Zusammenfassung
- Die ACMA-Konsultation begann am 29. September und endet am 10. November 2026 um 17 Uhr AEDT. Der Entwurf ist noch nicht verbindlich; der Verbraucherschutzkodex von 2019 gilt weiter, bis ein Ersatzstandard in Kraft tritt.
- Der Vorschlag würde die Governance der Anbieter prüfbarer machen: Er weist Führungskräften Verantwortung zu und begrenzt Verkaufsanreize anhand kundenbezogener Kennzahlen. Zentral ist, ob diese Kontrollen für große Netzbetreiber und kleine Anbieter verhältnismäßig ausgestaltet werden.
Ein anderes Regelwerk liegt auf dem Tisch
Die Australian Communications and Media Authority (ACMA) bittet um Stellungnahmen zum Entwurf des Telecommunications (Consumer Protections) Industry Standard 2026. Die Konsultation startete am 29. September und endet am Dienstag, 10. November, um 17 Uhr AEDT. Der Entwurf ist noch kein verbindlicher Standard. Der Telecommunications Consumer Protections Code von 2019 bleibt anwendbar, bis ein Ersatzstandard in Kraft tritt.
Der Schritt folgt auf eine gescheiterte, branchengeführte Überarbeitung. Die Australian Telecommunications Alliance reichte im Mai 2025 einen überarbeiteten Kodex ein. Im Oktober verweigerte die ACMA die Registrierung, weil sie angemessene Schutzvorkehrungen für die Allgemeinheit nicht als gewährleistet ansah. Am 23. Oktober teilte sie der Alliance nach Abschnitt 125 des Telecommunications Act 1997 mit, dass der bestehende Kodex mangelhaft sei. Im November folgte ein zweiter Entwurf. Danach beendete die ACMA die Kodexprüfung und entschied, einen direkt durchsetzbaren Standard vorzubereiten. Diese Richtung gab sie im März 2026 bekannt.
Verschoben wird damit der Ort, an dem der operative Regeltext entsteht. Ein von der Branche entwickelter Kodex kann das Wissen der Anbieter und Konsultationen aufnehmen. In diesem Verfahren liegt der Entwurf des Standards nun bei der ACMA. Abschnitt 125 erlaubt ihr, einen Standard festzulegen, wenn ein registrierter Kodex als mangelhaft gilt, eine Aufforderung ergangen ist und die Frist zur Behebung abgelaufen ist. Abschnitt 128 verpflichtet zur Einhaltung eines registrierten Branchenstandards. Der alte Kodex endet jedoch erst mit dem Inkrafttreten des neuen Standards, nicht schon mit der Veröffentlichung eines Entwurfs.
Der Entwurf greift in die internen Kontrollsysteme der Anbieter ein. Er verlangt unter anderem Systeme, Abläufe, Schulungen und klare Verantwortlichkeit für faire Kundenergebnisse. Hinzu kommen verständlichere Produktinformationen, verantwortlicher Verkauf, ausdrückliche Zustimmung bei Übertragungen, nachvollziehbare Rechnungen und flexiblere Zahlungshilfen. Eine Abschaltung soll letztes Mittel sein, nachdem angemessene Schritte zur Bewältigung von Zahlungsschwierigkeiten und mögliche Härtefallhilfen berücksichtigt wurden.
Die Vorschläge zu Verkaufsprämien machen die Kontrollidee messbar. Nach Abschnitt 40 dürfte der maximale leistungsbezogene Zahlungsanspruch eines Mitarbeiters 20 Prozent des Grundgehalts nicht überschreiten. Verkaufsvolumen und -wert dürften höchstens 30 Prozent dieses Anspruchs ausmachen; kundenbezogene Rückmeldungen müssten mindestens 70 Prozent erreichen. Anbieter sollen Fassungen der Vergütungsrichtlinie, Zahlungen und Untersuchungen dokumentieren. Bei festgestelltem Fehlverkauf sieht der Entwurf außerdem das Zurückhalten oder Zurückfordern von Anreizen sowie Meldungen an die ACMA vor. Das sind Vorschläge, keine geltenden Pflichten.
Auch Abschnitt 9 benennt Verantwortliche. Bei Anbietern, die nicht als groß gelten, soll eine leitende Führungskraft die Vorkehrungen genehmigen und für die Einhaltung einstehen. Bei großen Anbietern trägt der CEO oder eine gleichwertige Person Genehmigungs- und Compliance-Verantwortung; eine andere Führungskraft soll Überprüfung, Aktualisierung, Umsetzung und Betrieb verantworten. Das Konsultationspapier verweist auf eine Marktstruktur von börsennotierten Konzernen bis zu Kleinunternehmen und auf das Ziel, unnötige Belastungen zu vermeiden. Größenkriterien und Nachweispflichten bestimmen daher die tatsächlichen Kosten.
Die Konsultation muss mehr klären als das gewünschte Schutzniveau. Sie muss prüfen, ob der endgültige Standard Verantwortung, Belege und Abhilfe so eindeutig macht, dass er durchgesetzt werden kann, ohne kleinen Anbietern die Kontrollorganisation eines Großkonzerns aufzuerlegen. Stellungnahmen sind bis zum 10. November, 17 Uhr AEDT, möglich. Bis die ACMA die Konsultation abschließt und der Standard in Kraft tritt, bleiben die Kontrollen Entwürfe.
Quellen
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