Zusammenfassung
- Das W3C veröffentlichte am 10. September einen überarbeiteten WCAG-3-Arbeitsentwurf und eine erläuternde Entwurfsnotiz. Am 25. September erläuterte die Leiterin seiner Web Accessibility Initiative die Trennung von Konformität, Berichterstattung und Politik.
- Vorgeschlagen ist eine Konformitätsbedingung: Innerhalb eines beschriebenen Geltungsbereichs müssen alle Kernanforderungen erfüllt sein. Berichtsstufen darunter und darüber sind keine weiteren Konformitätsgrade.
- Die Berichterstattung ist als explorativ gekennzeichnet, ein alternatives Punktesystem steht zur Diskussion und WCAG 2 bleibt der gegenwärtige Standard.
Eine öffentliche Stelle kann einen Anbieter fragen, ob ein digitales Formular zugänglich ist. Sie muss aber selbst festlegen, welche Folgen ein Ausfall für die Menschen hat, die damit medizinische Hilfe, Arbeit oder Leistungen beantragen. Die Bezeichnung einer Stufe kann ihr diese Auswahl nicht abnehmen. Der neue WCAG-3-Entwurf macht aus diesem scheinbar technischen Detail eine sichtbare Zuständigkeitsfrage.
Am 10. September stellte das W3C den aktualisierten Working Draft und einen gesonderten Explainer bereit. Shawn Lawton Henry, Leiterin der Web Accessibility Initiative, beschrieb am 25. September die Spannung zwischen möglichst vielen erfassten Bedürfnissen und einer praktikablen Norm. Das W3C liefert nach ihrer Unterscheidung den Maßstab; Gesetzgeber, Regulierer und Institutionen bestimmen, welche Regeln sie in ihrem Bereich durchsetzen. Das ist kein Freibrief gegen Barrierefreiheit. Es ordnet Verantwortung für konkrete Verpflichtungen zu.
Abschnitt 3 des Entwurfs trägt den Entwicklungsstatus „Developing“. Konformität soll für einen bezeichneten Prüfbereich vorliegen, wenn sämtliche Kernanforderungen erfüllt sind. Die Abstufung wandert in die Berichterstattung. Abschnitt 4 ist ausdrücklich „Exploratory“ und informativ. Die WAI-Einführung skizziert sechs Berichtsstufen: zwei vor Konformität, eine dritte für alle Kernanforderungen und weitere Stufen für zusätzliche Anforderungen und dokumentierte Zusicherungen. Wie viele Elemente die höheren Stufen verlangen, ist noch offen.
Aus Stufe eins einen förmlichen niedrigeren Konformitätsgrad zu machen, wäre eine Verwechslung von Messung und Fortschrittsanzeige.
Kernanforderungen sollen nach körperlichem Schaden, Risiko, Barriere und Erschwernis gekennzeichnet werden. Solche Kennzeichen können Prioritäten sichtbar machen, ersetzen jedoch kein Urteil über den Einsatzfall. Der Entwurf weist selbst darauf hin, dass die Schwere eines Versagens vom betroffenen Element, der Häufigkeit und dem Kontext abhängt. Derselbe technische Mangel kann bei einem Behandlungsantrag andere Folgen haben als in einem Randbereich einer Informationsseite. Eine Behörde muss die betroffenen Nutzer und den tatsächlichen Weg durch den Dienst betrachten.
Henry verweist auf Inhalte in Gebärdensprachen. Für Menschen, deren erste Sprache eine Gebärdensprache ist, können sie zentral sein; eine allgemeine Pflicht für alle Inhalte stieße zugleich auf Kosten, knappe Ressourcen und sprachliche Vielfalt. Das vorgeschlagene Modell kann das Bedürfnis benennen, ohne jede Zusatzleistung zum überall geltenden Kern zu erklären. Wo ein besonders wichtiger Dienst mehr verlangen sollte, trifft die zuständige Institution die Entscheidung. Ebenso muss sie begründen können, warum sie eine Maßnahme nicht aufnimmt.
Von einem fertigen Zertifizierungsmodell kann keine Rede sein. Das W3C fragt ausdrücklich, ob die eine Konformitätsgrenze und die Berichtsstufen früheren Entwürfen überlegen sind; der Explainer enthält zudem ein alternatives Scoring-Modell. Der Working Draft ist keine Billigung durch das W3C oder seine Mitglieder und keine Recommendation. Nach Auskunft der WAI ist WCAG 3 unvollständig und wird sich erheblich ändern. WCAG 2 bleibt aktuell und würde selbst nach einer künftigen Fertigstellung von WCAG 3 nicht sofort ersetzt.
Für spätere Verwendungen der Tags und Stufen wäre ein knapper Auswahlbeleg sinnvoll: betroffener Dienst, Nutzergruppen, Prüfgrenze, ein- und ausgeschlossene Anforderungen, Erkenntnisse zu möglichen Schäden, entscheidende Stelle und Überprüfungstermin. Das ist ein redaktioneller Vorschlag, keine schon geltende W3C-Vorschrift. Er hält den Nutzen eines gemeinsamen Maßstabs fest, ohne die politische Verteilungsentscheidung hinter dessen Namen verschwinden zu lassen.
Quellen
- https://www.w3.org/blog/2026/crafting-wcag-3-for-more-accessible-user-experiences/
- https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag/wcag3-intro/
- https://www.w3.org/TR/2026/WD-wcag-3.0-20260910/
- https://www.w3.org/TR/2026/DNOTE-wcag-3.0-explainer-20260910/
- https://lists.w3.org/Archives/Public/public-wai-announce/2026JulSep/0001.html
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