Zusammenfassung

  • Das Papier der Ko-Vorsitzenden vom 10. Juni sagt, Fortschritte zu einem konsolidierten Modell erforderten zuerst eine Annäherung unvereinbarer Positionen, besonders beim Veto und bei den Mitgliedschaftskategorien.
  • Action 40(a) des Pact for the Future sieht ein künftiges Modell auf Grundlage von Konvergenzen in fünf Themenfeldern und von Mitgliedstaaten vorgelegten Modellen vor, legt aber keine ausdrückliche Reihenfolge „Annäherung zuerst“ fest.
  • Mitgliedstaaten und Gruppen streiten darüber, ob das Modell offene Positionen dokumentieren, erst nach weiterem Konsens entstehen oder selbst als Instrument zur Annäherung dienen soll.

Im Reformprozess des UN Security Council betrifft der folgenreichste Satz des am 10. Juni 2026 verbreiteten Papiers nicht die künftige Zahl der Sitze, sondern den Ablauf. Die Ko-Vorsitzenden bezeichnen ein konsolidiertes Modell als konkrete Grundlage für die nächste Phase. Zugleich heißt es, Fortschritte auf dem Weg dorthin setzten zunächst eine Überbrückung unvereinbarer Positionen voraus – insbesondere beim Veto und bei den Mitgliedschaftskategorien, einschließlich der Frage dauerhafter Sitze. Damit wird aus einer schwierigen Sachfrage eine Verfahrensbedingung.

Action 40(a) des Pact for the Future formuliert diese Bedingung nicht. Der Beschluss ermutigt Staaten und Staatengruppen, weitere Modelle einzureichen oder vorhandene zu überarbeiten und in strukturierten Dialogen zu beraten. Ein künftiges konsolidiertes Modell soll sich auf Konvergenzen in fünf Themenfeldern und auf die von Mitgliedstaaten vorgelegten Modelle stützen. Die Arbeit soll prioritär und ohne Verzögerung vorangehen. Ob Differenzen vor dem Entwurf, beim Zusammenführen der Vorschläge oder erst in späteren Textverhandlungen zu behandeln sind, legt der Text nicht fest. Der Pact for the Future weist die Richtung, beantwortet aber nicht die Reihenfolgefrage.

Der institutionelle Rahmen geht auf Beschluss 62/557 der UN General Assembly zurück. Er sieht zwischenstaatliche Verhandlungen im informellen Plenum vor, auf Grundlage von Vorschlägen der Mitgliedstaaten und mit dem Ziel einer möglichst breiten politischen Akzeptanz. Die fünf miteinander verbundenen Themen sind Mitgliedschaftskategorien, Veto, regionale Vertretung, Größe und Arbeitsmethoden des Rates sowie dessen Verhältnis zur Generalversammlung. Die UN-Seite zur Reform beschreibt diesen Rahmen; sie stellt den Satz der Ko-Vorsitzenden vom Juni nicht als von den Mitgliedstaaten beschlossene Regel dar.

Ein Modell, drei mögliche Aufgaben

Das Papier vom 10. Juni ist die Einschätzung der Ko-Vorsitzenden zur Arbeit der 80. Sitzungsperiode. Es behandelt die Gespräche über fünf Themen, strukturierte Dialoge zu Vorschlägen von Staaten und Gruppen sowie die Arbeit an einem künftigen konsolidierten Modell. Es ist selbst kein von Mitgliedstaaten angenommenes Reformmodell.

Bei der letzten informellen Plenarsitzung der 80. Periode am 15. Juni schlug die L.69 Group schriftlich eine andere Reihenfolge vor. Sie beschreibt das Papier als Positionsübersicht und fordert ein konsolidiertes Modell, das Konvergenzen und Divergenzen enthält und umstrittene Alternativen ihren Urhebern zuordnet, statt sie vorab auszuwählen. Ein solches Modell solle den textbasierten Verhandlungen vorausgehen. In dieser Lesart ist es ein gemeinsames Arbeitsinstrument und kein Urteil darüber, welcher Vorschlag sich durchsetzt. Die schriftliche Erklärung der L.69 Group legt diese Position direkt dar.

Die weiteren Wortmeldungen der Sitzung zeigen, dass sich der Streit nicht auf zwei Lager reduzieren lässt. Laut dem von der UN veröffentlichten Transkript wandten sich Brazil und South Africa dagegen, die vorherige Annäherung zur Voraussetzung für die Ausarbeitung eines Modells zu machen. Die African Group erklärte, in der Sitzung sei kein Modell zustande gekommen, und nannte eine andere Voraussetzung für textbasierte Verhandlungen: vorherige Einigung der Staaten auf alle fünf Themen und auf einen Rahmen zum Umgang mit historischem Unrecht.

Türkiye schloss sich der Position der Uniting for Consensus Group an und sagte, eine Konvergenz über alle fünf Themen müsse textbasierten Verhandlungen vorausgehen. Diese Positionen sind voneinander zu unterscheiden und belegen keinen Konsens aller Mitgliedstaaten.

Die Quelle selbst ist begrenzt. Auf der UN-Transkriptseite zur Sitzung vom 15. Juni steht, dass die Wiedergabe per automatischer Spracherkennung erstellt wurde und kein offizielles Protokoll oder Dokument ist. Deshalb werden mündliche Äußerungen vorsichtig paraphrasiert; für die Position der L.69 Group ist ihre schriftliche Erklärung die belastbarere Quelle.

Ein „konsolidiertes Modell“ kann mindestens drei Dinge bedeuten: ein nach Urhebern geordnetes Verzeichnis aller Positionen, eine Auswahl bereits konvergierender Punkte oder ein Verhandlungsdokument, das ungelöste Alternativen sichtbar lässt. Jede Variante verteilt politische Arbeit anders. Wird die Annäherung vorangestellt, müssen Staaten ihre Positionen verändern, bevor sie in einem gemeinsamen Dokument nebeneinanderstehen. Wird zuerst dokumentiert, muss der Entwurf kenntlich machen, was geteilt wird, was umstritten bleibt und wer welche Alternative vertritt.

Auch „Konvergenz“ braucht eine nachvollziehbare Grundlage. Eine Übersicht der Ko-Vorsitzenden kann das institutionelle Gedächtnis stärken und den Delegationen Orientierung geben. Eine nicht zugeordnete Formulierung kann aber den Eindruck erwecken, alle hätten ihr zugestimmt. Eine unstrukturierte Sammlung bewahrt dagegen zwar Vorschläge, bietet aber möglicherweise keine brauchbare Verhandlungsgrundlage. Ein Papier sollte Quelle, Status und Zweck seiner Aussagen offenlegen.

Die fünf Themen hängen zusammen. Eine Änderung der Mitgliedschaftskategorien kann regionale Vertretung, Veto, Größe und Arbeitsweise beeinflussen. Wird ein Bereich als geklärt dargestellt, ohne diese Verbindungen zu erläutern, kann das einen Gesamtkompromiss suggerieren, den keine Delegation angenommen hat. Ein nächstes Modell sollte deshalb gemeinsam akzeptierte Formulierungen von offenen Alternativen trennen.

Die Frage für die nächste Phase ist daher nicht nur, ob ein gemeinsames Modell kommt. Entscheidend ist, ob es eine Position eines Staates oder einer Gruppe, die Einschätzung der Ko-Vorsitzenden und tatsächlich vereinbarte Inhalte auseinanderhält. Verschwimmen diese Kategorien, kann eine redaktionelle Entscheidung den Verhandlungsablauf ordnen, bevor die Mitgliedstaaten sich auf ein Verfahren geeinigt haben.

Quellen