppelte Angaben; sieben zeigten Unstimmigkeiten zwischen Quellen. Die Auswahl war gezielt, nicht repräsentativ für alle mehr als hundert Quellen. Sie macht den Konflikt dennoch greifbar. Jede Datei entstand für den Auftrag ihres Eigentümers. Eine andere Behörde verwendet sie nun als Baustein einer Eignungsentscheidung.
Seit über dreißig Jahren verlangen Gesetze und Richtlinien mehr Standardisierung und Austausch. Dem GAO zufolge wurde aber keine Stelle bestimmt, die für Empfängereignungsdaten verbindliche, behördenübergreifende Interoperabilitätsregeln setzen und durchsetzen kann. Räte können koordinieren, Ministerien Empfehlungen schreiben. Die Übernahme bleibt freiwillig. Ein unklar definiertes Feld erreicht am Ende den Zahlvorgang, auch wenn auf dem Weg viele Gremien darüber gesprochen haben.
Der GAO regt an, dass der Kongress dem Finanzministerium ausdrücklich die Federführung für gemeinsame Definitionen, Datenwörterbücher, Validierungsregeln und Offenlegungen erteilt. Das Ministerium soll dabei mit dem Chief Data Officer Council zusammenarbeiten und das Haushaltsbüro OMB konsultieren. Treasurys Bureau of the Fiscal Service bestätigte, dass es dafür eine klare Ermächtigung brauche. Das OMB äußerte sich nicht. Im Juli 2026 war die Kongressangelegenheit offen. Die Regel für den Datenaustausch braucht einen Verantwortlichen; die Entscheidung über den einzelnen Empfänger bleibt eine eigene Aufgabe der Vergabestelle.
Das System kann seine 2.074 Treffer exakt ausweisen. Es muss nun zeigen, wie es mit den Akten umgeht, die sein exakter Schlüssel nicht erreicht.
Sources
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