Zusammenfassung

  • Die endgültige Änderung von Rule 200.41 trat am 2. Oktober in Kraft. Drei Commissioners bleiben das normale Quorum; ein Mitglied genügt nur in einer bestimmten Angelegenheit, wenn alle anderen amtierenden Commissioners von ihrer Prüfung ausgeschlossen sind.
  • Petition 4-938 fordert die SEC auf, die Änderung zurückzunehmen oder auszusetzen und öffentlich zur Stellungnahme zu stellen. Im SEC-Dossier gilt die Regel weiter; die Petition ist weder eine Gerichtsentscheidung noch eine Aussetzung.

Die SEC hat die Mindestzahl geändert, mit der die Kommission handeln kann. Release 34-106537 hält drei Commissioners als allgemeines Quorum fest. Auch die bestehende Ausnahme bei weniger als drei besetzten Sitzen bleibt: Dann genügt die Zahl der amtierenden Mitglieder. Neu ist die Berechnung für einen einzelnen Vorgang. Ist die Zahl der amtierenden Commissioners abzüglich der für diesen Vorgang ausgeschlossenen Mitglieder eins oder zwei, bildet diese Restzahl das Quorum für genau diesen Vorgang.

Damit gilt kein allgemeines Ein-Personen-Quorum für SEC-Entscheidungen. Die neue Schwelle greift nur, wenn die anderen amtierenden Commissioners eine bestimmte Sache nicht prüfen können. Die Regel von 1995 ließ bereits zwei verfügbare Commissioners für eine Sache genügen. Damals hielt die SEC es jedoch nicht für erforderlich, auch den Fall abzudecken, dass nach Ausschlüssen nur ein Mitglied übrig bleibt. Die Änderung von 2026 ergänzt diesen Fall; das normale Drei-Personen-Quorum bleibt bestehen.

Die SEC begründet die Änderung mit mehr Flexibilität und größerer Endgültigkeit bei der Regelsetzung. Sie ordnet sie zugleich der internen Organisation und Verwaltung der Behörde zu und erklärt, sie wirke sich nicht wesentlich auf Rechte oder Pflichten Außenstehender aus. Deshalb sei kein Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung und Kommentierung erforderlich. Das veröffentlichte Abstimmungsprotokoll weist Atkins, Peirce und Uyeda am 30. September als zustimmend aus. Die SEC nennt den 2. Oktober als Veröffentlichungs- und Inkrafttretensdatum.

Kurz darauf wurde Widerspruch aktenkundig. James McRitchie reichte eine auf den 30. September datierte Petition ein; die SEC registrierte sie am 2. Oktober als 4-938. Er verlangt die Rücknahme oder zumindest die Aussetzung der Änderung und eine öffentliche Kommentierung. Seine Begründung: Ein einzelner Commissioner könne Entscheidungen mit Folgen für Anleger und beaufsichtigte Unternehmen treffen; die Änderung sei daher nicht bloß interne Verwaltung. Außerdem verlangt er, jeden Ausschluss offenzulegen, der ein Ein-Personen-Quorum auslöst, samt Begründung. Das sind Forderungen des Petenten, keine Feststellungen der SEC oder eines Gerichts.

Damit wird eine offene Governance-Frage konkret. Rule 200.41 legt die Zählweise fest und verweist auf Ausschlüsse nach Rule 200.60 sowie auf sonstige Ausschlussgründe. Der neue Text richtet jedoch keinen eigenen öffentlichen Berichtsschritt für die Anwendung des Ein-Personen-Quorums ein. Andere Transparenz- und Befangenheitsregeln können weiterhin gelten; die Änderung ergänzt nur keine ausdrückliche neue Veröffentlichungspflicht für diesen Auslöser. Die SEC-Seite zu öffentlichen Kommentaren führt eine separate Stellungnahme von J. Burr Reddig auf, eingegangen am 5. Oktober. Ihre Position wird dort nicht beschrieben.

Zum Recherchezeitpunkt am 18. Oktober führen die öffentlichen SEC-Seiten die Änderung weiterhin als endgültig und in Kraft sowie 4-938 als Petition. Auf der Petitionsseite ist keine Entscheidung ausgewiesen. Die Quellen belegen weder eine Aussetzung noch eine tatsächliche Anwendung des Ein-Personen-Quorums. Der nächste überprüfbare Schritt wäre ein Fall, der die neue Schwelle erreicht, samt einem nachvollziehbaren Eintrag zu den Ausschlüssen.

Quellen