Zusammenfassung

  • Die Schweizer Regierung (Federal Council) will Nutzern ermöglichen, bei erfassten Kommunikationsplattformen alle Inhalte zu melden, die sie für mutmaßlich rechtswidrig halten.
  • Sehr große Plattformen und Suchmaschinen sollen außerdem Risiken für Minderjährige bewerten und mindern. Beides sind Vorschläge, keine geltenden Pflichten.

Am 14. Oktober legte der Federal Council nach der Auswertung von 214 Stellungnahmen die nächste Richtung für das geplante Gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen fest. Das Meldeverfahren soll alle mutmaßlich rechtswidrigen Inhalte umfassen und nicht länger auf einen Katalog von Straftaten beschränkt bleiben. Sehr große Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sollen zudem bewerten, ob ihre Dienste Risiken für Minderjährige verursachen oder verstärken, und diese Risiken mindern. Der Federal Council schlägt außerdem vor, profilbasierte Werbung an Minderjährige zu verbieten.

Damit gelten noch keine neuen Pflichten. Der Federal Council beauftragte das DETEC, eine Botschaft für das Parlament auszuarbeiten. Die französische und deutsche Mitteilung nennen Ende Juni 2027; die englische Kurzfassung spricht vom Ende des Jahres 2027. Das ist ein Ziel für die Ausarbeitung, kein Inkrafttretensdatum. Der Beschluss vom 14. Oktober enthält keinen überarbeiteten Gesetzestext.

Die Vernehmlassung lief vom 29. Oktober 2025 bis zum 16. Februar 2026. Der Ergebnisbericht zählt 136 Teilnehmer, die den Entwurf ganz oder teilweise befürworteten, 53 mit vollständiger oder teilweiser Ablehnung, 13 neutrale und 12 ohne erklärte Position. Das sind Eingaben aus dem Verfahren, keine repräsentative Umfrage unter der Schweizer Bevölkerung und keine Abstimmung über ein fertiges Gesetz. Die Regierung sprach von breiter Unterstützung, doch die Rückmeldungen waren nicht einheitlich.

Der Vernehmlassungsentwurf sah bereits vor, dass Nutzer Kommunikationsplattformen über Inhalte informieren können, die sie für rechtswidrig halten. Der Mindestkatalog umfasste neun Kategorien, darunter Gewaltdarstellungen, Verleumdung, Drohungen, sexuelle Belästigung sowie Diskriminierung und Aufruf zu Hass. Anbieter mussten eine Meldung bearbeiten und zeitnah entscheiden, ob sie tätig werden. Die Meldung selbst war weder eine rechtliche Feststellung noch eine automatische Löschanordnung.

In den Antworten auf die Fragen zum Meldeverfahren verlangten 53 Teilnehmer eine Ausweitung auf alle rechtswidrigen Inhalte, 26 weitere Straftatbestände und 12 die Beibehaltung der ursprünglichen Liste. Der Federal Council schlägt nun vor, jede mutmaßlich rechtswidrige Veröffentlichung melden zu können. Damit steigt die Zahl der Inhalte, die Anbieter prüfen müssten; bewiesen ist ihre Rechtswidrigkeit dadurch nicht. Der überarbeitete Entwurf muss noch festlegen, wie Meldungen geprüft werden, welche Fristen gelten und wie Betroffene eine Einschränkung anfechten können.

Auch die Vorschläge zum Schutz Minderjähriger greifen Eingaben auf. Sehr große Plattformen und Suchmaschinen sollen prüfen, ob ihre Dienste Risiken für Minderjährige schaffen oder verstärken, und Gegenmaßnahmen ergreifen. Profilbasierte Werbung an Minderjährige soll ebenfalls untersagt werden. Der Bericht verzeichnet weitere Forderungen, etwa Alterskontrollen und elterliche Kontrollmöglichkeiten. Der Beschluss vom 14. Oktober kündigt jedoch weder eine allgemeine Altersprüfung noch ein Social-Media-Verbot für Kinder an.

Die Zustimmung ging mit deutlichem Widerspruch einher. Von 24 Kantonen, die Stellung nahmen, unterstützten 22 den Entwurf, einer war eher zurückhaltend und einer lehnte ihn ab. Von vier Plattform- und Suchanbietern wiesen Google Switzerland und Meta Platforms Ireland den Entwurf zurück; Microsoft war eher dagegen, TikTok Switzerland bezog keine Position. Der Bericht nennt Sorgen um Meinungs- und Informationsfreiheit, Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit. Ein breiter Meldekanal könne zudem übermäßige Löschungen begünstigen.

Der Anwendungsbereich soll bei sehr großen Diensten bleiben; kleinere Dienste werden laut Regierung nicht einbezogen. Die praktische Wirkung hängt von noch offenen Details ab: Definition des Verdachts, Bearbeitungsfrist, Beschwerdeweg, Begründung von Entscheidungen, Risikokriterien und Aufsicht. Bis der geänderte Entwurf vorliegt und das Parlament ihn berät, hat die Schweiz eine Änderung der Gesetzesrichtung angekündigt, aber kein neues Moderationsregime in Kraft gesetzt.

Quellen