Summary

  • Die Fusionsentscheidung von 2001 betraf neue Streaming-Video-Funktionen eines fortgeschrittenen Messengers, die über AOL Time Warners Breitband und seine Namen- und Präsenzdatenbank liefen.
  • Die FCC bot drei Auswege an: einen Standard zwischen Servern, Verträge mit drei unabhängigen Anbietern oder den Nachweis wesentlich veränderter Umstände. Im August 2003 akzeptierte sie den dritten; zwei Kommissare widersprachen.

Die Anzeige „online“ wirkt klein. Ihr Wert liegt im Verzeichnis dahinter: Wer darf sehen, welche Freunde erreichbar sind? AOL kontrollierte diese Namen und Präsenzsignale. Durch die Fusion mit Time Warner kamen Breitbandanlagen und Inhalte hinzu. Die Federal Communications Commission befürchtete, dass das bestehende Kontaktnetz einem neuen Videodienst einen Vorsprung verschaffen würde, den Konkurrenten kaum einholen konnten.

Die Fusionsentscheidung von 2001 formulierte deshalb eine technische Schranke. Sie griff bei neuen Videoübertragungen eines fortgeschrittenen Instant-Messaging-Dienstes, sofern dieser die Namen- und Präsenzdatenbank über den IP-Weg der Breitbandanlagen von AOL Time Warner nutzte. AIM 4.3 und ICQ 2000b markierten den vorhandenen Funktionsstand. Gewöhnliche Aktualisierungen außerhalb der Definition und Video ohne diesen Datenbankweg waren ausgenommen. Die Schranke sollte genau den durch die Fusion geschaffenen Vorteil treffen.

Der erste Ausweg führte über einen anerkannten Standard. AOL hätte Interoperabilität zwischen Servern umsetzen müssen, damit Nutzer anderer Anbieter Adressen und Präsenz von AOL-Nutzern in vergleichbarer Weise erkennen konnten. Auch Geschwindigkeit und Verarbeitungsqualität sollten vergleichbar sein. Eine Schnittstelle auf dem Papier hätte den Betrieb nicht ersetzt.

Der zweite Ausweg war ein Vertragspaket. Vor Einführung des betroffenen Dienstes musste AOL mit einem bedeutenden, unabhängigen Anbieter die Verbindung zwischen Servern vereinbaren. Ein Vorstandsmitglied sollte Verhandlungsbereitschaft gegenüber weiteren Antragstellern bestätigen. Innerhalb von 180 Tagen nach dem ersten Vertrag waren zwei weitere fällig. Drei Partner sollten verhindern, dass ein einzelner bevorzugter Anschluss als offenes Netz ausgegeben werden konnte.

Der dritte Ausweg erforderte einen Antrag an die FCC. Wenn wesentliche Umstände sich geändert hatten und die Auflage dem öffentlichen Interesse nicht mehr diente, konnte die Behörde sie aufheben. Sie verlangte dafür klare und überzeugende Belege. Alle 180 Tage waren technische Fortschrittsberichte vorgesehen; ohne frühere Aufhebung sollte die Bedingung nach fünf Jahren auslaufen.

AOL Time Warner beantragte im April 2003 die Aufhebung über die Marktentwicklung. Die am 20. August veröffentlichte Entscheidung folgte diesem Antrag. Die Mehrheit sah stabile Wettbewerber und eine schwächere relative Stellung von AOL. Sie erwartete zudem mehr Wettbewerb bei fortgeschrittenen Videodiensten, wenn AOL eintreten könnte. In Absatz 14 hob sie die Beschränkung auf. Weder die Umsetzung eines Serverstandards noch drei Verbindungsverträge bildeten die Grundlage.

Michael Copps und Jonathan Adelstein hielten das für einen Fehler. In ihrer abweichenden Meinung bestritten sie, dass die Belege die hohe Hürde erreichten. Die vorgelegte Marktbetrachtung trenne private und geschäftliche Nutzung nicht ausreichend; über künftige Dienste auf AOLs Kontaktbasis sage sie zu wenig. Ihr Einwand zielte auf die Gleichsetzung von Wettbewerb und Verbindung: Mehrere Anbieter können wachsen und dennoch getrennte Inseln betreiben.

Die beiden FCC-Entscheidungen erzählen damit eine ungewöhnliche Technikgeschichte. Erst machte der Staat die Verknüpfung von Servern zur Bedingung für einen spezifischen Produktvorteil. Zwei Jahre später erklärte er die Bedingung wegen Konkurrenz zwischen den weiterhin getrennten Netzen für entbehrlich.

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